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Senioren - Absicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

Gerald am 17. Juni 2007

Viele Senioren gehen in ihrer Freizeit einer unentgeltlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit nach, bei der sie allerdings vorab klären sollten, ob die gesetzliche Unfallversicherung gilt. Bei Institutionen, die im allgemeinen Interesse tätig sind wie z. B. Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtspflegern, greift sie. Seit 2005 ist darüber hinaus den Bundesländern erlaubt, weitere Gruppen von Ehrenamtlichen mit in die Landesunfallversicherung aufzunehmen, so die Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, Elke Weidenbach.

Den Senioren wird daher empfohlen, sich auf jeden Fall bei ihrer Organisation oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren. Auch bei einer privaten Unfall-Police sollte man sich über das Einspringen dieser Versicherung während der auszuübenden Ehrenamtstätigkeit schlau machen. Heutzutage ist bei jüngeren Versicherungen von einem weltweiten und jederzeit greifenden privaten Unfallschutz auszugehen.

Der Haftpflichtschutz gilt auch bei ehrenamtlichen Aktivitäten, teilweise wird er durch die Versicherungen ausgeschlossen, wie z.B. bei „verantwortlichen Tätigkeiten“. Dringend empfohlen wird deshalb bei Unklarheiten eine schriftliche Stellungnahme des Versicherers anzufordern. Die private Berufsunfaehigkeitsversicherung springt ebenfalls bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die zur Berufsunfähigkeit führten, ein, aber nur vor dem Beginn des Rentenalters.

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