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Versicherungsschutz während eines Umzug

Gerald am 14. Juli 2007

Ein Umzug ist immer ein Abenteuer. Darum sind bei einem Umzug immer eventuelle Versicherungsfragen zu beachten, insbesondere wenn ein Speditionsunternehmen beauftragt wird. Nach Angaben des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik in Hattersheim zufolge gibt es beim Umzug mit seriösen Anbietern zwei mögliche Versicherungsarten. Wenn das Unternehmen dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegt, ist das Umzugsgut über die gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung abgesichert. Diese liegt bei 620 EURO pro Kubikkilometer Umzugsgut und tritt für alle Schäden ein, die durch einen Umzugsunternehmen zu Stande kommen könnten. Ab dem Moment, in dem der Spediteur die Verantwortung für das Umzugsgut durch das Tragen zum Wagen übernimmt, ist das Umzugsgut, d.h. Möbel und Kisten, versichert. Die Schäden werden zum Zeitwert reguliert. Schäden bei selbst gepackten Umzugskartons und durch Dritte verursachte Unfälle sind davon ausgenommen. Es empfiehlt sich eine freiwillige Transportversicherung abzuschließen, wenn die Möbel vor Schäden bei „unabwendbaren Ereignissen“ wie Naturkatastrophen versichert sein sollen.

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