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Verkehrsrechtsschutz - ein MUSS für Vielfahrer

Sabine am 21. September 2007

Gerade im Straßenverkehr kann ein kleiner Fehler große Folgen haben. Wer die Folgen eines Unfalls zu verantworten hat wird oft bei Gericht entschieden, denn wer Recht hat bekommt es nicht automatisch und wird im Zweifel Klagen wollen oder müssen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt dann zum Tragen, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder der Unfallgegner zu Unrecht Schadenersatz verlangt.

Drei Möglichkeiten eine Verkehrsrechtsschutz abzuschließen stehen zur Verfügung.

  1. Die Fahrzeugversicherung. Diese gilt für ein bestimmtes Auto, jedoch hat jeder der damit unterwegs ist Versicherungsschutz.
  2. Der Fahrerrechtsschutz. Ein Versicherungsschutz der für Vielfahrer im Dienstwagen geeignet ist, denn es ist nur der Versicherungsnehmer geschützt und das auch nur, wenn er nicht in seinem eigenen Auto unterwegs ist.
  3. Der Familienverkehrsrechtsschutz. Neben dem Fahrzeugschutz sind der Versicherungsnehmer und auch die Familienmitglieder geschützt. Dabei spielt es keine Rolle ob der Kunde mit dem eigenen oder einem gemietetem Fahrzeug unterwegs ist.

Um sich gut zu versichern ist jedoch eine Recherche notwendig, denn die Versicherungsangebote unterscheiden sich erheblich. Zum Beispiel werden Streitigkeiten um Bußgelder wegen ordnungswidrigem Parken oder Halten von den meisten Gesellschaften nicht übernommen. Lediglich Concordia, Gerling, HDI, Roland und ADAC übernehmen auch solche Fälle.

Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer August-Ausgabe 32 Rechtsschutzversicherer unter die Lupe genommen. Dabei wurden die Preise wie auch die Leistungen für verschiedene Tarife verglichen.

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Eine Reaktion zu “Verkehrsrechtsschutz - ein MUSS für Vielfahrer”

  1. Autoversicherung Online » Verkehrsrechtsschutz - Eine Versicherung, die jeder viel fahrende Autofahrer haben sollte

    […] Wer viel hinterm Steuer sitzt, fährt mit dem Wissen einen Verkehrsrechtsschutz zu besitzen ruhiger. Ärger nach einem Unfall kann man damit zwar nicht vermeiden, aber die finanziellen Kosten, die daraus entstehen können. Kommt es zu einem Rechtsstreit, wird der Versicherer dafür aufkommen, auch wenn der Kunde nicht Recht bekommt. Anwalts- und Gerichtskosten werden ebenso bezahlt, wie ein Gutachter, der beispielsweise notwenig ist um die Beweislage im Streit um eine Geschwindigkeitsmessung zu verbessern. […]

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