Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Ratgeber

Verheiratet / Zusammenlebend – Wer ist wie versichert?

Sabine am 12. Oktober 2007

Wenn sich die Lebenssituation durch eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft ändert ist es auch wichtig sich mit dem derzeitigen Versicherungsschutz zu beschäftigen. Die Versicherungsgesellschaften machen versicherungstechnisch üblicherweise wenig Unterschied zwischen Eheleuten und unverheirateten Paaren. Die Überprüfung der vorhandenen Versicherungspolicen macht jedoch Sinn, denn wer zusammengezogen ist, braucht beispielsweise nur noch eine Hausratversicherung. Lediglich bei der Versicherungssumme sollte man über eine Anpassung nachdenken, da sich vermutlich der Wert des Haurates erhöht hat.

Bei der Haftpflichtversicherung, wie auch bei der Rechtsschutzversicherung trifft der selbe Sachverhalt zu. Es wird tatsächlich nur eine Versicherungspolice benötigt. Die allerdings in einen Familientarif umgewandelt werden muss. Bei einer Lebensgemeinschaft muss bei der Umwandlung, der Name des Partner genannt werden, nur so kann sichergestellt sein, dass der Partner auch wirklich mitversichert ist.

Grundsätzlich kann der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft unproblematisch gekündigt werden.

Im Krankenversicherungsbereich sieht es etwas anders aus. Lediglich bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es unter bestimmten Umständen möglich den Partner mitzuversichern. Die beitragsfreie Mitversicherung ist dann möglich, wenn der Familienangehörige im Jahr 2007 monatlich nicht mehr als 350 Euro verdient oder als geringfügig Beschäftigter nicht mehr als 400 Euro im Monat erhält. Auch darf der beitragsfrei mitversicherte Ehegatte weder hauptberuflich selbstständig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.

Für Kinder gilt eine Beitragsfreiheit bis zu einer bestimmte Altersgrenzen, die allerdings durch eine Schulausbildung verlängert werden kann. Bei privaten Krankenversichern ändert sich durch die Eheschließung oder die Lebenspartnerschaft nichts. Jede einzelne Person muss versichert sein. Eine Familienversicherung gibt es nicht.

Kategorie: Versicherungen verstehen | 1 Kommentar » Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

Eine Reaktion zu “Verheiratet / Zusammenlebend – Wer ist wie versichert?”

  1. Raphael M.

    Halo, ich habe ma eine Frage! Also ich bin über meine Eltern derzeit bei der TK Versichert meine Verlobte bei der AOK (auch über ihre Eltern) nächstes Jahr wollen wir im Aug. heiraten und meine Verlobte beginnt eine Ausbildung. Ich wollte mal fragen ob Sie mir weiterhelfen können denn ich würde gerne wissen wie das mit der Versicherung läuft wenn wir heiraten. Müssen wir uns dann selber versichern. Bleibe ich bei meinen Eltern und sie wird dann auch noch mit eintragen usw. Falles es von bedeutung ist, wir werden bei meinen Eltern im Haus leben.
    Mit freundlichen GRüßen
    R. Mitulla

Einen Kommentar schreiben


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0



Versicherungen Blog