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Nicht immer ist alles versichert – Hausratversicherung

Sabine am 20. November 2007

Ein Versicherter hatte in einem offenen Topf Fett erhitzt und dann die Kartoffeln hinzugegeben. Der Topf fing Feuer und der daraus entstandene Schaden in der Wohnung war erheblich. Geschehen konnte dieses Desaster, weil der Versicherte sich nicht in der Küche befand. Er hatte zwar die Küchentür offen gelassen und befand sich nur wenige Meter vom “Tatort” entfernt, aber er war nicht in der Küche.

Als der Kunde nun den Schaden seiner Hausratversicherung meldete, weist diese die Zahlung ab. Daraufhin klagte der Versicherte.

Die Richter aber erkannten grobe Fahrlässigkeit und gaben der Versicherungsgesellschaft Recht. In dem Urteil (AZ: 6 O 177/07) heißt es ““Wer in einem offenen Behältnis Fett erhitzt und sich nicht in unmittelbarer Reichweite des Kochgerätes aufhält und dem Erhitzungsvorgang nicht seine volle Aufmerksamkeit schenkt, verliert seinen Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, wenn das Fett Feuer fängt und einen umfangreichen Schaden anrichtet.“

Obwohl der Versicherte sich tatsächlich nur wenige Meter entfernt aufhielt, sahen die Richter ein grob fahrlässiges Verhalten, denn ein Topf mit Fett stellt eine derart hohe Brandgefahr dar, dass man eigentlich nicht vom Topf weichen dürfe.

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