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FTD informiert wöchentlich ihre Leser über Geldanlagemöglichkeiten

Sabine am 27. November 2007

Die FTD bietet wöchentlich einen Überblick über Entwicklungen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Geldanlage. In einer der letzten Ausgaben wurden unter anderem die Themen „Brand“, „Trickdiebstahl“ und „Kfz-Versicherung“ problematisiert:

Brand

Derjenige, der nach einem Wohnungsbrand eine Zahlung seiner Hausratversicherung erhalten möchte, sollte das Gerät, das den Schaden verursacht hat, nicht voreilig beseitigen. Die Versicherung kann eine Zahlung verweigern, wenn sie die Brandursache nicht mehr nachvollziehen kann. So zumindest hat das Landgericht Koblenz (Az.: 12 O 951/05) entschieden. Der Fall handelte von einem Mann, dessen Kühltruhe Feuer gefangen hatte. Als ein Schadenregulierer der Hausratversicherung 14 Tage nach dem Brand die beschädigten Gegenstände begutachten wollte, hatte der Versicherungsnehmer diese bereits entfernt. Weil der Versicherungsvertrag eine solche Begutachtung erlaubt und die Brandursache nicht mehr festgestellt werden konnte, geht der Geschädigte leer aus.

Trickdiebstahl

R+V-Versicherung wies darauf hin, dass, wenn man arglos oder unvorsichtig ist und einen Dieb selbst in die Wohnung lässt, den Schaden meist nicht von seiner Hausratversicherung ersetzt erhält. Solche Fälle werden als Trickdiebstahl bezeichnet und sind von der Versicherung nicht gedeckt. Sie hat einen Schaden nur dann zu begleichen, wenn der Versicherte deutlich sichtbaren Widerstand geleistet hat oder sich der Einbrecher gewaltsam Einlass in die Wohnung verschaffte. Die Versicherung rät deshalb allen Versicherten, um sich zu schützen, grundsätzlich keine Unbekannten in die Wohnung zu lassen und im Zweifelsfall einem Nachbarn Bescheid geben.

Kfz-Versicherung

Kfz- Besitzer haben die Möglichkeit mehrere Hundert EURO jährlich einzusparen, wenn sie ihre Autoversicherung wechseln. Zu diesem Ergebnis ist die Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 125 Tarifen verschiedener Anbieter gekommen. So schwanke der Preis für den Versicherungsschutz für eine Familie von 420 Euro bis 1330 Euro pro Jahr. Für acht Kundentypen wurden die jeweils preiswertesten Tarife ermittelt. Als besonders gut erwiesen sich die Angebote der WGV-Schwäbische Allgemeine, HUK 24 und Direct Line.

Der Preis kann durch den Kunden verringert werden, beispielsweise indem sie auf Zusatzleistungen verzichten. Versicherungsnehmer sollten daher überlegen, ob sie gewisse Leistungen wirklich benötigen. Bei älteren Kfz ist beispielsweise kein teurer Tarif notwendig, der im Schadenfall den Neuwert des Autos erstattet. Der Wechsel zu einem preiswerteren Anbieter kann einige hundert EURO einsparen. Je jünger der Fahrer, desto eher es ist ein Wechsel lohnenswert, denn in jungen Jahren ist der ,,Schadenfreiheitsrabatt‘‘ noch niedrig. Umso mehr machen sich Tarifunterschiede bemerkbar. Die Kündigung bei der alten Kfz- Police muss bis zum 30. November erfolgen.

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Eine Reaktion zu “FTD informiert wöchentlich ihre Leser über Geldanlagemöglichkeiten”

  1. Zaster.de Preisvergleich

    Gerade bei der HUK sollte man aber aufpassen, dass die geringen Beiträge nicht mit schlechten Leistungen erkauft werden. Z.B. Stichwort Reperaturzwang in eigenen Werkstätten. Oder bei Hagelschaden werden nur die billigsten Methoden angesetzt usw.

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