Endet der Versicherungsschutz mit dem Tod?
Sabine am Montag, den 25. Februar 2008Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt nicht immer auch automatisch der Versicherungsvertrag. Nach dem Tod eines Familienmitgliedes sollte man sich schnell mit den entsprechenden Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen.
Schon aus Gründen der Fristeinhaltung für die Leistungsbeantragung bei beispielsweise Lebens- und Unfallversicherungen ist eine unverzügliche Meldung des Todes zwingend notwendig. Innerhalb von zwei Tagen nach dem […]