Endet der Versicherungsschutz mit dem Tod?
Sabine am 25. Februar 2008Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt nicht immer auch automatisch der Versicherungsvertrag. Nach dem Tod eines Familienmitgliedes sollte man sich schnell mit den entsprechenden Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen.
Schon aus Gründen der Fristeinhaltung für die Leistungsbeantragung bei beispielsweise Lebens- und Unfallversicherungen ist eine unverzügliche Meldung des Todes zwingend notwendig. Innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall sollte die Meldung an den Versicherer gehen.
Der Versicherungsschutz endet automatisch, sofern der Verstorbene Versicherungsnehmer auch die versicherte Person war. War der Verstorbene dagegen nur Versicherungsnehmer, so kann die versicherte Person nun die Lebens- oder Unfallversicherung übernehmen.
Eine private Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherten. Ist im Vertrag ein weiter Person mitversichert, kann diese den Vertrag übernehmen, allerdings muss binnen zwei Monaten eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.
Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung endet ebenfalls automatisch mit dem Tode. Sind Familienangehörige, wie Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder über die Haftpflichtversicherung mitversichert, so bleibt selbstverständlich der Versicherungsschutz, bis zur nächsten Beitragszahlung bestehen. Übernimmt der Partner danach die Beitragszahlung wir er zum Versicherungsnehmer. Das selbe gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.
Die Hausratversicherung bleibt nach dem Todesfall noch zwei Monate bestehen. Nutzt zum Beispiel der Lebenspartner die Wohnung weiter, so kann die Hausratversicherung übernommen werden.
Versicherungsverträge die nicht an die Person gebunden sind (z.B. Kfz-Versicherung) gehen auf die Erben über, wenn das Risiko (z.B. Auto) bestehen bleibt. Allerdings werden die Prämien neu berechnet, da ich auf jeden Fall die “weichen“ Merkmale verändert haben. Der Erbe kann aber unter bestimmten Bedingungen die Schadensfreiheitsrabatte übernehmen.
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Am 13. März 2008 um 12:42 Uhr
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Gruß
Am 16. März 2008 um 10:14 Uhr
Zu beachten ist bei der Übernahme der Schadenfreiheitsrabatte nach einem Todesfall, das es eine zeitliche Grenze gibt. Normalerweise geht das bis ca. 1 Jahr nach dem Todesfall.