Die Sprache der Versicherer
Sabine am 19. April 2008Wie in vielen Bereichen, so gibt es auch in der Versicherungswirtschaft Begriffe, die nicht bekannt und oft auch nicht verständlich sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun einen Ratgeber auf den Markt gebracht, der verständlich, wichtige Begriffe rund um Beruf, Privatleben, Familie und Altersvorsorge erklärt.
Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de kann der Ratgeber für 9,80 Euro bestellt werden.
Um eventuell die Neugier auf diese interessanten Ratgeber zu wecken hier nun einige immer wiederkehrende Begriffe und deren Erklärung.
Ausfalldeckung
Absicherung durch die eigene Versicherung, falls der Schuldige im Schadensfall nicht an den Geschädigten zahlt.
Beispiel: Ein Fremder zerstört Ihre Kamera, ist nicht haftpflichtversichert und hat auch kein Geld, um den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall kann eine Ausfalldeckung in Kraft treten, Ihre Haftpflichtversicherung kann dafür einspringen.
Dread- Disease
Die Versicherung zahlt, falls der Versicherte an der Krankheit erkranken, für die er sich versichert hat. (Krebs/Multiple Sklerose/ Herzinfarkt)
Erlebensfall
Die Versicherungsleistung ist an das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes gekoppelt. Beispielweise das Erreichen des 60. Lebensjahres. Mit dem Eintritt dieses Zeitpunktes wird die vereinbarte Leistung fällig. (Lebensversicherung /Rente)
Gefährdungshaftung
Beispiel Auto: Der Halter des Fahrzeugs haftet gegenüber dem Geschädigten, zumindest teilweise, obwohl er am Unfall keine Schuld hat. Denn das Auto an sich ist schon eine Gefahrenquelle.
Gerichtsstand
Ordnet an, welches Gericht bei einer Klage zuständig ist. Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Beklagten.
Gesundheitsprüfung
Fragen zum Gesundheitszustand, zu Krankheiten und Beschwerden müssen beantwortet werden. Bei einer sehr hohen Versicherungssumme wird eine ärztliche Untersuchung erforderlich. (Berufsunfähigkeitsversicherung ab 30.000 Euro Jahresrente) Dies variiert aber von Versicherung zu Versicherung.
Kapitalwahlrecht
Bei einer Rentenversicherung hat der Versicherungsnehmer bei der späteren Auszahlung die Wahl, die lebenslange Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen oder eine einmalige Kapitalzahlung. Das Kapitalwahlrecht kann nur innerhalb gewisser Fristen ausgeübt werden. Die Höhe der Kapitalzahlung bemisst sich nach dem Wert der Rente.
Novation
Bedeutet (Er-)neuerung. Es kommt kein neuer Vertrag zustande, sondern der alte wird mit verändertem Inhalt fortgesetzt.
Ombudsmann
Der Ombudsmann schlichtet bei Streitigkeiten mit der Versicherung (kostenfrei). Ob Hausrat-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung. Ist der Versicherte mit der Entscheidung seiner Gesellschaft nicht einverstanden, kann der Ombudsmann sogar bis 5000 Euro Streitwert verbindlich gegen den Versicherer entscheiden.
Rentenartfaktor
Ist der Teil der Rentenformel mit der die Höhe der Rente berechnet und bestimmt. Eine Altersrente hat z. B. den Faktor 1, eine Berufsunfähigkeits-Rente 0,6667. Je niedriger der Faktor, desto niedriger die Rentenhöhe. Der Versicherte kann den Rentenartfaktor nicht beeinflussen, er wird von der gesetzlichen Rentenversicherung vorgegeben.
Solvabilitätsspanne
Reserve der Versicherungsgesellschaften gegen Risiken wie unerwartete Schadensforderungen bei Naturkatastrophen oder Schwankungen am Kapitalmarkt.
Sterbetafeln
Enthalten statistische Daten zur Lebenserwartung, die zum Beispiel zur Risikoberechnung bei einer Lebensversicherung herangezogen werden.
Überschussbeteiligung
Den Lebensversicherungen entstehen Überschüsse, beispielsweise durch Anlage der Versicherten- Beiträge auf dem freien Kapitalmarkt oder wenn z.B. weniger Todesfälle auftreten, als laut Statistik zu erwarten gewesen wären. Davon müssen die Versicherer 90 Prozent an die Versicherten ausschütten.
Verbundene Leben
Eine Risiko-Lebensversicherung kann auch für zwei Personen abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich dann um eine verbundene Lebensversicherung.
Verweisung
Wir meist als „abstrakte Verweisbarkeit“ bezeichnet. Mit dieser Klausel wollen Versicherungen Betroffene bei Berufsunfähigkeit in einen anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf drängen. Verbraucher sollten nur Verträgen ohne die Möglichkeit der abstrakten Verweisung abschließen.
Wagniswegfall
Wagnisse oder Risiken sind der Anlass für eine Versicherung. Fällt ein Wagnis bzw. Risiko (Haus, Wohnung, Kfz, Personen) weg, hat der Vertrag seinen Sinn verloren, die Pflicht des Versicherers erlischt.
Zession
Meint eine Abtretung. Grundsätzlich können zukünftige Ansprüche aus Lebensversicherungen an Dritte abgetreten werden.
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