Eine schnelle Meldung an den Versicherer ist anzuraten und erforderlich.
Sabine am 15. Mai 2008Möchte der Verbraucher einen vollständigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, so muss er auch spezielle Regeln einhalten. Schon bei der Antragsstellung ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen absolut wichtig. Ob bei den gesundheitsrelevanten Fragen für eine private Krankenversicherung oder bei den „Gefahrerhöhende Umstände“ in der Hausratversicherung, die nicht wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Doch auch wenn der Vertrag bereits existiert, muss der Versicherte seiner Pflicht nachkommen und veränderte Risiken unverzüglich der Versicherung melden.
Eine Gefahrenerhöhung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Versicherte sein Haus oder seine Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt zurück lässt. Ist dies der Fall, so muss unbedingt die Hausratversicherung darüber informiert sein. Auch bei einer Sanierung der Wohnung oder des Hauses muss sofort der Hausratversicherer in Kenntnis gesetzt werden.
Zu den Versicherungsgrundsätzen gehört ebenso, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und ihn so genau wie nur denkbar zu dokumentieren (Fotos, Protokolle, Zeugen, etc.)
Lediglich Schäden an einem Fahrzeug sind hier bei ausgenommen. Sie müssen erst innerhalb einer Woche gemeldet werden. Wurde jedoch die Polizei an den Unfallort gerufen, muss auch dann, sofort die Versicherung über den Schaden benachrichtigt werden.
Durch das neue VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wird der Verbraucher, der seine Pflicht verletzt hat, (abgeschlossenen Verträgen seit dem 1.1.2008) allerdings nicht mehr ganz leer ausgehen. Entsprechend dem Grad seiner Pflichtverletzung kann der Versicherte einen Teil des entstandenen Schadens erstattet bekommen. Die Entscheidung über die Höhe der Erstattung liegt zum größten Teil bei der Versicherungsgesellschaft.
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