Tipps für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Gerald am 29. Mai 2008Obwohl häufig nicht über zukünftige Krisenfälle nachgedacht werden möchte, ist es durchaus notwendig und sinnvoll, dies zu tun. Schließlich ist auch seit dem 1. Januar 1961 die öffentliche Fürsorge weggefallen. Heutzutage muss sich ein jeder privat um die Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit kümmern. Jedoch ist noch nicht allen bewusst, welche Bedeutung dieses Thema hat. Die Mehrheit der Deutschen findet eine Versicherung zu kostspielig und verdrängt den Gedanken an eine mögliche Berufsunfähigkeit. Nur für Erben und Spitzenverdiener dürfte dies im Ernstfall aufgrund ihres Vermögens kein Problem darstellen, für den Durchschnittsbürger jedoch führt ein dauerhafter Verdienstausfall schnell in den Ruin. Sind beispielweise Kreditraten für ein Haus abzuzahlen, kann es im schlimmsten Fall durch den anhaltenden Einkommensausfall dazukommen, dass das Haus zwangversteigert werden muss. Mithilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Weiterzahlung des Kredits gesichert werden.
Eine Absicherung hat demzufolge oberste Priorität. Bei Berufsunfähigkeitspolicen wird eine monatliche Rente versichert, wobei die Beitragshöhe vollkommen frei wählbar ist und wird während der Berufstätigkeit eingezahlt. Die Grenze liegt bei 60 Prozent des Bruttolohns. Der Beginn der Rentenzahlung ist der Eintritt eines Schadensfalls und mit dem Beginn der Altersrente endet auch in den meisten Fällen die Berufsunfähigkeitsrente.
Vor dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice ist viel Formelles zu erledigen. Beispielsweise ist die Darlegung der Krankengeschichte der zurückliegenden fünf Jahre äußerst wichtig, es können sogar genauere Informationen und Untersuchungen durch den behandelnden Arzt angefordert werden. Die anfallenden Kosten müssen durch den Patienten selbst getragen werden. Sollte der Antrag angenommen werden, können die Versicherungsnehmer die Auslagen auf Anfrage zurückerstattet bekommen. Unter anderem durch diese Ergebnisse aber wird oft der Versicherungsschutz aufgrund eines zu großen Risikos verweigert. Zu solch einer Ablehnung kann es auch schon durch wenige gravierende Krankheiten kommen, wie zum Beispiel durch Allergien oder Rückenleiden. Des Weiteren werden bestimmte Berufsgruppen häufig ausgeschlossen. Dazu gehören Lehrer, Polizeibeamten und Journalisten. Ausschlussgrund für diese Berufe sind laut Angaben der Versicherer zufolge die hohen beruflichen Risiken oder die Schwierigkeiten beim Nachweis über eine bestehend vorliegende Berufsunfähigkeit.
Der Bund der Versicherten rät nicht aufzugeben, sollte der erste gestellte Antrag nicht bewilligt und somit abgelehnt werden. Es ist empfehlenswert gleichzeitig mehrere Probeanträge bei unterschiedlichen Versicherungen vorzulegen. Dadurch wird neben den steigenden Aussichten auf eine Annahme auch die Berufsunfähigkeits-Gasse umgangen. Versicherer wollen immer wissen, ob der Antragsteller bereits von einer anderen Versicherung abgelehnt worden ist. Sollte diese Frage bejaht werden, sinken die Aussichten auf eine etwaige Annahme immens. Einige Versicherer offerieren aber auch gegen einen Kostenzuschlag für die Gesundheitsrisiken trotzdem in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden. durch diesen Risiko- Zuschlag wird die monatliche Beitragszahlung erhöht. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Versicherer gewisse Risiken aus dem Vertrag ausschließt und so im Schadensfall für diese nicht leisten muss.
Insbesondere jüngeren und älteren Menschen ist die Berufsunfähigkeitspolice zu empfehlen. Es wird zwischen zwei großen Vertragstypen differenziert. Offerten existieren mit Verweis auf andere Berufsgruppen und ohne einen solchen Verweis. Der Unterschied besteht darin, dass beispielweise nach der Verletzung der Hände eines Chirurgen dieser keine Unterstützung durch die Versicherung erhält, wenn sie mit Verweis auf andere Berufsgruppen abgeschlossen worden ist. Selbst wenn ein Unvermögen des Chirurgen besteht, überhaupt noch weiter zu operieren und er lediglich als Gutachter zu Medizinthemen seine Arbeit fortsetzen kann. Hätte er eine Versicherung ohne Verweisungsmöglichkeit, würde auch der Rentenanspruch entstehen. Auch wenn dieser Vertragstyp wesentlich kostenintensiver ist, raten Spezialisten dennoch zum Abschluss wegen der besseren Absicherung. Nach Berufsgruppe und Alter berechnet sich der Beitrag für eine gewünschte Rentensumme. Frauen müssen leicht erhöhte Prozentpunkte als Männer rechnen. Beispielweise hat eine 35-jährige Frau für eine Versicherung ohne Verweisungsmöglichkeit auf andere Berufe 85 EURO monatlich zu bezahlen, ein gleichaltriger Mann hingegen lediglich 73 EURO für die gleiche Versicherungsvariante. Weitere Vergleichsrechnungen können online unter www.versicherung.net angestellt werden. Experten empfehlen unbedingt verschiedene Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, schließlich gibt es nicht nur preisliche Differenzen, sonder auch die Vertragsbedingungen können stark variieren.
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