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Reiserücktrittkostenversicherung

Sabine am 17. Juni 2008

Wenn aus dringendem (nicht vorhersehbarem) Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert kann eine abgeschlossene Reiserücktrittkostenversicherung für die Kosten aufkommen. Den Versicherungsschutz kann man meist nur 8- 14 Tag nach der erfolgten Buchung der Reise abschließen. Zu den Reiserücktrittsgründen die auch versicherbar sind gehört beispielsweise:

  • plötzlich eintretende schwere Krankheiten (auch bei Ehepaaren, Geschwistern, Eltern- wenn nicht über 75 Jahre)
  • plötzlich eintretender schwerer Unfall (auch bei Ehepaaren, Geschwistern, Eltern- wenn nicht über 75 Jahre)
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • einem Brand des eigenen Büros oder Hauses
  • einem neuen Arbeitsplatz nach einer Arbeitslosigkeit (aber auch da die Bedingungen beachten)

Eine Reise – Rücktrittskostenversicherung gehört nicht zu den allerwichtigsten Reise-Versicherungen. Jedoch ist die Reiserücktrittkostenversicherung für diejenigen, die eine kostspielige Reise gebucht haben zu empfehlen. Dabei sollte dann aber auch nicht gespart werden. Denn die Reiserücktrittskosten-Versicherung richtet sich nach dem Wert der Reise. Um so teurer die Reise und desto teurer die Reiserücktrittskosten-Versicherung. Spart der Verbraucher hier am falschen Ende, so kann es schnell zur Unterversicherung führen und der Kunde muss mit einem kräftigen Abschlag rechnen.

Beispiel: Kostet also eine Reise 1700 Euro, sollte die Reiserücktrittskosten- Versicherung auch genau mit diesem oder eventuell einem höheren Tarif, abgeschlossen werden. Da oft bei den Tarifen in 500 Euro- Schritten berechnet wird, heißt das, dass der Tarif für 2000 Euro abgeschlossen werden sollte. Wird nur der 1500 Euro- Tarif abgeschlossen, so ist der Kunde unterversichert und er wird im Leistungsfall mit einem hohen Abschlag rechnen müssen.

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