Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Sabine am Donnerstag, den 12. April 2007Versicherungsschutz besteht mit Annahme des Antrages durch den Versicherer rückwirkend zum beantragten Beginn. Voraussetzung ist dann natürlich auch, dass der Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich entrichtet wird. Im Vertrag selbst wird der Zeitraum des Versicherungsschutzes festgelegt. Sofern die Kündigung eines Versicherungsvertrages mit einer mindestens einjährigen Dauer nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich der […]