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| Sabine am 27. November 2007 Die FTD bietet wöchentlich einen Überblick über Entwicklungen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Geldanlage. In einer der letzten Ausgaben wurden unter anderem die Themen „Brand“, „Trickdiebstahl“ und „Kfz-Versicherung“ problematisiert:
Brand
Derjenige, der nach einem Wohnungsbrand eine Zahlung seiner Hausratversicherung erhalten möchte, sollte das Gerät, das den Schaden verursacht hat, nicht voreilig beseitigen. Die Versicherung kann eine Zahlung verweigern, wenn sie die Brandursache nicht mehr nachvollziehen kann. So zumindest hat das Landgericht Koblenz (Az.: 12 O 951/05) entschieden. Der Fall handelte von einem Mann, dessen Kühltruhe Feuer gefangen hatte. Als ein Schadenregulierer der Hausratversicherung 14 Tage nach dem Brand die beschädigten Gegenstände begutachten wollte, hatte der Versicherungsnehmer diese bereits entfernt. Weil der Versicherungsvertrag eine solche Begutachtung erlaubt und die Brandursache nicht mehr festgestellt werden konnte, geht der Geschädigte leer aus.
Trickdiebstahl
R+V-Versicherung wies darauf hin, dass, wenn man arglos oder unvorsichtig ist und einen Dieb selbst in die Wohnung lässt, den Schaden meist nicht von seiner Hausratversicherung ersetzt erhält. Solche Fälle werden als Trickdiebstahl bezeichnet und sind von der Versicherung nicht gedeckt. Sie hat einen Schaden nur dann zu begleichen, wenn der Versicherte deutlich sichtbaren Widerstand geleistet hat oder sich der Einbrecher gewaltsam Einlass in die Wohnung verschaffte. Die Versicherung rät deshalb allen Versicherten, um sich zu schützen, grundsätzlich keine Unbekannten in die Wohnung zu lassen und im Zweifelsfall einem Nachbarn Bescheid geben.
Kfz-Versicherung
Kfz- Besitzer haben die Möglichkeit mehrere Hundert EURO jährlich einzusparen, wenn sie ihre Autoversicherung wechseln. Zu diesem Ergebnis ist die Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 125 Tarifen verschiedener Anbieter gekommen. So schwanke der Preis für den Versicherungsschutz für eine Familie von 420 Euro bis 1330 Euro pro Jahr. Für acht Kundentypen wurden die jeweils preiswertesten Tarife ermittelt. Als besonders gut erwiesen sich die Angebote der WGV-Schwäbische Allgemeine, HUK 24 und Direct Line.
Der Preis kann durch den Kunden verringert werden, beispielsweise indem sie auf Zusatzleistungen verzichten. Versicherungsnehmer sollten daher überlegen, ob sie gewisse Leistungen wirklich benötigen. Bei älteren Kfz ist beispielsweise kein teurer Tarif notwendig, der im Schadenfall den Neuwert des Autos erstattet. Der Wechsel zu einem preiswerteren Anbieter kann einige hundert EURO einsparen. Je jünger der Fahrer, desto eher es ist ein Wechsel lohnenswert, denn in jungen Jahren ist der ,,Schadenfreiheitsrabatt‘‘ noch niedrig. Umso mehr machen sich Tarifunterschiede bemerkbar. Die Kündigung bei der alten Kfz- Police muss bis zum 30. November erfolgen.
Kategorie: Allgemein | 1 Kommentar » Sabine am 20. November 2007 Ein Versicherter hatte in einem offenen Topf Fett erhitzt und dann die Kartoffeln hinzugegeben. Der Topf fing Feuer und der daraus entstandene Schaden in der Wohnung war erheblich. Geschehen konnte dieses Desaster, weil der Versicherte sich nicht in der Küche befand. Er hatte zwar die Küchentür offen gelassen und befand sich nur wenige Meter vom “Tatort” entfernt, aber er war nicht in der Küche.
Als der Kunde nun den Schaden seiner Hausratversicherung meldete, weist diese die Zahlung ab. Daraufhin klagte der Versicherte.
Die Richter aber erkannten grobe Fahrlässigkeit und gaben der Versicherungsgesellschaft Recht. In dem Urteil (AZ: 6 O 177/07) heißt es ““Wer in einem offenen Behältnis Fett erhitzt und sich nicht in unmittelbarer Reichweite des Kochgerätes aufhält und dem Erhitzungsvorgang nicht seine volle Aufmerksamkeit schenkt, verliert seinen Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, wenn das Fett Feuer fängt und einen umfangreichen Schaden anrichtet.“
Obwohl der Versicherte sich tatsächlich nur wenige Meter entfernt aufhielt, sahen die Richter ein grob fahrlässiges Verhalten, denn ein Topf mit Fett stellt eine derart hohe Brandgefahr dar, dass man eigentlich nicht vom Topf weichen dürfe.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Sabine am 12. Oktober 2007 Wenn sich die Lebenssituation durch eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft ändert ist es auch wichtig sich mit dem derzeitigen Versicherungsschutz zu beschäftigen. Die Versicherungsgesellschaften machen versicherungstechnisch üblicherweise wenig Unterschied zwischen Eheleuten und unverheirateten Paaren. Die Überprüfung der vorhandenen Versicherungspolicen macht jedoch Sinn, denn wer zusammengezogen ist, braucht beispielsweise nur noch eine Hausratversicherung. Lediglich bei der Versicherungssumme sollte man über eine Anpassung nachdenken, da sich vermutlich der Wert des Haurates erhöht hat.
Bei der Haftpflichtversicherung, wie auch bei der Rechtsschutzversicherung trifft der selbe Sachverhalt zu. Es wird tatsächlich nur eine Versicherungspolice benötigt. Die allerdings in einen Familientarif umgewandelt werden muss. Bei einer Lebensgemeinschaft muss bei der Umwandlung, der Name des Partner genannt werden, nur so kann sichergestellt sein, dass der Partner auch wirklich mitversichert ist.
Grundsätzlich kann der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft unproblematisch gekündigt werden.
Im Krankenversicherungsbereich sieht es etwas anders aus. Lediglich bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es unter bestimmten Umständen möglich den Partner mitzuversichern. Die beitragsfreie Mitversicherung ist dann möglich, wenn der Familienangehörige im Jahr 2007 monatlich nicht mehr als 350 Euro verdient oder als geringfügig Beschäftigter nicht mehr als 400 Euro im Monat erhält. Auch darf der beitragsfrei mitversicherte Ehegatte weder hauptberuflich selbstständig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.
Für Kinder gilt eine Beitragsfreiheit bis zu einer bestimmte Altersgrenzen, die allerdings durch eine Schulausbildung verlängert werden kann. Bei privaten Krankenversichern ändert sich durch die Eheschließung oder die Lebenspartnerschaft nichts. Jede einzelne Person muss versichert sein. Eine Familienversicherung gibt es nicht.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 1 Kommentar » Sabine am 21. September 2007 Gerade im Straßenverkehr kann ein kleiner Fehler große Folgen haben. Wer die Folgen eines Unfalls zu verantworten hat wird oft bei Gericht entschieden, denn wer Recht hat bekommt es nicht automatisch und wird im Zweifel Klagen wollen oder müssen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt dann zum Tragen, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder der Unfallgegner zu Unrecht Schadenersatz verlangt.
Drei Möglichkeiten eine Verkehrsrechtsschutz abzuschließen stehen zur Verfügung.
- Die Fahrzeugversicherung. Diese gilt für ein bestimmtes Auto, jedoch hat jeder der damit unterwegs ist Versicherungsschutz.
- Der Fahrerrechtsschutz. Ein Versicherungsschutz der für Vielfahrer im Dienstwagen geeignet ist, denn es ist nur der Versicherungsnehmer geschützt und das auch nur, wenn er nicht in seinem eigenen Auto unterwegs ist.
- Der Familienverkehrsrechtsschutz. Neben dem Fahrzeugschutz sind der Versicherungsnehmer und auch die Familienmitglieder geschützt. Dabei spielt es keine Rolle ob der Kunde mit dem eigenen oder einem gemietetem Fahrzeug unterwegs ist.
Um sich gut zu versichern ist jedoch eine Recherche notwendig, denn die Versicherungsangebote unterscheiden sich erheblich. Zum Beispiel werden Streitigkeiten um Bußgelder wegen ordnungswidrigem Parken oder Halten von den meisten Gesellschaften nicht übernommen. Lediglich Concordia, Gerling, HDI, Roland und ADAC übernehmen auch solche Fälle.
Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer August-Ausgabe 32 Rechtsschutzversicherer unter die Lupe genommen. Dabei wurden die Preise wie auch die Leistungen für verschiedene Tarife verglichen.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 1 Kommentar » Gerald am 6. September 2007 Fondssparpläne, wie DWS TopRente, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, denn sie bieten eine sehr gute Rendite. Herkömmliche Fondssparpläne haben leider das Risiko, dass es zu Verlusten bei eingezahlten Beiträgen kommen kann. Dies kann bei Riestergeförderten Fondssparplänen nur dann der Fall sein, wenn man den Sparplan vorzeitig kündigt – eine Kapitalgarantie hingegen gibt es zum Ende der Laufzeit.
Die Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung legt einen Großteil der Einzahlungen in festverzinslichen Wertpapieren an und einen kleineren Anteil in Aktien. Lebenslange Renten zuzüglich Wachstumschancen werden garantiert – es können sich aber auch Wertschwankungen daraus ergeben.
Beim Riester-Fondssparplan sorgt der Staat dafür, dass das Risiko eines “normalen” Fondssparplans hier gering gehalten wird. Das bedeutet konkret, dass mit dem Ende der Laufzeit des Riester-Fondssparplanes mindestens ein Anspruch auf eingezahlte Beträge und die staatlichen Zuschüsse besteht. Bei der DWS Riester-Rente Premium gibt es zudem eine Höchststandssicherung. Das verbleibende Restrisiko liegt lediglich in der Rendite, die im höchst unwahrscheinlichen Härtefall Null Prozent betragen kann.
Der Riester-Fondssparplan kann zwischenzeitlich nicht beliehen werden, weil die Garantie erst bei Vertragsende eintritt und der Vertrag während seiner Laufzeit keine Sicherheit bietet. Bei den klassischen Riester-Rentenversicherungen wird regelmäßig ein bestimmter Betrag in die Versicherung eingezahlt. Dieses Kapital wird garantiert verzinst zu einem festgelegten Zinssatz zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Die lebenslange Rente ist somit garantiert und kann durch erwirtschaftete Überschüsse auch noch ansteigen. Somit ist eine feste Sicherheit geboten parallel zu einer kontinuierlichen Kapitalentwicklung.
Dies ist eine solide Anlageform mit garantierter Rendite und der garantierten, lebenslangen Zahlung der Rente. Wenn der Versicherte länger lebt als der statistische Durchschnittsbürger, erhält er eine wesentlich höhere Leistung und der Versicherer zahlt drauf. Nachteilig ist die lange Vertragslaufzeit, denn der Riester-Rentenversicherungsvertrag soll 10 Jahre laufen, bevor man ihn ruhen lässt oder eventuell kündigt, weil versteckte Zusatzkosten ansonsten die Rendite übersteigen und zu einem Verlust des bereits eingezahlten Kapitals führen können. Ab dem 60. Lebensjahr ist die Rentenauszahlung möglich. Es kann auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals als Einmalzahlung zu Rentenbeginn in Höhe von 30% des Angesparten Geldes erfolgen. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen ist bei der Riester-Rentenversicherung möglich. Das Angesparte Kapital ist Hartz IV sicher und auch Banken und Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Angesparte Geld.
Im Vergleich zu Fondsanlagen hat die Versicherungsofferte den Nachteil, dass hier keine treuhändische Geldverwaltung stattfindet. Von den Versicherungen könnten stille Reserven gebildet werden, an denen die Versicherten nicht unbedingt angemessen beteiligt werden.
Kategorie: Vorsorge | 2 Kommentare » Sabine am 1. September 2007 Laut der Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) Lilo Blunck ahnen viele Eltern gar nicht, wie wichtig ab dieser neuen Lebensphase die richtige Versicherung für die Familie werden kann.
Es fängt mit der Unfallversicherung an. Auf dem Weg zur Schule sind die Schüler auf jeden Fall gesetzlich unfallversichert, aber schon auf dem Weg zu Freunden oder zum Sport oder zum Musizieren fällt dieser Versicherungsschutz weg. Nur eine private Unfallversicherung kann dagegen das Kind rund um die Uhr, also auch im Freizeitbereich absichern.
Auch die private Haftpflichtversicherung tritt jetzt mehr in den Vordergrund, denn sie tritt auch dann ein, wenn der Schüler in der Schule etwas kaputt macht. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die private Haftpflichtversicherung nicht bei Schäden eintreten wird, die durch eine Schulhofrangelei entstanden sind.
Wichtig ist es ebenfalls die bestehende Hausrat-Versicherung zu überprüfen oder bei Bedarf eine Hausratversicherung abzuschließen, denn wenn das Kind beispielsweise mit dem Fahrrad zur Schule radelt, ist das Fahrrad bei Diebstahl nur dann versichert, wenn die Hausratversicherung um einen Fahrradschutz ergänzt wurde. Sofern das Kind am Musikunterricht teilnimmt und seine eigene Gitarre bei sich hat, die dann aus dem verschlossenen Klassenraum durch einen Einbruch gestohlen wird, kann dieser Schaden über die Hausratversicherung reguliert werden. Das Instrument gilt als Hausrat.
Die Geschäftsführerin des BdV weist daraufhin, dass tatsächlich die wichtigste Absicherung für die Schüler, die private Unfallversicherung ist. Eine private Unfallversicherung, mit einer empfohlenen Grundsumme von 200.000 Euro, gibt es bereits bei günstigen Anbietern schon deutlich unter 100 Euro.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Sabine am 26. Juli 2007 Denjenigen, die ihr Auto täglich oder häufig benutzen und damit unterwegs sind, wird empfohlen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest zeigt in der Juli-Ausgabe die Punkte auf, die unbedingt bei einem Abschluss einer derartigen Police beachtet werden sollten.
Die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzpolicen sind sehr verschieden, sodass es entscheidend ist, sich vor einem Versicherungsabschluss darüber zu informieren, ob die gewählte Police überhaupt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Besondere Beachtung sollte dabei darauf gelegt werden, wer und was bei der gewählten Versicherung mitversichert wird, denn im Einzelnen kann es hierbei zu eklatanten Unterschieden kommen.
Quelle Versicherungen-Blog.net: Verkehrsrechtsschutzversicherung
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Gerald am 14. Juli 2007 Ein Umzug ist immer ein Abenteuer. Darum sind bei einem Umzug immer eventuelle Versicherungsfragen zu beachten, insbesondere wenn ein Speditionsunternehmen beauftragt wird. Nach Angaben des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik in Hattersheim zufolge gibt es beim Umzug mit seriösen Anbietern zwei mögliche Versicherungsarten. Wenn das Unternehmen dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegt, ist das Umzugsgut über die gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung abgesichert. Diese liegt bei 620 EURO pro Kubikkilometer Umzugsgut und tritt für alle Schäden ein, die durch einen Umzugsunternehmen zu Stande kommen könnten. Ab dem Moment, in dem der Spediteur die Verantwortung für das Umzugsgut durch das Tragen zum Wagen übernimmt, ist das Umzugsgut, d.h. Möbel und Kisten, versichert. Die Schäden werden zum Zeitwert reguliert. Schäden bei selbst gepackten Umzugskartons und durch Dritte verursachte Unfälle sind davon ausgenommen. Es empfiehlt sich eine freiwillige Transportversicherung abzuschließen, wenn die Möbel vor Schäden bei „unabwendbaren Ereignissen“ wie Naturkatastrophen versichert sein sollen.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Sabine am 26. Juni 2007 Rechtsschutzversicherungen gehören zu den Versicherungen, die nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern auch sehr wichtig sind. Das wurde wieder einmal auf dem Kongress von Versicherungsexperten festgestellt. Bei Auseinandersetzungen zwischen zwei Parteien wird immer häufiger notwendig, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und manchmal bleibt es nicht aus, vor Gericht zu ziehen.
Paradebeispiele in dieser Kategorie sind Streitigkeiten bei Verkehrsunfällen. Besonders wenn mehrere Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sind, ist die Schuldfrage sehr schwierig zu klären und da es meistens widersprüchliche Aussagen gibt. In so einem Fall lohnt es sich eine neutrale Stelle einzuschalten, wie z. B. einen Richter. Allerdings übertreffen die Kosten für die Rechtsberatung den eigentlichen Streitwert sehr oft.
Rechtsschutzversicherungen können in verschiedenen Paketen abgeschlossen werden, wobei der Verkehrsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Streitigkeiten mit den Nachbarn zu den meist genutzten Absicherungen gehören.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Gerald am 17. Juni 2007 Viele Senioren gehen in ihrer Freizeit einer unentgeltlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit nach, bei der sie allerdings vorab klären sollten, ob die gesetzliche Unfallversicherung gilt. Bei Institutionen, die im allgemeinen Interesse tätig sind wie z. B. Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtspflegern, greift sie. Seit 2005 ist darüber hinaus den Bundesländern erlaubt, weitere Gruppen von Ehrenamtlichen mit in die Landesunfallversicherung aufzunehmen, so die Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, Elke Weidenbach.
Den Senioren wird daher empfohlen, sich auf jeden Fall bei ihrer Organisation oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren. Auch bei einer privaten Unfall-Police sollte man sich über das Einspringen dieser Versicherung während der auszuübenden Ehrenamtstätigkeit schlau machen. Heutzutage ist bei jüngeren Versicherungen von einem weltweiten und jederzeit greifenden privaten Unfallschutz auszugehen.
Der Haftpflichtschutz gilt auch bei ehrenamtlichen Aktivitäten, teilweise wird er durch die Versicherungen ausgeschlossen, wie z.B. bei „verantwortlichen Tätigkeiten“. Dringend empfohlen wird deshalb bei Unklarheiten eine schriftliche Stellungnahme des Versicherers anzufordern. Die private Berufsunfaehigkeitsversicherung springt ebenfalls bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die zur Berufsunfähigkeit führten, ein, aber nur vor dem Beginn des Rentenalters.
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