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Was ist ein Riester-Fondssparplan?

Gerald am 6. September 2007

Fondssparpläne, wie DWS TopRente, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, denn sie bieten eine sehr gute Rendite. Herkömmliche Fondssparpläne haben leider das Risiko, dass es zu Verlusten bei eingezahlten Beiträgen kommen kann. Dies kann bei Riestergeförderten Fondssparplänen nur dann der Fall sein, wenn man den Sparplan vorzeitig kündigt - eine Kapitalgarantie hingegen gibt es zum Ende der Laufzeit.

Die Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung legt einen Großteil der Einzahlungen in festverzinslichen Wertpapieren an und einen kleineren Anteil in Aktien. Lebenslange Renten zuzüglich Wachstumschancen werden garantiert - es können sich aber auch Wertschwankungen daraus ergeben.

Beim Riester-Fondssparplan sorgt der Staat dafür, dass das Risiko eines “normalen” Fondssparplans hier gering gehalten wird. Das bedeutet konkret, dass mit dem Ende der Laufzeit des Riester-Fondssparplanes mindestens ein Anspruch auf eingezahlte Beträge und die staatlichen Zuschüsse besteht. Bei der DWS Riester-Rente Premium gibt es zudem eine Höchststandssicherung. Das verbleibende Restrisiko liegt lediglich in der Rendite, die im höchst unwahrscheinlichen Härtefall Null Prozent betragen kann.

Der Riester-Fondssparplan kann zwischenzeitlich nicht beliehen werden, weil die Garantie erst bei Vertragsende eintritt und der Vertrag während seiner Laufzeit keine Sicherheit bietet. Bei den klassischen Riester-Rentenversicherungen wird regelmäßig ein bestimmter Betrag in die Versicherung eingezahlt. Dieses Kapital wird garantiert verzinst zu einem festgelegten Zinssatz zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Die lebenslange Rente ist somit garantiert und kann durch erwirtschaftete Überschüsse auch noch ansteigen. Somit ist eine feste Sicherheit geboten parallel zu einer kontinuierlichen Kapitalentwicklung.

Dies ist eine solide Anlageform mit garantierter Rendite und der garantierten, lebenslangen Zahlung der Rente. Wenn der Versicherte länger lebt als der statistische Durchschnittsbürger, erhält er eine wesentlich höhere Leistung und der Versicherer zahlt drauf. Nachteilig ist die lange Vertragslaufzeit, denn der Riester-Rentenversicherungsvertrag soll 10 Jahre laufen, bevor man ihn ruhen lässt oder eventuell kündigt, weil versteckte Zusatzkosten ansonsten die Rendite übersteigen und zu einem Verlust des bereits eingezahlten Kapitals führen können. Ab dem 60. Lebensjahr ist die Rentenauszahlung möglich. Es kann auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals als Einmalzahlung zu Rentenbeginn in Höhe von 30% des Angesparten Geldes erfolgen. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen ist bei der Riester-Rentenversicherung möglich. Das Angesparte Kapital ist Hartz IV sicher und auch Banken und Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Angesparte Geld.

Im Vergleich zu Fondsanlagen hat die Versicherungsofferte den Nachteil, dass hier keine treuhändische Geldverwaltung stattfindet. Von den Versicherungen könnten stille Reserven gebildet werden, an denen die Versicherten nicht unbedingt angemessen beteiligt werden.

Schulalltag - welcher Versicherungsschutz ist nötig?

Sabine am 1. September 2007

Laut der Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) Lilo Blunck ahnen viele Eltern gar nicht, wie wichtig ab dieser neuen Lebensphase die richtige Versicherung für die Familie werden kann.

Es fängt mit der Unfallversicherung an. Auf dem Weg zur Schule sind die Schüler auf jeden Fall gesetzlich unfallversichert, aber schon auf dem Weg zu Freunden oder zum Sport oder zum Musizieren fällt dieser Versicherungsschutz weg. Nur eine private Unfallversicherung kann dagegen das Kind rund um die Uhr, also auch im Freizeitbereich absichern.

Auch die private Haftpflichtversicherung tritt jetzt mehr in den Vordergrund, denn sie tritt auch dann ein, wenn der Schüler in der Schule etwas kaputt macht. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die private Haftpflichtversicherung nicht bei Schäden eintreten wird, die durch eine Schulhofrangelei entstanden sind.

Wichtig ist es ebenfalls die bestehende Hausrat-Versicherung zu überprüfen oder bei Bedarf eine Hausratversicherung abzuschließen, denn wenn das Kind beispielsweise mit dem Fahrrad zur Schule radelt, ist das Fahrrad bei Diebstahl nur dann versichert, wenn die Hausratversicherung um einen Fahrradschutz ergänzt wurde. Sofern das Kind am Musikunterricht teilnimmt und seine eigene Gitarre bei sich hat, die dann aus dem verschlossenen Klassenraum durch einen Einbruch gestohlen wird, kann dieser Schaden über die Hausratversicherung reguliert werden. Das Instrument gilt als Hausrat.

Die Geschäftsführerin des BdV weist daraufhin, dass tatsächlich die wichtigste Absicherung für die Schüler, die private Unfallversicherung ist. Eine private Unfallversicherung, mit einer empfohlenen Grundsumme von 200.000 Euro, gibt es bereits bei günstigen Anbietern schon deutlich unter 100 Euro.

Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung für Autofahrer sinnvoll

Sabine am 26. Juli 2007

Denjenigen, die ihr Auto täglich oder häufig benutzen und damit unterwegs sind, wird empfohlen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest zeigt in der Juli-Ausgabe die Punkte auf, die unbedingt bei einem Abschluss einer derartigen Police beachtet werden sollten.

Die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzpolicen sind sehr verschieden, sodass es entscheidend ist, sich vor einem Versicherungsabschluss darüber zu informieren, ob die gewählte Police überhaupt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Besondere Beachtung sollte dabei darauf gelegt werden, wer und was bei der gewählten Versicherung mitversichert wird, denn im Einzelnen kann es hierbei zu eklatanten Unterschieden kommen.

Quelle Versicherungen-Blog.net: Verkehrsrechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz während eines Umzug

Gerald am 14. Juli 2007

Ein Umzug ist immer ein Abenteuer. Darum sind bei einem Umzug immer eventuelle Versicherungsfragen zu beachten, insbesondere wenn ein Speditionsunternehmen beauftragt wird. Nach Angaben des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik in Hattersheim zufolge gibt es beim Umzug mit seriösen Anbietern zwei mögliche Versicherungsarten. Wenn das Unternehmen dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegt, ist das Umzugsgut über die gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung abgesichert. Diese liegt bei 620 EURO pro Kubikkilometer Umzugsgut und tritt für alle Schäden ein, die durch einen Umzugsunternehmen zu Stande kommen könnten. Ab dem Moment, in dem der Spediteur die Verantwortung für das Umzugsgut durch das Tragen zum Wagen übernimmt, ist das Umzugsgut, d.h. Möbel und Kisten, versichert. Die Schäden werden zum Zeitwert reguliert. Schäden bei selbst gepackten Umzugskartons und durch Dritte verursachte Unfälle sind davon ausgenommen. Es empfiehlt sich eine freiwillige Transportversicherung abzuschließen, wenn die Möbel vor Schäden bei „unabwendbaren Ereignissen“ wie Naturkatastrophen versichert sein sollen.

Notwendigkeit von Rechtsschutzpolicen

Sabine am 26. Juni 2007

Rechtsschutzversicherungen gehören zu den Versicherungen, die nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern auch sehr wichtig sind. Das wurde wieder einmal auf dem Kongress von Versicherungsexperten festgestellt. Bei Auseinandersetzungen zwischen zwei Parteien wird immer häufiger notwendig, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und manchmal bleibt es nicht aus, vor Gericht zu ziehen.

Paradebeispiele in dieser Kategorie sind Streitigkeiten bei Verkehrsunfällen. Besonders wenn mehrere Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sind, ist die Schuldfrage sehr schwierig zu klären und da es meistens widersprüchliche Aussagen gibt. In so einem Fall lohnt es sich eine neutrale Stelle einzuschalten, wie z. B. einen Richter. Allerdings übertreffen die Kosten für die Rechtsberatung den eigentlichen Streitwert sehr oft.

Rechtsschutzversicherungen können in verschiedenen Paketen abgeschlossen werden, wobei der Verkehrsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Streitigkeiten mit den Nachbarn zu den meist genutzten Absicherungen gehören.

Senioren - Absicherung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten

Gerald am 17. Juni 2007

Viele Senioren gehen in ihrer Freizeit einer unentgeltlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit nach, bei der sie allerdings vorab klären sollten, ob die gesetzliche Unfallversicherung gilt. Bei Institutionen, die im allgemeinen Interesse tätig sind wie z. B. Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtspflegern, greift sie. Seit 2005 ist darüber hinaus den Bundesländern erlaubt, weitere Gruppen von Ehrenamtlichen mit in die Landesunfallversicherung aufzunehmen, so die Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, Elke Weidenbach.

Den Senioren wird daher empfohlen, sich auf jeden Fall bei ihrer Organisation oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren. Auch bei einer privaten Unfall-Police sollte man sich über das Einspringen dieser Versicherung während der auszuübenden Ehrenamtstätigkeit schlau machen. Heutzutage ist bei jüngeren Versicherungen von einem weltweiten und jederzeit greifenden privaten Unfallschutz auszugehen.

Der Haftpflichtschutz gilt auch bei ehrenamtlichen Aktivitäten, teilweise wird er durch die Versicherungen ausgeschlossen, wie z.B. bei „verantwortlichen Tätigkeiten“. Dringend empfohlen wird deshalb bei Unklarheiten eine schriftliche Stellungnahme des Versicherers anzufordern. Die private Berufsunfaehigkeitsversicherung springt ebenfalls bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die zur Berufsunfähigkeit führten, ein, aber nur vor dem Beginn des Rentenalters.

Hauptreisezeit - Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung …

Sabine am 13. Juni 2007

In den nächsten Wochen beginnen in den Bundesländern nach und nach die Sommerferien. Über 70 Prozent der Bundesbürger werden in ihrem Urlaub verreisen. Bei der Planung der Reise denkt der ein oder andere Mitbürger auch über seinen Versicherungsschutz nach. Laut Aussage der Verbraucherschützer gehört bei einer Reise ins Ausland eine Reisekrankenversicherung auf jeden Fall zu einem wichtigen Versicherungsschutz. Über manch andere angebotene Police sollte man nachdenken, denn oft sind sie überflüssig. Hier einige Informationen zu den möglichen Versicherungspolicen

Reisekrankversicherung
Wichtigste Urlaubsversicherung, denn die nicht gedeckten Kosten der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland werden von ihr übernommen. Ferner übernimmt die private Versicherung für einen erforderlichen Rücktransport die Kosten, da keine gesetzliche Kasse diese Kosten übernehmen würde. Auch Privatversicherter sollten ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen, um sich zu vergewissern, dass auch dieser Zusatz mitversichert ist.

Mallorca-Police
Sinnvolle Urlaubsversicherung. Es ist eine europaweite Zusatzversicherung für Mietwagen, die Forderungen zahlt, die bei einem Unfall über die oft geringen Mindestversicherungssummen des Gastlandes hinausgeht.

Reiserücktritts- Police
Sinnvolle Urlaubversicherung bei teurer Reisen. Es werden die Stornokosten bei nicht Antritt der Reise übernommen. Jedoch gelten nicht allen Gründe als versichert. Wichtige Rücktrittsgründe sind plötzliche Unfälle, Krankheiten oder der Tod von Mitreisenden und Angehörigen, Schwangerschaft oder ein Brand. Grundsätzlich ist ein Abbruch einer Reise nicht versichert.

Reisegepäckversicherung
Überflüssige Urlaubsversicherung. Diese Policen sollen den Verlust des Reisegepäcks versichern, da aber die Bedingungen bei einer Mitschuld des Versicherten die Schutz ausschließen und eine Mitschuld nie ausgeschlossen sein kann, denn wer klemmt sich schon die Koffer zwischen die Beine? Ist dieser Versicherungsschutz eher unnötig. Bei einem Einbruch oder Raub in Gebäuden, etwa im Hotelzimmer oder Parkhaus, zahlt in Europa die Hausratversicherung den entstandenen Schaden.

Rundum- Sorglos- Policen, Reise- oder Schutzpakete
Doppelt überflüssige Urlaubspolice. Den wer eine private Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung schon abgeschlossen hat, ist weltweit versichert. Bei dem Rundum- Sorglos- Paket ist dieser Versicherungsschutz aber noch einmal mitenthalten und meist auch nicht abwählbar.

Zeckenbiss – jetzt impfen um gefährliche Folgen zu verhindern

Sabine am 18. Mai 2007

In einer Information der Württembergische Krankenversicherung AG, Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische rät die Gesellschaft, sich gegen diese nicht behandelbare Krankheit impfen zu lassen.

Die Zecken können gefährliche Krankheiten übertragen, Borreliose und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) gehören dazu. Allein an Borreliose erkranken nach Schätzungen jährlich zehntausende Menschen. Mit Antibiotika kann die Borreliose behandelt werden, dabei gilt, je früher der Arzt die Behandlung anfangen kann, desto besser greifen die Antibiotika. Eine Impfung gegen die Krankheit ist bis heute nicht möglich.

Bei der ebenfalls übertragbaren Krankheit Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) sieht es etwas anders aus. Eine rechtzeitige Impfung ist hier empfehlenswert, denn FSME kann bis heute nicht vielversprechend behandelt werden. Die Württembergische Krankenversicherung rät ihren privaten Krankenvollversicherten von den Impfmöglichkeiten Gebrauch zu machen, zumal die Kosten für die Impfung von der Württembergischen obendrein übernommen werden.

Grundsätzlich sollten sich alle Bürger die in einem Risikogebiet leben oder dort Urlaub machen wollen, sowie Personen die sich gerne in der Natur aufhalten, impfen lassen. Bei der Urlaubsplanung sollte rechtzeitig an die Vorsorge gedacht werden, denn ein Vollständiger Impfschutz besteht erst nach drei Impfstoff-Gaben. Nach aktuellen Studien kann man davon ausgehen, dass die Erkrankungen durch Zeckenbisse zunehmen werden, da die Zecken sich durch das wärmere Klima, sowie die Zunahme von Rotwild in Richtung Norden ausbreiten.

Wachsendes Bewusstsein für Altersvorsorge

Sabine am 26. April 2007

Im Laufe der letzten Jahre sind die Deutschen sensibler für die Problematik der Altersvorsorge geworden. Durch die Angst vor einer Altersverarmung sind viele Bundesbürger geneigt, zumindest einen Teil ihres monatlichen Einkommens für ihre Altersvorsorge zu sparen. Umfragen zufolge ist jeder zweite Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung zufrieden, dank guter Beratung und einem gewissen Vertrauensverhältnis zur Versicherung. Neutrale Experten werden nur sehr selten befragt.

Bisher haben ungefähr 25% der Deutschen neben ihrer gesetzlichen Altersvorsorge keine weitere Absicherung, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die gesetzliche Rente im Alter weder ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, noch wirklich sicher ist.

Der Trend zur Naturheilkunde

Sabine am 26. April 2007

Das Institut für Naturheilverfahren an der Universität Köln hat mit seiner neusten Studie über die Einstellung der Bevölkerung zu Naturmedizin bemerkenswerte Ergebnisse gewonnen.

  • - 76,3% sind bereit für die Naturmedizin mehr Geld auszugeben
  • - 81% der Befragten bevorzugen die Naturmedizin als Primärmedizin
  • - 91,8 % erhoffen sich weniger Nebenwirkungen und eine besser Wirksamkeit
  • - Die stärkste Akzeptanz genießt die Pflanzenheilkunde, die Homöopathie und die Vitamintherapie. Akupunktur, Bewegungstherapie und Kneipp’sche Behandlungsverfahren folgen auf den Plätzen

Damit wird ein langfristiger Trend bestätigt, dass immer mehr Menschen auf Naturmedizin setzten. Die medizinische Versorgung ist ohne diesen Bestandteil nicht mehr vorstellbar.

Auch die Krankenkassen reagieren darauf. Die Barmenia zum Beispiel, bietet in einigen Vollversicherungstarifen (Tarif VCN) diesen Schutz mit Leistungsangeboten für Naturheilverfahren und Schulmedizin an. Aber auch gesetzlich Versicherte können über den Ergänzungstarif (AN) diese Bedürfnisse zusätzlich mit absichern.


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