Sabine am 18. Mai 2007 In einer Information der Württembergische Krankenversicherung AG, Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische rät die Gesellschaft, sich gegen diese nicht behandelbare Krankheit impfen zu lassen.
Die Zecken können gefährliche Krankheiten übertragen, Borreliose und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) gehören dazu. Allein an Borreliose erkranken nach Schätzungen jährlich zehntausende Menschen. Mit Antibiotika kann die Borreliose behandelt werden, dabei gilt, je früher der Arzt die Behandlung anfangen kann, desto besser greifen die Antibiotika. Eine Impfung gegen die Krankheit ist bis heute nicht möglich.
Bei der ebenfalls übertragbaren Krankheit Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) sieht es etwas anders aus. Eine rechtzeitige Impfung ist hier empfehlenswert, denn FSME kann bis heute nicht vielversprechend behandelt werden. Die Württembergische Krankenversicherung rät ihren privaten Krankenvollversicherten von den Impfmöglichkeiten Gebrauch zu machen, zumal die Kosten für die Impfung von der Württembergischen obendrein übernommen werden.
Grundsätzlich sollten sich alle Bürger die in einem Risikogebiet leben oder dort Urlaub machen wollen, sowie Personen die sich gerne in der Natur aufhalten, impfen lassen. Bei der Urlaubsplanung sollte rechtzeitig an die Vorsorge gedacht werden, denn ein Vollständiger Impfschutz besteht erst nach drei Impfstoff-Gaben. Nach aktuellen Studien kann man davon ausgehen, dass die Erkrankungen durch Zeckenbisse zunehmen werden, da die Zecken sich durch das wärmere Klima, sowie die Zunahme von Rotwild in Richtung Norden ausbreiten.
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Sabine am 26. April 2007 Im Laufe der letzten Jahre sind die Deutschen sensibler für die Problematik der Altersvorsorge geworden. Durch die Angst vor einer Altersverarmung sind viele Bundesbürger geneigt, zumindest einen Teil ihres monatlichen Einkommens für ihre Altersvorsorge zu sparen. Umfragen zufolge ist jeder zweite Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung zufrieden, dank guter Beratung und einem gewissen Vertrauensverhältnis zur Versicherung. Neutrale Experten werden nur sehr selten befragt.
Bisher haben ungefähr 25% der Deutschen neben ihrer gesetzlichen Altersvorsorge keine weitere Absicherung, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die gesetzliche Rente im Alter weder ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, noch wirklich sicher ist.
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Sabine am 26. April 2007 Das Institut für Naturheilverfahren an der Universität Köln hat mit seiner neusten Studie über die Einstellung der Bevölkerung zu Naturmedizin bemerkenswerte Ergebnisse gewonnen.
- - 76,3% sind bereit für die Naturmedizin mehr Geld auszugeben
- - 81% der Befragten bevorzugen die Naturmedizin als Primärmedizin
- - 91,8 % erhoffen sich weniger Nebenwirkungen und eine besser Wirksamkeit
- - Die stärkste Akzeptanz genießt die Pflanzenheilkunde, die Homöopathie und die Vitamintherapie. Akupunktur, Bewegungstherapie und Kneipp’sche Behandlungsverfahren folgen auf den Plätzen
Damit wird ein langfristiger Trend bestätigt, dass immer mehr Menschen auf Naturmedizin setzten. Die medizinische Versorgung ist ohne diesen Bestandteil nicht mehr vorstellbar.
Auch die Krankenkassen reagieren darauf. Die Barmenia zum Beispiel, bietet in einigen Vollversicherungstarifen (Tarif VCN) diesen Schutz mit Leistungsangeboten für Naturheilverfahren und Schulmedizin an. Aber auch gesetzlich Versicherte können über den Ergänzungstarif (AN) diese Bedürfnisse zusätzlich mit absichern.
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Sabine am 21. April 2007 Nicht immer sind es nur schlechte Nachrichten, wenn es um Entscheidungen zum Arbeitslosengeld geht. So hat letzten Monat das Sozialgericht Leipzig entschieden, dass eine bereits bestehende Direktversicherung nicht angerechnet werden darf, wenn es um die Frage der Bewilligung von ALG II (Arbeitslosengeld 2) geht. Berücksichtigt werden dürfen demnach nur verwertbare Vermögen.
Das Gericht legte in seinem Urteil fest, dass eine im Rahmen einer BAV (betrieblichen Altersvorsorge) angesparte Lebensversicherung nicht dem verwertbaren Vermögen zuzurechnen ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Arbeitsagentur, obwohl die Lebensversicherung frühestens im Jahre 2022 ausgezahlt worden wäre und weder beliehen noch verpfändet werden konnte, das Vermögen aus der Lebensversicherung mit zu den verwertbaren Vermögensgegenständen gezählt.
Das Sozialgericht sprach dem Kläger die sofortige Auszahlung des ALG II zu. Folglich ist unter obigen Voraussetzungen eine Direktversicherung vor einer Anrechnung beim ALG II sicher.
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Gerald am 16. April 2007 Durch das Einreichen des Versicherten von gefälschten oder falschen Rechnungen bei der Reisekrankenversicherung geht der Versicherungsschutz verloren. In einem aktuellen Beispiel wollte ein Versicherter, der während seines Urlaubes in Nigeria an Malaria erkrankte und sich vor Ort behandeln ließ, die Kosten dafür rückerstattet haben. Die Versicherung erkundigte sich jedoch zuvor bei der nigeriaschen Botschaft Lagos und konnte so feststellen, dass die eingereichten Belege nur den Namen eines Arzneimittelhandels trugen, dessen Inhaber diese Rechnungen niemals ausgestellt haben wollte. Daraufhin weigerte sich die Versicherung zu zahlen und reichte Klage ein. Im Urteil des Münchner Gerichts (AZ: 262 C 14671/05) bestätigte die Meinung der Versicherung. Selbst wenn eine Rechnung ordnungsgemäß gewesen wäre, stellt es insgesamt eine Obliegenheitsverletzung dar.
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Sabine am 15. April 2007 Für die Versicherungsbranche war das Jahr 2006 ein wirtschaftlich gutes. Die Beitragseinnahmen stiegen über alle Versicherungssparten hinweg um 2,3% oder in der Summe auf über 161 Milliarden EURO. Führend waren die Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen, welche mit einem Beitragsplus von 4,1% und 4,0% zur positiven Entwicklung beisteuerten. Über 22 Milliarden Neuverträge wurden seit den Anfängen der Riester- Rente von den deutschen Lebensversicherern bis Ende des Jahres 2006 abgeschlossen. So wurde das bereits rigorose Ergebnis von 2005 von 80% überholt. Es sollen mehr als zwei Millionen neue Riester- Rente Verträge abgeschlossen worden sein.
Die privaten Krankenversicherungen steigerten die Beitragseinnahmen sogar auf über 28,4 Milliarden EURO. Das Geschäftsjahr 2006 war auch für die deutschen Schadens- und Unfallversicherer zufriedenstellend. Es wurde ein Gewinn in Höhe von 3,9 Milliarden EURO erzielt. In der Kraftfahrtversicherung setze sich der Rückgang der Beitragssummen auch im Jahre 2006 mit einem Minus von 3,8% fort. Für 2007 hoffen die Lebensversicherer auf einen weiteren deutlichen Anstieg, vor allem im Bereich der Altersvorsorge.
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Sabine am 14. April 2007 Ausländisch klingender Name? Risiken die bei Versicherern nicht gewünscht sind. Ungeachtet eines eindeutigen Verbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz, gelten bei diversen Versicherungsgesellschaften Mitbürger mit ausländisch klingendem Namen als “unerwünschtes Risiko”. Bürger mit Migrationshintergrund wird es vielfach erschwert eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Das ist ein Versuch, den Annahmezwang zu unterlaufen.
Zu dieser Tatsache nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Stellung. Versicherer sind verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewähren. Ein Versicherer darf deshalb das Diskriminierungsverbot nicht dadurch umgehen, indem er faktisch die Vermittlung von Kfz-Verträgen für bestimmte Gruppen unterbindet.
Auch Verbraucherzentralen kritisieren diese Praxis. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert unter anderem auch die Art der Nicht-Provisionierung von Versicherungsverträgen für die Makler. Der Pressesprecher Peter Abrahams von der BaFin bekräftigt noch einmal das Verbot der Diskriminierung für den Bereich der Kraftfahrtversicherung und rät den Betroffenen eine Beschwerde bei der Aufsicht einzureichen.
Die BaFin geht jeder Beschwerde nach und überprüft, ob sich ein Versicherer an das Gesetz und die aufsichtlichen Vorgaben gehalten hat. In der Vergangenheit führten diese Beschwerden zu umfassenden aufsichtlichen Prüfungen und zu Änderungen der internen Annahmerichtlinien bei den entsprechenden Kfz-Versicherern.
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Sabine am 12. April 2007 Versicherungsschutz besteht mit Annahme des Antrages durch den Versicherer rückwirkend zum beantragten Beginn. Voraussetzung ist dann natürlich auch, dass der Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich entrichtet wird. Im Vertrag selbst wird der Zeitraum des Versicherungsschutzes festgelegt. Sofern die Kündigung eines Versicherungsvertrages mit einer mindestens einjährigen Dauer nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
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Sabine am 9. April 2007 Diese Fragen stellen sich wohl immer wieder die Vielzahl der Versicherungsnehmer. Dabei kann man durch die an Versicherungstarifen sehr verunsichern werden. Den richtigen Versicherungsschutz zu finden ist dennoch gar nicht so schwer. Drei Grundsätze helfen Ihn bei der Auswahl:
Erster Grundsatz
Versichern Sie nur das Notwendigste. Das heißt, es sollten nur existenbedrohende Risiken abgesichert werden. Das wären also die Fälle, die Sie tatsächlich in finanzielle Bedrängnis bringen könnten.
Zweiter Grundsatz
Mal entscheidet die Leistung und mal entscheidet der Preis. Bei einer Reihe von Versicherungssparten sollten Sie deshalb nach Möglichkeit auf die Bedingungen achten. Der selbe Regel gilt für die einzelnen Gesellschaften. Bloß auf den Preis zu schauen kann bei etlichen Versicherungen vehement Folgen haben.
Dritter Grundsatz
Ein Kostensparprogramm ist das beste Sparprogramm. Hier und da geben fast alle sporadisch auch mal Geld für überflüssig Dinge aus. Das bedenkliche bei teuren Versicherungen ist jedoch, dass diese Mehrausgaben sich über eine gewisse Zeit hinweg zu einem ansehnlichen Vermögensverlust ansammeln. Die häufigsten Hintergründe der teurer Versicherungen sind a) die Verwaltungskosten der Versicherung und b) die Provisionszahlungen an die Versicherungsagent.
Bei gleichen Leistungen und Bedingungen haben die Versicherungen infolgedessen enorm Preisunterschiede.
Darum: Prüfe sich wer sich bindet!
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Sabine am 7. April 2007 Der erste Schritt sollte stets die Beschwerde beim Versicherer sein. Auf Telefonate mit einem Mitarbeiter des Versicherers sollten Sie sich nicht verlassen, oft kommt es dort schon zu Missverständnissen. Außerdem muss die Meinung des Sachbearbeiters nicht zweifellos die Meinung der Geschäftsführung sein.
Zunächst sollten Sie an die Geschäftsführung des Versicherers schreiben und nach Möglichkeit genau den Sachverhalt beschreiben. Im Falle einer Ablehnung Ihrer Forderungen, bitten Sie um eine detaillierte Erklärung. Häufig jedoch bietet Ihnen die Gesellschaft eine Lösung an.
Anhand der angeforderten schriftlichen Begründung können Sie dann auch prüfen, ob es sich lohnt weitere Maßnahme einzuleiten. Die schriftliche Ablehnung des Versicherers ist wichtig, da die künftigen Schlichtungsstellen in der Regel erst dann für Sie tätig werden, wenn Sie sich im vorhinein tatsächlich an das Unternehmen gewandt haben.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Versicherer dauert häufig lange und kann viel Geld kosten. Aus diesem Grunde sollten erst einmal die Möglichkeiten auf außergerichtlichem Wege überprüft werden.
Hier noch einige Adressen an die Sie sich wenden können.
Ombudsmann (*) für den Gesamtverband der deutschen Versicherungs-Wirtschaft
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10066 Berlin
Tel.: 0 18 04/22 44 24 (0,25 EURO pro Anruf)
Fax: 0 18 04/22 44 25
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bundesverband der
Verbraucher-Zentralen e.V.
Heilsbachstr. 20
53123 Bonn
Telefon: (0228) 6489-0
Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Telefon (01805) 257589 (0,12 EURO/Min
Fax 0 18 04 - 22 44 25
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