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| Sabine am 7. April 2007 Der erste Schritt sollte stets die Beschwerde beim Versicherer sein. Auf Telefonate mit einem Mitarbeiter des Versicherers sollten Sie sich nicht verlassen, oft kommt es dort schon zu Missverständnissen. Außerdem muss die Meinung des Sachbearbeiters nicht zweifellos die Meinung der Geschäftsführung sein.
Zunächst sollten Sie an die Geschäftsführung des Versicherers schreiben und nach Möglichkeit genau den Sachverhalt beschreiben. Im Falle einer Ablehnung Ihrer Forderungen, bitten Sie um eine detaillierte Erklärung. Häufig jedoch bietet Ihnen die Gesellschaft eine Lösung an.
Anhand der angeforderten schriftlichen Begründung können Sie dann auch prüfen, ob es sich lohnt weitere Maßnahme einzuleiten. Die schriftliche Ablehnung des Versicherers ist wichtig, da die künftigen Schlichtungsstellen in der Regel erst dann für Sie tätig werden, wenn Sie sich im vorhinein tatsächlich an das Unternehmen gewandt haben.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Versicherer dauert häufig lange und kann viel Geld kosten. Aus diesem Grunde sollten erst einmal die Möglichkeiten auf außergerichtlichem Wege überprüft werden.
Hier noch einige Adressen an die Sie sich wenden können.
Ombudsmann (*) für den Gesamtverband der deutschen Versicherungs-Wirtschaft
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10066 Berlin
Tel.: 0 18 04/22 44 24 (0,25 EURO pro Anruf)
Fax: 0 18 04/22 44 25
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bundesverband der
Verbraucher-Zentralen e.V.
Heilsbachstr. 20
53123 Bonn
Telefon: (0228) 6489-0
Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Telefon (01805) 257589 (0,12 EURO/Min
Fax 0 18 04 - 22 44 25
Kategorie: Versicherungen verstehen | 2 Kommentare » Sabine am 3. April 2007 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist wie geplant zum 1. April in Kraft getreten, nachdem Bundespräsident Horst Köhler das Reformgesetz am Montag zuvor “nach intensiver Prüfung” unterschrieben hatte.
Ab April ist es den gesetzlichen Krankenkassen dadurch möglich, ihren Versicherten neue Tarifmodelle anzubieten. Darauf haben sich fast alle Kassen vorbereitet und Wahltarife mit Selbstbehalten oder Bonuszahlungen entwickelt. Außerdem sind alle diejenigen wieder von ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen, wenn sie ihren Versicherungsschutz verloren hatten, wie z. B. bei Selbstständigen, die durch ungezahlte Beitragsforderungen gekündigt worden waren. Aber auch andere Verbraucher können nun davon ausgehen, wieder in das „Netz der solidarischen Krankenversicherung“ eingegliedert zu werden (so Marion Schmidt). Ehemals privat Versicherte müssen jedoch noch bis zum 1. Juli 2007 warten, da sie erst ab diesem Zeitpunkt ohne Risikozuschläge und Gesundheitsprüfung wieder Mitglied ihrer früheren privaten Krankenversicherung werden können. Es werden dann Standardtarife offeriert, die Leistungen einschließen, die einer gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Ab dem 1. Januar 2009 wird eine generelle Versicherungspflicht eingeführt. Die privaten Krankenversicherungen müssen bis dahin einen den Standardtarif ablösenden Basistarif anbieten, der nicht nur bezahlbar, sondern auch keine Risikozuschläge beinhalten darf.
Sowohl der Standardtarif als auch der zukünftige Basistarif werden für alle diejenigen offen sein, die freiwillig von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln wollen. Das einzige Problem dabei wird sein, dass der Versicherungswechsel nur dann durchführbar ist, wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und am Anfang des folgenden Kalenderjahres auch übersteigen wird. Der 2. Februar 2007 war der Stichtag für das Überschreiten der Jahresentgeltgrenze.
Kategorie: Gesundheitsnews | Kein Kommentar » Sabine am 27. März 2007 Was im Bereich der KFZ Versicherungen schon lange üblich ist, soll nun auch den übrigen Versicherungssparten den nötigen Kick geben, um aus der anhaltenden Stagnation auszubrechen: Die so genannten „Assistance Produkte“. Statt alleiniger Geldleistungen bieten die Versicherungsunternehmen bei diesen Policen konkrete Hilfen, ob nun die Putzfrau, den Babysitter oder jemanden, der Haus und Hof in Schuss hält – so wie beim Auto der Pannendienst.
Ein typisches Beispiel wäre die Landwirtin, die mit gebrochenem Bein ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann und Unterstützung benötigt. Die wird dann von der Versicherung gestellt. Pflegepolicen dieser Art sind in Deutschland noch nicht allzu verbreitet und haben auch nur einen eher geringen Anteil am Versicherungsgeschäft. Eine Revolution erwarten die Anbieter zwar nicht, dennoch rücken die Assistance-Policen immer mehr in das Blickfeld der Wachstumsstrategen.
Denn das klassische Geschäft steht eher still. Neue Angebote braucht das Land. Und dabei schauen die Versicherer auch auf die Altersstruktur. Gerade ältere Menschen – doch auch jüngere, die fürs Alter vorsorgen wollen –, die in Notfällen nicht auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen sein wollen, können von den Assistance-Leistungen profitieren.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Sabine am 26. März 2007 Wer den Urlaub oder einen Kurztrip entspannt auskosten will, sollte gut vorbereitet sein. Zur Reisevorbereitung bietet die Broschüre “Reisen ohne Risiko - Richtig versichert in den Urlaub”, nützliche Tipps. Diese Broschüre liegt jetzt in aktualisierter Auflage vor. Es werden Spezialpolicen beispielsweise für Camping und Boot beschrieben, aber auch Informationen zu Reiseversicherungen sowie zum Versicherungsschutz für Haus, Auto und Gesundheit sind in der Broschüre vorhanden.
Vor bösen Überraschungen bei der Anfahrt und der Rückkehr, schützt ein Sicherheits-Check fürs Auto und die eigenen Wände. Doch was tun, wenn im Urlaub etwas passiert ist? Auch dazu gibt das Heft wesentliche Hinweise:
- Wer muss benachrichtig werden?
- Was wem gemeldet werden muss?
- Welche Fristen sind zu beachten?
Eine Liste mit wichtigen Telefonnummern, wenn z.B. Kreditkarten oder wichtige Dokumente verloren gehen, wurde ebenfalls der Broschüre beigefügt.
Die Broschüre kann in Einzelexemplaren kostenlos beim Informationszentrum der deutschen Versicherer (www.klipp-und-klar.de) unter 0800/742 43 75 bestellt werden. Außerdem steht das Heft als Download rechts auf dieser Seite zur Verfügung.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 1 Kommentar » Gerald am 12. März 2007 Versicherungsverträge haben es in sich. Hier gilt für den Antragsteller, lieber einmal mehr als gar nicht zu fragen, welche Angaben wohin gehören. So geht man sicher, seinen Versicherungsschutz später nicht aufgrund von „Formfehlern“ zu verlieren. Doch auch Versicherungsgesellschaften müssen genau hinschauen und nachfragen, wenn ihnen etwas unklar erscheint. Versäumen sie es, nachzuhaken, dürfen sie diese Nachlässigkeit später nicht dem Versicherungsnehmer anlasten.
Das hat jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 7 U 18/04) entschieden. Unklare Angaben im Vertrag, bei denen keine Erkundigungen eingeholt wurden, berechtigen nicht, den Vertag anzufechten oder einfach zu kündigen. Die Versicherung sei dazu verpflichtet, nachzufragen. Diese Pflicht bestehe nur dann nicht, wenn der Kunde nicht die Wahrheit sage.
In dem vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Antragsteller hatte lediglich angegeben, an einer Erbkrankheit zu leiden, aber keine „Namen“ genannt. Die Versicherung meldete sich nicht und fragte auch nicht nach. Den späteren Wunsch, vom Vertrag zurücktreten zu können, lehnten die Richter daher ab.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Gerald am 5. März 2007 Eine Kapital-Lebensversicherung ist gut, kostet allerdings auch jedes Jahr ein paar Euro. Wird es einmal eng oder ändern sich die Lebensumstände in negativer Hinsicht, kündigen manche ihre Versicherung, um finanziell wieder flüssig zu sein. Dass viele dabei weniger Geld erhalten als ihnen zusteht, stößt unter anderem der Verbraucherzentrale Hamburg sauer auf.
Betroffen sind Verträge aus den Jahren 1995 bis 2001, die vor Ablauf gekündigt wurden oder bei denen eine Beitragsfreistellung vereinbart wurde. Der Bundesgerichtshof hatte 2005 entschieden, dass Kunden etwa die Hälfte des Kapitals zusteht, das sie in ihre Lebensversicherung eingezahlt hatten. Bei vielen, so die Richter, lag der Rückkaufwert deutlich darunter.
Von sich aus melden die Versicherungsunternehmen aufgrund des zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht bei den Betroffenen. Und das sind laut Verbraucherzentrale Hamburg rund sieben Millionen Berechtigte. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 3,5 Milliarden Euro. Wer das ihm noch zustehende Geld haben möchte, muss seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Die Anfrage wird geprüft und bei einem positiven Bescheid das Geld nachgezahlt.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 1 Kommentar » Gerald am 22. Februar 2007 Was lange währt, wird endlich gut – sagt der Volksmund. Dass er sich in Versicherungsfragen da gewaltig irrt, bestätigte jetzt das Amtsgericht Köln (AZ: 121 C 387/06). Sich zu lange Zeit zu lassen, um einen Schaden zu melden, ist nachlässig und kostet den Versicherungsschutz. Besser ist es also der Devise „der frühe Vogel fängt den Wurm“ zu folgen.
In dem Fall, der vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, ging es um einen Wasserflecken. Der Versicherte ging davon aus, dass die Ursache für den Fleck das Regenwasser sei, das durch ein Fenster hineingelaufen sei. Dem war aber nicht so. Der Fleck blieb und nach einem halben Jahr stand fest, dass ein Rohrbruch ihn verursacht hatte. Der Mann melde den Schaden bei seiner Versicherung und erhielt nichts. Grund dafür war die verspätete Schadensmeldung.
Das Vorgehen der Versicherung wurde jetzt von den Richtern abgesegnet. Es könne nicht angehen, dass man sich ein halbes Jahr lang einen Schaden ansehe und erst dann reagiere. Wer Geld von seiner Versicherung verlange, dürfe sich nicht so unwissend verhalten.
Kategorie: Versicherungen verstehen, Gesundheitsnews | Kein Kommentar » Gerald am 19. Februar 2007 Orkan Kyrill, der Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro verursacht hat, hat vielen erst wieder vor Augen geführt, wie wichtig die Hausratversicherung ist. Sie zu haben ist gut. Aber das reicht nicht, wenn es zum Schaden kommt. Dann sollte man schon genau wissen, was man hatte und was es wert war.
Bei Abschluss der Hausratversicherung ist das kein Problem. Denn ohne diese Angaben kann keine Police erstellt werden. Im Laufe der Jahre ändert sich das Inventar allerdings bei den meisten. Neue Möbel und moderner Fernseher sind nur einige Beispiele für Neuanschaffungen. Sie sollte man genau protokollieren, um der Versicherung im Schadensfall den Verlust auch reell beziffern zu können.
Dazu bietet es sich an, eine Inventarliste zu führen und bei jeder neuen Anschaffung zu aktualisieren. Ob das nun in einer Kladde geschieht oder auf modernem Weg auf dem PC, ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass man sich darum kümmert. Gerade bei wertvollen Objekten lohnt es sich, auch ein paar Fotos zu machen und eine genaue Beschreibung anzufertigen. Dazu gibt es mittlerweile Software, die hilft, eine Inventarliste anzulegen.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 2 Kommentare » Gerald am 12. Februar 2007 Ein für beide Seiten erfolgreicher Geschäftsabschluss feiert sich immer noch am besten in einem gehobenen Restaurant bei gutem Essen und ein paar Gläschen Wein. Geschäftsessen dieser Art, auch um erste Kontakte zu knüpfen, sind in der Geschäftswelt Gang und Gäbe. Aber Vorsicht: Setzt man sich nachher angesäuselt ans Steuer, so riskiert man den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Darauf weist jetzt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVGB) hin und rät, lieber auf Alkohol zu verzichten. Dass dies angesichts der Gepflogenheiten leichter gesagt als getan ist, weiß auch der HVGB. Eine Promillegrenze gibt es für diesen Fall nicht. Wie sich ein Unfall auf den Versicherungsschutz auswirkt, hängt immer auch von den Umständen ab. Wenn man an der roten Ampel steht und es fährt jemand auf, hat das mit dem Genuss von Alkohol nichts zu tun. Anders sieht das im fließenden Verkehr aus.
Entscheidend bei der Beurteilung ist auch der direkte Zusammenhang des Geschäftsessens mit der Arbeit. Der Dienst muss bei einem solchen Treffen Priorität haben. Greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als sich an die Krankenversicherung zu wenden. Falls vorhanden, kann auch eine private Unfallversicherung recht hilfreich sein, auch für Radfahrer und Fußgänger.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Stefan am 1. Februar 2007 Der Widerstand auch aus den eigenen Reihen der großen Koalition gegen die Gesundheitsreform war zu erwarten. Offenbar stimmten bei einer Probeabstimmung im Vorfeld zur eigentlichen Bundestagssitzung fünfzig Abgeordnete aus der Koalition dagegen. Auch Wirtschaftsminister Glos zeigte sich skeptisch. Er forderte eine wirkungsvollere Kontrolle des Wettbewerbs im Gesundheitswesen durch die Kartellbehörden.
Am kommenden Freitag soll der Bundestag abschließend über die Reform beraten und endlich auch beschließen. Da die Koalition über eine komfortable Mehrheit von rund 140 Stimmen verfügt, darf man der morgigen Veranstaltung aus Sicht der beiden großen Volksparteien eher gelassen entgegensehen. Allerdings muss dann ja noch der Bunderat zustimmen. Ob das ewige Tauziehen und das, was am Ende dabei herausgekommen ist, den privaten sowie den gesetzlichen Krankenkassen und somit dem System hilft, darf bezweifelt werden.
herzliche grüsse
stefan ansahl
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