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| Gerald am 30. Januar 2007 Versicherungen sollten eigentlich zum Wohle des Kunden sein. Dass dies nicht immer der Fall ist, haben jetzt Verbraucherschützer festgestellt. Sie haben sich 200 Verträge für Ratenkredite einmal genauer angesehen und kritisieren vor allem den Umgang mit der Kreditausfallversicherung.
Kunden würden von vielen Banken dazu gedrängt, einen solchen Ausfallschutz abschließen. Kann der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Tod oder Berufsunfähigkeit nicht mehr zahlen, werden diese Risiken aufgefangen. Das Manko: Die für diesen Schutz anfallenden Prämien werden nicht beim Effektivzins berechnet. Und genau dazu seien die Banken verpflichtet, wenn Kredit und Versicherung in einem Paket angeboten werden. Die Verbraucherschützer sprechen in diesem Zusammenhang von Kreditwucher.
Als Beispiel nennen sie einen Vertrag über einen 30.000 Euro Kredit. Die Versicherungssumme dafür sei mit 17.315 Euro aufgeschlagen worden. Insgesamt belaufe sich die Summe, die nun zurückgezahlt werden müssen auf stolze 69.000 Euro inklusive aller Zinsen und Gebühren. Umgerechnet auf den Zinssatz ergäben sich so nicht zwölf bis 15, sondern 30 bis 48 Prozent.
Besonders fatal: 94 Prozent der ausgewerteten Verträge seien von vorneherein nur mit Restschuldversicherung angeboten worden. Fast 95 der Kunden sei zudem gar nicht erklärt worden, dass eine solche Versicherung nicht Voraussetzung für den Kredit sei. Dabei hätten viele schon andere Sicherheiten vorzuweisen wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 2 Kommentare » Gerald am 25. Januar 2007 An einer schnellen Regulierung der durch Orkan „Kyrill“ angerichteten Schäden dürfte sicherlich jeder interessiert sein. Doch übers Ohr hauen lassen, sollte man sich dabei nicht. Und das passiert schneller als mancher denkt.
Da kommt der Schadensregulierer, nimmt alles auf und stellt sofort einen Scheck aus. „Das geht aber fix“, denkt sich der Versicherte, nimmt das Geld und unterzeichnet die Abfindungserklärung. Für die Versicherung war es das. Für den Versicherungsnehmer fangen die Probleme damit häufig erst an. Denn der Scheck deckt in der Regel nicht die Kosten, die entstanden sind, für Reparaturen und Neuanschaffungen.
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeugversicherung, bei der es um den Wiederbeschaffungswert geht, sind Hausrat- und Gebäudeversicherungen in der Regel als Neuwertversicherung gestaltet. Für den Versicherten heißt das, er kann den Neuwert verlangen, ob nun vom zerstörten Haus oder der Einrichtung. An diesen Versicherungen darf der Kunde verdienen. Fühlt man sich mit der Situation überfordert und ist sich nicht sicher, sollte ein Rechtsanwalt gefragt werden. Die Kosten, sofern nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt, rentieren sich allemal.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 7 Kommentare » Stefan am 18. Januar 2007 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesundheitsreform zurückgewiesen. Auch Justizministerin Brigitte Zypries betonte am Rande einer Sitzung des Bundestags- Rechtsausschusses, nach Ansicht von Innen- und Justizressort sei die gesamte Reform verfassungsgemäß. Nach eigenen Angaben rechne allerdings auch sie mit Klagen. Außerdem äußerten in der Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses, mehrere Abgeordnete erneut Vorbehalte. FDP-Chef Guido Westerwelle kündigte an, seine Fraktion werde möglicherweise ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag geben. Auch den Gang nach Karlsruhe wollte Westerwelle nicht ausschließen “Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, selbst wenn die Regierungsfraktionen dem gegen jede Vernunft zustimmen sollten”, sagte er.
Stein des Anstoßes war der geplante Basistarif für die Private Krankenkasse. Die Einführung des Basistarifs bei der privaten Krankenversicherung (PKV) bedeute einen verfassungsrechtlichen Eingriff in die Grundrechte und in die Geschäftstätigkeit der PKV. Wollen doch mal sehen, ob Herr Westerwelle nicht Recht behält: Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Kategorie: Gesundheitsnews | Kein Kommentar » Stefan am 17. Januar 2007 Gestern noch waren wir der Meinung, die Sache mit der Gesundheitsreform sei nun in trockenen Tüchern. Nun zweifeln offenbar führende Rechtspolitiker an der Verfassungsmässigkeit der Gesundheitsreform. In erster Reihe steht der sogenannte Basistarif, den die Private Krankenversicherung zukünftig anbieten soll, in der Kritik.
Der PKV-Verband und weitere Vertreter der Privaten Krankenkassen erwägen angeblich eine Verfassungsklage. Wie der Fraktionsfize der CDU, Herr Bosbach verlauten ließ, gäbe es “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann”. Und der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU) sagte, es würde ihn wundern, wenn ein so wichtiges Vorhaben wie die Gesundheitsreform an den Richtern des Bundesverfassungsgericht vorbeiginge. Am heutigen Mittwoch wird sich der Rechtsausschuss im Beisein von Justizministerin Zypries mit den neusten Fallstricken der Reform beschäftigen. Na da schauen wir doch mal, was dabei herauskommt…
Kategorie: Gesundheitsnews | 1 Kommentar » Andre am 12. Januar 2007 Mit der Präventionskampagne „Deine Haut. Die wichtigsten 2 m² Deines Lebens“ sind jetzt die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung an die Öffentlichkeit gegangen. 106 Krankenkassen und Unfallversicherungsträger wollen für die Dauer von zwei Jahren ihr gemeinsames Ziel „Gesunde Haut, weniger Hauterkrankungen!“ mehr ins Bewusstsein der Menschen bringen.
Hintergrund der Kampagne sind erschreckende Zahlen. Von den 25.000 Berufskrankheiten, die im Jahr 2005 festgestellt wurde, sind 9.500 berufsbedingte Hautkrankheiten. Sie stehen damit ganz vorne auf der Liste der Berufskrankheiten. Für die Krankenkassen entstehen alleine durch Hautkrankheiten jährlich Kosten von rund vier Milliarden Euro.
Fehlendes Wissen um den richtigen Schutz der Haut ist nicht immer der Grund für die Erkrankungen. Es mangele, so die Initiatoren, vor allem an der Umsetzung des Wissens. Daran soll nun gearbeitet werden. Regionale und Bundesweite Aktionen, bei denen die Bedeutung der Haut für die Gesundheit herausgestellt werden soll, sind geplant.
Wer seinen Versicherungsschutz nicht nur auf der gesetzlichen Unfallversicherung aufbauen möchte, sollte sich zusätzlich um eine private Unfallversicherung bemühen. Dann ist nicht nur bei einer Berufskrankheit die nötige Sicherheit vorhanden.
Kategorie: Gesundheitsnews | 4 Kommentare » Andre am 11. Januar 2007 Mit der Unterschrift unter dem Versicherungsvertrag ist es nicht getan. Wer den Schutz einer Versicherung genießen will, muss auch seine Pflichten erfüllen. Sonst sieht es schlicht und einfach so aus, dass die Versicherungsgesellschaft dem Kunden die kalte Schulter zeigt und im Zweifelsfall den Vertrag – bildlich gesprochen – zerreißt.
Die Pflichten von Versicherungskunden fangen schon an, ehe überhaupt der Vertrag zustande kommt. Bei privaten Krankenversicherungen, aber auch bei Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen muss Klartext gesprochen werden, was die eigene Gesundheit angeht. Setzt man dabei die rosarote Brille auf und verheimlicht etwas, ist die Versicherung später nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Auch wer bei Sachversicherungen sparen möchte und falsche, also zu niedrige Werte angibt, fällt spätestens im Schadensfall auf die Nase. Dann gibt es nur den Betrag, der genannt wurde. Wenig erfreut reagieren die Gesellschaften auch, wenn Parallel- oder Vorversicherungen verschwiegen werden.
Das sind nur die Pflichten, die vor Vertragsabschluss gelten. Danach hat der Kunden dafür zu sorgen, dass es möglichst keinen Schadensfall gibt. Dazu gehört etwa, dass die Haustür abgeschlossen wird. Erhöht sich das Risiko, muss es der Versicherung mitgeteilt werden. Auch längere Urlaube sind meldepflichtig. Das gilt ebenso für jeden Schaden. Sie müssen sofort mitgeteilt werden. Die Versicherung möchte zudem die Möglichkeit haben, sich ein Bild von dem Schaden zu machen – notfalls über Fotos. Viele Pflichten, die im Grunde genommen aber allesamt leicht einzuhalten sind. Dann steht der Versicherungsschutz und gibt es auch keine Probleme.
Kategorie: Versicherungen verstehen | Kein Kommentar » Vro am 26. Dezember 2006 Auch wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, kann sich privat versichern, durch die sogenannten Zusatzversicherungen. Das macht immer dann Sinn, wenn bestimmte Leistungen, die für die versicherte Person wichtig sind, nicht oder nur teilweise von der GKV erbracht werden.
Will man also z.B. Zahnersatz oder Brille ganz oder in höherem Masse erstattet bekommen oder eventuell die ständigen Zuzahlungen vermeiden, kann eine private Zusatzversicherung angebracht sein. Diese braucht man in jedem Fall, wenn es um homöopathische Behandlung, Tagegeldversicherungen, Auslandskrankenversicherung oder Upgrade-Leistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer etc.) geht.
Kategorie: Versicherungen verstehen | 1 Kommentar » Vro am 25. Dezember 2006 Wenn meine Menschen mich nur anhören wollten. Ich könnte sie beruhigen, dass jetzt in den U.S.A. herausgefunden wurde, Unordnung sei viel besser als Ordnung. Also, ehrlich gesagt war mir klar, dass auf all die Simplify-Bücher irgendwann mal eine Gegenwelle samt –studien folgen würde…
Jedenfalls sind Chaoten netter, kreativer, individueller, cooler und haben mehr Persönlichkeit; ihr Chaos ist zudem unablässige Voraussetzung für manche Erfindung, wie zum Beispiel die des Penicillin, denn da hatte der unordentliche Herr Fleming eine Petrischale vergessen und viel zu lange rumstehen lassen.
Ja, was soll ich sagen: Auch ich als Maus finde es klasse, dass meine Großen das mit dem Putzen nur alle paar Wochen und mit dem Aufräumen nur alle paar Monate gebacken kriegen, denn sonst wäre mir übelst langweilig: Ein Entdeckungsausflug in einer sauberen, ordentlichen Wohnung ist wie ein Achterbahnfahrversuch mit dem Trecker auf gerader Landstraße.
Allerdings gibt es schon Ausnahmen: Wenn meine private Krankenversicherung 5 Monate mit der Erstattung von Leistungen bräuchte mit dem Argument: Hey, wir sagen ja zur Unordnung, wir sind kreativ und einfach netter als andere, keine Ahnung, wo Ihre Unterlagen die ganze Zeit waren, dann… ich weiß nicht. Dann würd’ ich mal gepflegt wechseln. Außerdem muss ich zugeben: Chaos in der Wohnung der Großen ist super, aber in meinem kleinen Mauseloch herrscht natürlich Ordnung. Wo kämen wir denn da hin.
Kategorie: Die Krankenkassenmaus | Kein Kommentar » Vro am 23. Dezember 2006 Wer über 80 ist, kann sich jetzt bei der Debeka freuen: Zum 01.01.2007 werden die Beiträge für diese Versicherungsgruppe gesenkt. Das ist bei all den Hiobsbotschaften und dem Mehrwertsteuergeschrei der letzten Wochen doch mal eine nennenswerte Positivmeldung! Private Krankenkassen hatten in den 90er Jahren in weiser Voraussicht gemeinsam mit dem Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen entwickelt, die nun Früchte tragen. Das Geld wird eben nun eingesetzt, um bei Mitgliedern ab 65 Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu vermindern und bei Mitgliedern ab 80 wie gesagt Beiträge zu senken. Da besagte Maßnahmen erst mit längerer Fortdauer ihre Wirkung voll entfalten können, besteht somit Hoffnung, dass auch von anderen privaten Versicherern in den nächsten Monaten und Jahren ähnlich gute Nachrichten anstehen.
Kategorie: Gesundheitsnews | Kein Kommentar » Vro am 22. Dezember 2006 Der Wechsel von einer privaten Krankenkasse zurück in eine gesetzliche ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich (weshalb man sich vor der Wahl der PKV gut informieren sollte, welche am besten für die individuelle Gesundheits- und Finanzlage ist). Im Prinzip geht es nur zurück, wenn wieder Versicherungspflicht besteht oder der Anspruch auf eine Familienversicherung entstanden ist. Das ist ja auch ein Grund, weshalb in der Gesundheitsreform der Basistarif eingeführt werden soll, der es Menschen, die aus der privaten Versicherung gefallen sind, ermöglicht, in diese zurückzukehren.
Auch wer versicherungsfrei ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen – freiwillig - in der GKV versichern:
-direkt vor der Versicherungsfreiheit muss eine Pflichtversicherung in der GKV bestanden haben
-bevor die Versicherungspflicht endete, muß entweder 12 Monate ununterbrochen („kleine Vorversicherungszeit“) oder in den vorhergehenden 5 Jahren insgesamt 24 Monate bzw. 720 Tage („große Vorversicherungszeit“) Mitgliedschaft bestanden haben.
-Ausnahme zu den vorhergehenden zwei Punkten: Wer erstmals eine Arbeit aufnimmt und gleich die Ja-Grenze (Jaja, die Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet, muss die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen
-der Antrag auf freiwillige Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten bei der Krankenkasse gestellt werden (außer, die Pflichtversicherung wird am Ende des Jahres wegen Überschreitung der Ja-Grenze automatisch in eine freiwillige umgewandelt)
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