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Hausratversicherung
Dienstag, Mai 13, 2008
Auto-Mobil mit Hausrat - Wenn einer eine Reise…
Geklaut oder Untergang: Wer zahlt? - Auto-Inhaltsversicherung
rbw. Es soll schon Lehrer gegeben haben, die eine Prüfungsklausur auf die Pfingst-Ferienreise mitgenommen haben. Was nun, wenn der Karren brennt oder dieser aufgebrochen wird....?? Steht eine Urlaubsfahrt bevor und alles Nötige - wie Haushalts-Zweit-Geräte, Fernseher, Laptop - ist im Wohnmobil verstaut, sollten diese Güter in der Regel über eine Auto-Inhaltsversicherung versichert werden, wenn man auf dem Verlust durch Untergang oder Diebstahl nicht selbst hocken bleiben will.
Jedes Jahr aufs Neue werden wieder viele mit dem Wohnmobil in Urlaub fahren und dabei viele Dinge aus dem Haushalt mitnehmen, die auf diesen Wegen in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Wie im PKW sind auch im Wohnmobil lose und nicht fest eingebaute Teile sowie die Kamera, das Laptop und der Fernseher meist nicht versichert.
Werden diese Dinge aus dem Wohnmobile geklaut oder beschädigt, muss der Schaden oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden, es sei denn, man hat eine Auto-Inhaltsversicherung. Diese Auto-Inhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse oder gar durch Raub oder räuberische Erpressung entstehen.
Wer Fahrräder mit dem Wohnmobil huckepack nimmt, kann diese mitversichern, muss diese aber extra vereinbaren.
Von einer Deckung ausgeschlossen sind bei der Autoinhaltsversicherung in der Regel Schmuck, Bargeld, Pelze, Surfbretter, Funkgeräte, Fax und Telefongeräte sowie wertvolle Kunstobjekte oder Antiquitäten.
Für den Versicherungsschutz ist es wichtig, dass die Deckung rund-um-die-Uhr gilt und auch außerhalb von festen Campingplätzen oder umzäunten Geländen Geltung hat.
Bei diesen Auto-Inhaltsversicherung sind dann aber auch Höchstgrenzen für die Versicherungssummen vorgegeben. Wer eine höhere Absicherung benötigt, muss diese extra abfragen.
Bei dem Eintritt eines Schadens empfiehlt es sich, diesen sofort der Gesellschaft mitzuteilen, und auch Diebstahl oder Raub sind unverzüglich der zuständigen Polizei zu melden; Datum und Nummer des Aktenzeichens sind dem Versicherer zu melden.
Wer diese Auto-Inhaltsversicherung für das Wohnmobil nicht hat, kann auch die Kosten für eine spätere Wiederbeschaffung geklauten Gegenstände als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
Dazu gibt es auch ein Urteil des Finanzgerichtes aus Baden Württemberg (Az. 2 K 441/04). vom November 2007 als ein Geschädigter vom Gericht erfahren musste, dass eine steuerliche Anerkennung dieser Aufwendungen nur möglich gewesen wäre, wenn es für das Risiko keine Möglichkeit der Versicherung gegeben hätte.
Montag, Mai 05, 2008
Das Fahrrad richtig versichern
Fahrräder sind begehrtes Diebesgut. 240.000 Leezen wechseln Jahr für Jahr unfreiwillig den Besitzer. Dabei wird es den bösen Buben teilweise auch zu einfach gemacht, weil das Rad unverschlossen an der Hauswand lehnt. Doch selbst stabile Schlösser stellen Profis kaum vor eine echte Herausforderung. Ärgerlich ist es allemal, wenn man sich aufs Fahrrad schwingen möchte und nur noch Reste der Sicherung findet. Bisher war es relativ kompliziert und eine Reihe von Einschränkungen zu beachten, wenn das Zweirad über die Hausratpolice mitversichert war. Dank neuer Konditionen, die sich in einer neuen Vertragsklausel widerspiegeln, wird es jetzt einfacher.
Die alten Regeln – die bei einigen Versicherungen nach wie vor gelten – sahen vor, dass nur dann gezahlt wurde, wenn sich der Dieb in der Zeit von 6 bis 22 Uhr am Eigentum zu schaffen machte. Zu späterer Stunde galt der Versicherungsschutz nur, wenn das Rad auch gebraucht wurde, beispielsweise um zum Kino oder zu Freunden zu fahren, oder gut verschlossen in einem Fahrradkeller oder einem anderen gesicherten Raum stand. Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennt diese Regelung „ziemlich kompliziert“ und spricht den Kunden damit aus der Seele. Mit einer Musterklausel des GDV, die gegen einen Aufpreis in die Hausratversicherung aufgenommen werden kann sofern die Versicherungsgesellschaft mitspielt, kennt nur noch eine Regel: Das Rad muss abgeschlossen sein, gleich wo und wann.
Der Unterschied zwischen Tag und Nacht gilt bei der Allianz bereits seit Anfang des Jahres nicht mehr. Das Unternehmen hat die Policen bei Neuverträgen dementsprechend geändert – zumindest beim Optimal-Tarif. In der Basisvariante ist keine Fahrradversicherung enthalten. Gleich, wo man sein Fahrrad versichert hat, gilt es einige Regeln zu beachten. Der Bund der Versicherten rät dazu, das Fahrrad zu fotografieren, es bei der Polizei registrieren zu lassen und den Kaufbeleg aufzubewahren. Das erleichtert die Schadensregulierung. Vielerorts wird mittlerweile auch angeboten, das Rad kodieren zu lassen, um es für Diebe uninteressant zu machen. Ebenso wichtig ist die Auswahl eines passenden Schlosses. Selbst, wenn es geknackt wird: Den Schlüssel muss man aufbewahren, weil die Versicherung ihn als Beweismittel verlangen kann. Eine Anzeige bei der Polizei und die sofortige Meldung an die Assekuranz sollten selbstverständlich sein, wenn man Leistungen aus der Hausratversicherung in Anspruch nehmen möchte.
Freitag, Mai 02, 2008
Haben Sie die richtige Hausratversicherung?
Der Sommer steht nun doch langsam vor der Tür. Mit ihm beginnt – wie jedes Jahr – die Hauptreisezeit der Deutschen. Doch Stopp, sind Sie eigentlich ausreichend versichert?
Immer noch führt die Hausratversicherung eine Art Nischendasein in unserem Land. Viele haben die Bezeichnung selbst schon einmal gehört, und wissen jedoch nicht wirklich etwas damit anzufangen. Dabei ist gerade die Versicherung des Hausrats eine der wichtigsten überhaupt. Nur so kann der eigene Besitz zumindest in finanzieller Hinsicht ausreichend geschützt werden.
Natürlich macht eine Hausratversicherung nicht viel Sinn, wenn man nur wenige, materiell nicht wichtige Möbel besitzt. Sobald jedoch Elektrogeräte wie Fernseher, Stereoanlage, DVD Player, Computer und Laptop dazukommen, ist es an der Zeit, sich Gedanken über eine Versicherung des eigenen Hausrats zu machen. Dabei ist jedoch immer auch darauf zu achten, dass weder eine Unterversicherung stattfindet noch eine Überversicherung.
Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Versicherung nicht den kompletten Wert des versicherten Eigentums abdeckt und man im Falle eines Schadens oder eines Diebstahls weniger als den tatsächlichen Wert herausbekommen würde von der Versicherung. Eine Überversicherung liegt dann vor, wenn man mehr Geld in die Versicherung einzahlt, als die versicherten Gegenstände wert sind. Hierauf ist unbedingt zu achten bei einem Vertragsabschluss. Normalerweise werden Hausratversicherungen abgeschlossen für die Anzahl der bewohnten Quadratmeter mal Tausend. Eine 50 qm große Wohnung wird also mit einem Wert von 50 000 Euro versichert. Dies ist nur dann zwingend notwendig, wenn das Mobiliar und die Wertgegenstände, die im Haushalt enthalten sind, wirklich auch an die 50 000 Euro wert sind. Sonst liegt eine Überversicherung vor und man zahlt im Endeffekt ein für etwas, das man gar nicht hat. Auch bei der Unterversicherung heißt es dann auf zu passen. Beispiel: Ein Sammler wohnt in einer 50 qm großen Wohnung, der Wert seiner Sammlung beträgt jedoch schon allein 80 000 Euro. Hier liegt, bei einem normalen Vertrag, der über die Anzahl der Quadratmeter abgeschlossen wurde, eine klassische Unterversicherung vor. Deshalb muss ein anderer Vertrag abgeschlossen werden, der den tatsächlichen Wert der Sammlung und der anderen enthaltenen Haushaltsgegenstände mit einbezieht.
Wichtig ist auch: Bei einem der Versicherung gemeldeten Schaden wird nur das ersetzt, was auch tatsächlich als Eigentum nachweisbar ist. Deshalb Kassenzettel und Kaufbelege (zum Beispiel von gewonnenen Auktionen) unbedingt aufheben. Und am besten in einem Bankschließfach deponieren, wenn der Wert sehr hoch ist. Auch Photos der Wertgegenstände sollten gemacht werden, damit ein Nachweis für die Versicherung vorhanden ist, falls diese Gegenstände wiederbeschafft werden können, zum Beispiel bei gefundenem Diebesgut. Eine Versicherung verlangt bei einer Hausratversicherung immer Nachweise, diese sollten nicht vergessen werden. Deshalb am besten vor Abschluss einer Versicherung die Kassenzettel und Kaufbelege bereits kopieren sowie Photos der Wertgegenstände machen und dies der Versicherung mitsamt dem unterschriebenen Vertrag einreichen. So ist man im Normalfall immer auf der sicheren Seite. Wichtig ist dabei nur eines: Hat man auch wirklich ALLES mitversichert, oder möglicherweise etwas vergessen? Und eines sollte man nicht vergessen: Kommt eine neue, größere Anschaffung hinzu, gilt es sich Gedanken darüber zu machen, ob man den Versicherungsbetrag nicht vielleicht aufstocken müsste, damit der Wert wieder stimmt.
Auf unserer Seite finden Sie übrigens auch die Möglichkeit, mehrere Hausratversicherungen zu vergleichen, um die genau passende für sich selbst und Ihre Familie zu finden!
Freitag, April 04, 2008
Sind Gegenstände außerhalb der Wohnung auch über die Hausratversicherung versichert?
In einem vor Kurzem bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (OLG Hamm, Az.: 20 U 54/07) wurde entsprechend positiv entschieden. So deckt eine Hausratversicherung auch Diebstähle von Gegenständen ab, die vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert werden.
Besonders interessant ist das Urteil für Versicherungsnehmer die sich in der Lage befinden, aus ihrer bisherigen Wohnung auszuziehen, jedoch die neue Wohnung noch nicht bezogen haben. Gleichzeitig aber Wohnungsgegenstände übergangsweise auslagern.
Im ausgeurteilten Fall hatte der Versicherungsnehmer (Kläger) diverse Wohnungsgegenstände, die über seine Hausratversicherung auch versichert waren, während des Umzuges, auf dem Betriebsgelände seiner Firma zwischengelagert. Genau in diesem Zeitraum wurde in seinem Unternehmen eingebrochen und es wurden auch einige seiner ausgelagerten Gegenstände (Kameras, Brillen, Kleidung) entwendet.
Als der Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden nun von seiner Hausratversicherung ersetzt bekommen wollte, lehnte diese ab. Die Gesellschaft begründete die Ablehnung mit dem Hinweis, dass sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht in der vom Versicherungsschutz umfassten Wohnung befanden. Der Versicherungsnehmer klagte und bekam in der Berufungsinstanz Recht.
Unter dem Gesichtspunkt der so genannten „Außenversicherung“ seien ausgelagerte Gegenstände in der Übergangszeit von der alten zur neuen Wohnung über die Hausratversicherung versichert. Bedingung allerdings ist, dass es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs handelt und die Gegenstände sich tatsächlich nur vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Lediglich eine beabsichtigte dauernde Entfernung der Gegenstände aus der Wohnung würde den Versicherungsschutz ausschließen.
Samstag, März 22, 2008
Versicherung von Wochenendhäusern im Winter
In Deutschland ist es für „Stadtmenschen“ immer noch üblich, ein Grundstück zu pachten oder zu kaufen. Dieses wird meist allerdings nur in der warmen Jahrszeit genutzt. Einige simple Lauben wurden zu Domizilen umgebaut, wo ein Überwintern möglich ist, doch vorwiegend sind im Winter verlassene und unbewachte Parzellen zu finden. Darin birgt sich ein gewisses Risiko, schließlich könnte ein Sturm das Dach abdecken, Diebe die Laube ausräumen oder die Laube auch durch Randalierer beschädigt werden.
Eine Versicherung, die solche Fälle absichert, scheint dafür eine geeignete Lösung zu sein. Bevor man sich für eine Police entscheidet, muss man sich über die einzelnen abzusichernden Gegenstände klar werden. Zu unterscheiden hat man bei inneren und äußeren Werten. Inventar, das dauerhaft im der Laube zu finden und dabei wertvoll ist, sollte über eine Zusatzversicherung und einen entsprechenden Zuschlag zur Hausratpolice für die Hauptwohnung versichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm an Windstärke acht, Hagel, Einbruchsdiebstahl und Raub sowie Vandalismus dann die anfallenden Kosten. Diejenigen, die außer einem Fernseher, der jeden Sommer mit auf das Grundstück gebracht wird, nichts Wertvolles dort zu stehen haben, können auf den Abschluss einer Zusatzversicherung verzichten. Schließlich beinhaltet die herkömmliche Hausratversicherung ohne Aufpreis eine sogenannte Außenversicherung, die solche Gegenstände, die sich „vorübergehend“ außerhalb der Wohnung befinden in gewissen Umfang mitversichert.
Sehr oft wird die Entschädigung nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme übernommen. Auch eine zeitliche Einschränkung existiert für diese Außenversicherung. Das Kriterium „vorübergehend“ bezeichnet dabei einen Zeitraum, der nicht länger als drei Monate anhalten darf. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Gegenstände im Wochenendhaus im Winter nicht versichert sind.
Wesentlich wertvoller als das Inventar ist regelmäßig das Gebäude selbst. Jedoch ist dies nicht über eine Hausratpolice abzusichern. Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung sind alle Risiken abgedeckt und im schlimmsten Fall wird dann Schadensersatz über sie geleistet, wenn es beispielsweise zu Verlusten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel gekommen ist. Die Versicherung bietet noch ein weiteres Plus, denn sie sichert nicht nur Schäden für die Bausubstanz, sondern auch für bestimmtes Zubehör wie zum Beispiel Heizungen, Antennen oder Überdachungen. Auch Abbruch- oder Aufräumungskosten sind versichert.
Für die Errechnung der Beitragssumme spielen diverse Faktoren eine Rolle. Neben dem Wert des Gebäudes sind auch bestimmte Tarifzonen entscheidend. Diese beziehen sich auf das Risiko von Leitungswasser- und Sturmschäden in einem bestimmten Gebiet. Die Gebäudebauweise ist auch sehr wichtig. Beispielweise ist bei Gebäuden aus Stein und Ziegeldach nicht so viel zu zahlen wie bei vergleichbaren Häusern mit Reetdach oder einem Holz-Blockhaus, da bei diesen ein sehr hohes Brandrisiko in den Versicherungspreis mit eingeflossen ist.
Um das Wochenendhaus wintertauglich zu machen, ist es jedenfalls ratsam und auch erforderlich, keine wertvollen Gegenstände in der Laube zurück zu lassen, Wasserleitungen zu entleeren und danach möglichst frostsicher zu verkleiden, das Gebäude insgesamt gut zu sichern und in der Zeit, in der man nicht in der Laube ist, zumindest ab und zu zur Kontrolle das Grundstück zu besuchen. Das wird durch im Versicherungsvertrag stehende Verpflichtungen auferlegt und kann für den Laubenbesitzer ebenfalls sinnvoll sein.
Donnerstag, März 20, 2008
Top-Versicherungsschutz für Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Nach einer aktuellen Studie der Deutschen Gesellschaft für Immobilienfonds mbH DEGI besitzen etwas zwei Millionen Deutsche ein Ferienhaus oder einen Zweitwohnsitz. Ob Bauernhaus, Finca, Chalet oder Almenhütte, ein Versicherungsschutz ist nicht nur sinnvoll sondern auch von Nöten, denn nach einem langen Winter, in dem das Ferienhaus womöglich unbewohnt war und auch kein Nachbar sich hier und da um das Domizil gekümmert hat, kann so manchen Hausbesitzer eine böse Überraschung erwarten.
Ein eingeschlagenes Fenster, ein umgestürzter Baum, ein Einbruch oder nur einige abgelöste Dachziegel können zu den negativen Überraschungen zählen. Der richtige Weg um dem Ärger und den finanziellen Belastungen entgegenzuwirken ist der Abschluss einer Versicherung.
Viele Ferienhausbesitzer versichern sich vor Ort oder denken darüber nach, sich vor Ort zu versichern. Dabei ist jedoch eine gewisse Vorsicht geboten. Abgesehen von den eventuell auftretenden sprachlichen Problemen, kann es auch unter Umständen zu Missverständnissen wegen des dann geltenden ausländischen Versicherungsrechts kommen.
Über die Produktpalette der HISCOX AG ist der Abschluss einer Police für Ferienimmobilien möglich. HISCOX ist einer der wenigen Spezialversicherer die diesen Schutz anbieten. Die Mundial- Police ist seit einigen Jahren auf dem Markt. Gute Erfahrungen und eine große Nachfrage haben dazu geführt, dass HISCOX den Versicherungsumfang der Police zum Saisonstart deutlich erhöht hat.
Die Police beinhaltet an sofort eine Allgefahren-Deckung. Dazu gehört die Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Im Gegensatz zu anderen Policen bietet die Mundial-Police folgende Extras: - Allgefahren-Versicherung
- Versicherungsschutz in nahezu ganz Europa
- Versicherung mit deutschen Bedingungen und nach deutschem Recht
- Versicherung des reinen Feriendomizils (der Hauptwohnsitz muss nicht bei HISCOX sein)
- Außergewöhnliches Gutachternetzwerk vor Ort
- Klares Bedingungswerk ohne Klauseln
- Außergewöhnlicher Schadensservice
Selbst die Angebotserstellung ist unkompliziert, so dass sich gewiss ein Anruf bei HISCOX lohnt. Telefon: +49 (0)89 54 58 01-0 oder im Internet: www.hiscox.de
Mittwoch, März 19, 2008
Bei einem Diebstahl während des Wohnungswechsels muss die Hausratversicherung zahlen
Organisation macht viel aus bei einem Wohnungswechsel, vor allem, wenn man nicht alles auf einmal in Angriff nehmen kann. In dem Fall bietet es sich an, einige Sachen zwischenzulagern, bis alles über die Bühne ist. So hat es auch ein Mann gemacht, im guten Glauben, seine Habseligkeiten seien auf dem eigenen Betriebsgelände gut aufgehoben und über die Hausratversicherung geschützt. Doch sie wurden gestohlen. Kleidungen, Brillen und Kameras waren weg und die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren.
Das durfte sie nicht, sagen die Richter vom Oberlandesgericht Hamm und verpflichteten die Versicherung des Mannes zu zahlen. Denn für die alte Wohnung habe noch eine Hausratversicherung bestanden. Die Begründung der Versicherung für die Ablehnung, die Gegenstände seien dauerhaft und nicht nur vorübergehend gelagert worden, ließen die Richter nicht gelten. Ein Umzug stelle eine Übergangssituation dar. In einer solchen, für den Versicherungsnehmer schwierigen und nicht gerade alltäglichen Situation, sei nicht davon auszugehen, dass die Dinge des täglichen Gebrauchs auf Dauer außerhalb der eigentlichen Wohnung untergebracht würden. (Aktenzeichen: OLG Hamm, 20 U 54/07)
Dienstag, März 18, 2008
uniVersa hat die Konditionen ihrer Hausratversicherung verbessert
Die uniVersa Versicherungen haben ihr Hausrat-Deckungskonzept durch das Angebot der Leistungspakete Basis, Komfort und Exklusiv und der Mitversicherung von Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit verbessert. Basisschutz für eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit Unterversicherungsverzicht für 55, 50 EURO jährlich. Im Exklusivpaket sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder auch Hotelkosten, zu denen es durch einen Schadensfall kam, sind mitversichert. Kleine Veränderungen bringen erhebliche Verbesserung.
Mittwoch, März 05, 2008
Waschmaschinen ohne Aufsicht. Ein Problem für den Versicherungsschutz?
Schnell kann die Wohnung beim Versagen einer Spül- oder Waschmaschine unter Wasser stehen. Ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Noch unglücklicher wird dieser Zustand, wenn die Hausratversicherung es ablehnt den entstandenen Schaden zu regulieren. So denn geschehen, bei einer Dame die nach Einschalten der Spülmaschine ins Bett ging und demzufolge das Gerät unbeaufsichtigt ließ. Die Versicherung hielt das Verhalten ihrer Kundin für “grob fahrlässig“ und weigerte sich, den entstandenen Schaden zu regulieren.
Als lebensfremd dagegen beurteilte das Kölner Landgericht das Verhalten der Versicherungsgesellschaft und entschied im Sinn der Geschädigten (AG Köln, Az.: 144 C 41/06).
Laut Gericht sei es ohne hinzutreten besonderer Umstände, wie etwa Alter des Schlauchs oder der Maschine oder besondere Fehleranfälligkeit der Maschine, nicht grob fahrlässig, eine Wasch- oder Spülmaschine anzustellen und sich dann innerhalb derselben Wohneinheit schlafen zu legen, ohne den Abschluss des Waschvorgangs abzuwarten.
Da die Spülmaschine in einem guten Zustand war, konnte der Geschädigten keine leistungsbefreiende Verfehlung nachgewiesen werden und der Versicherer musste für den entstandenen Schaden aufkommen.
Keine Ruhe nach dem Sturm
Viele haben im Moment alle Hände voll zu tun, die Schäden von Sturmtief Emma zu beseitigen, sich mit der Versicherung zu einigen und Handwerker zu beauftragen, damit das Dach neue Ziegel bekommt, die Holzhütte ein paar neue Latten und das Auto eine neue Windschutzscheibe. Je nach Schaden ist die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder aber die Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. In einigen Fällen, sollte man selbst für einen Schaden beim Nachbarn verantwortlich sein, hilft auch die private Haftpflichtversicherung. Sie verlangen, dass der Kunde sich unverzüglich meldet und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Dass heißt allerdings nicht, dass der Kunde auch schnell und einfach mal nebenbei an der Haustür jedes Angebot des Schadensregulierers annehmen muss. Häufig hat man in der Hektik und dem Stress noch keinen richtigen Überblick. Nimmt man ein solches Angebot an und kommt mit dem Geld nicht aus, schaut man in die Röhre. Denn in der Regel ist der Neuwert versichert, damit – wie der Name schon sagt – im Schadensfall etwas Neuwertiges angeschafft werden kann. Das Geld der Versicherung darf dann auch nur für den Schaden, beispielsweise die Garage, verwendet werden. Etwas anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Hier wird entweder der Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur bezahlt.
Eine weitere Falle, in die man jetzt nach dem Sturmtief tappen kann, sind unseriöse Angebote von Handwerkern, die ganz unvermittelt ihre Dienste anbieten. Sicherlich ist man froh, schnell Hilfe zu bekommen. Bei derlei Offerten, die ohne Auftrag an der Haustüre gemacht werden, sollte man allerdings sehr vorsichtig sein. Die Versicherungsbranche bezeichnet diese Handwerker, die in erster Linie als Dachdecker auftreten, als „Dach-Haie“. Sie liefern meist schlechte Arbeit und berechnen horrende Preise, die von der Versicherung im schlimmsten Fall nicht komplett erstattet werden. Besser ist es in Ruhe zu vergleichen und das Dach vorerst von einem Fachbetrieb provisorisch abdecken zu lassen, damit keine größeren Schäden entstehen.
Mittwoch, Februar 27, 2008
Versicherungsschutz fürs Wochenendhaus
Die Winterwochen sind gezählt und bald werden Wochenendhäuser und Gartenparzellen nicht mehr unbewohnt und verlassen da stehen. In den Wintermonaten sind nicht genutzte Wochenendhäuser aber immer ein Risiko, denn wer zahlt den Schaden, wenn Diebe den Hausrat gestohlen, Randalierer die Räume verwüstet oder Stürme das Dach abgedeckt haben?
Über die Hausratversicherung der Hauptwohnung kann per Zusatzvereinbarung und Zuschlag, das Inventar, was sich ständig im Wochenendhaus befindet, abgesichert werden. Dadurch sind Schäden wie: - Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Leistungswasser
- Sturm ab Windstärke 8
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub und Vandalismus
versichert.
Ist die Laube dagegen bescheiden ausgestattet und nur in der Saison wird der Fernseher mitgenommen, so muss kein zusätzlicher Schutz beantragt werden, denn die normale Hausratversicherung schließt die “Außenversicherung“ mit ein. Gegenstände die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, haben über die Außenversicherung in einem bestimmten Umfang Versicherungsschutz. Oft ist die Entschädigungssumme auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt und “vorübergehend“ bedeutet meist drei Monate.
Wichtiger als der Versicherungsschutz fürs Inventar ist jedoch der Versicherungsschutz fürs Gebäude. Über eine Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude bei Feuer-, Leistungswasser- und Sturmschaden abgesichert. Auch bestimmtes Zubehör, wie Überdachung, Antennen und Heizungen sind unter Umständen abgesichert
Die Prämien berechnen sich nach der Tarifzone, der Bauweise und dem Wert des Hauses. Ein Steinhaus in der gleichen Tarifzone und dem selben Wert wie ein Blockhaus, wird immer günstiger, als das Blockhaus (Brandrisiko) sein.
Montag, Februar 18, 2008
Definition des Versicherungsortes in Bezug auf den Lebensmittelpunkt
Sollte man seinen Wohnort länger als drei Monate verlassen, kann das in einigen Fällen bedeuten, dass ein neuer Lebensmittelpunkt entstanden ist. Diese kann auch in Bezug auf die Hausratversicherung erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, warnen Experten der ARAG Versicherungsgesellschaft. In einem Beispielsfall zog eine Multiple Sklerose Patientin nach eigenen Aussagen probeweise in einen Wohnstift, in dem optimale Pflege für ihre Krankheit erhalten sollte. Ihre eigentliche Wohnung ließ sie währenddessen unbewohnt aber eingerichtet zurück. Familienmitglieder und einige Nachbarn waren damit beauftragt worden, in regelmäßigen Abständen die Wohnung zu kontrollieren.
Ungefähr ein halbes Jahr nach Verlassen und Umzug in den Wohnstift kam es während einer Kälteperiode in der alten Wohnung zu einem Rohrbruch. Der verursachte Schaden wurde auf einen Wert von über 20.000 EURO geschätzt. Der Hausratversicherer verweigerte eine Schadensbegleichung. Eine Klage gegen den Versicherer verlief erfolglos, da die Richter der Auffassung waren, dass der Lebensmittelpunkt und folglich auch der Versicherungsort nicht mehr diese alte Wohnung, sondern der Wohnstift war. Des Weiteren ist ein Zeitraum von mehr als drei Monaten und mindestens einem halben Jahr nicht mehr als Probewohnen anzusehen. Als vollkommen unerheblich waren die Tatsachen, dass die Klägerin in ihre ursprüngliche Wohnung zurück ziehen wollte und dass der Großteil des Hausrates noch in der Wohnung vorzufinden war. (LG Köln, Az.: 24 O 397/06).
Sonntag, Januar 27, 2008
Monsunwinter in Deutschland- welche Schäden sind versichert?
In vielen Teilen Deutschland herrscht in diesem Jahr ein monsunartiger Winter. Starker Regen bzw. Dauerregen hat Flüsse in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Berlin oder Niedersachsen über die Ufer treten lassen. Vollgelaufene Keller oder Autos und viele Geschädigte sind das Ergebnis.
Wann zahlt nun unter welchen Vorrausetzungen welche Versicherung?
Schäden die durch Starkregen entstanden sind können grundsätzlich nur über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung inklusive einer Elementarversicherung reguliert werden. Aber selbst mit dem Einschluss der Elementarversicherung ist bei einigen Gesellschaften oft zehn Prozent der Schadenssumme selbst zu tragen.
Leider ist in vielen Gebieten, insbesondere in typischen Hochwassergebieten, der Zusatzschutz der Elementarversicherung überhaupt nicht möglich. Entweder erteilen die Gesellschaften für dieses Gebiet keine Deckung oder die Beiträge werden für Versicherte unbezahlbar.
Laut Stephan Schweda vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sind aktuell erst zehn bis zwölf Prozent der Versicherten mit dem Zusatzschutz der Elementarversicherung ausgestattet. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen kann aber davon ausgegangen werden, dass das Interesse an einer Elementarversicherung steigen wird. Vermutlich werden sich aber auch parallel die Gebiete vermehren, in denen die Versicherungsgesellschaften keinen Versicherungsschutz anbieten werden.
Jeder Schaden sollte umgehend der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden muss der Geschädigte Maßnahmen ergreifen, die den Schaden begrenzen. Ebenso wichtig ist die akkurate Dokumentierung des Schadens für den Versicherer (Fotos/ Zeugen/ Videoaufnahmen).
Freitag, Januar 25, 2008
Kunstgegenstände passend versichern
Kunstgegenstände können über spezielle Versicherungen gegen Schäden abgesichert werden. Ab einem bestimmten Wert ist das im Sinne des Besitzers auch lohnens- und wünschenswert. Der Deutschlandchef des Kunstversicherers AXA Art schätzt, dass mehrere Tausend Kunstwerke jährlich durch leichtsinniges Verhalten beschädigt werden.
Die normale Hausratversicherung kommt beispielsweise für ein von der Wand gefallenes Bild oder eine zerbrochene Vase, die durch die eigenen spielenden Kinder zu Bruch gegangen ist, nicht auf. Bei einem Feuer- oder Leitungswasserschaden würde die Hausratversicherung zwar eintreten, aber auch da kann es zu Probleme kommen, denn Wertsachen sind bei einer normalen Hausratversicherung nur sehr begrenzt mitversichert und selbst wenn Wertsachen bis zu einer gewissen Deckung mitversichert sind, muss der betroffenen Sammler den aktuellen Marktwert des Kunstgegenstandes selbst nachweisen.
Die reine Kunstversicherung ist da auf jeden Fall die Alternative. Diese deckt alle Gefahren mit denen ein Kunstgegenstand beschädigt werden kann ab. Vom einfachen Diebstahl bis zum Transport zu einer Ausstellung.
Kunstbegeisterten empfiehlt Madeleine Schulz vom Versicherungsmakler Funk Fine Art, ihre Sammlungen ab einem Wert von 50.000 Euro über eine Kunstversicherung abzusichern. Aber auch bei Sammlungen mit geringerem Wert empfiehlt sich eine Kunstversicherung. Beachten sollte der Kunde hierbei, dass er die Versicherungssumme regelmäßig überprüft, denn der Wert von Kunstobjekten kann sich schnell erhöhen.
Der Einschluss von Wertgegenständen ist selbstverständlich auch die Hausratversicherung möglich, allerdings sind die Beiträge oft höher als beim Abschluss einer Kunstversicherung.
Wenn das Wasser kommt und Chaos hinterlässt
Dauerregen, über die Ufer gehende Flüsse und Bäche, die innerhalb von Stunden zu reißenden Strömen werden: Wasser hat eine unbändige Kraft und sucht sich seinen Weg selbst durch die kleinste Ritze. Viele Kölner und fast alle, die in hochwassergefährdeten Regionen wohnen, können ein Lied davon singen. Regelmäßig verbarrikadieren sie ihre Häuser und müssen nachher doch Wasser schippen, vom möglichen Sachschaden an Einrichtung und Mauerwerk ganz zu schweigen.
Über die normalen Versicherungspolicen für Hausrat und Wohngebäude sind Hochwasserschäden nicht versichert. Sie bieten nur Schutz gegen Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Explosion. Um sich auch gegen Elementarschäden zu versichern, muss eine zusätzliche Prämie gezahlt werden. Sie macht die Wohngebäudeversicherung um bis zu 300 Euro im Jahr teurer, wobei eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent bis zu 5000 Euro obligatorisch ist. Kaum eine Chance auf diesen Zusatzschutz haben Kunden, die in Gebieten leben, wo Hochwasser zwar nicht an der Tagesordnung ist, wohl aber öfter auftritt und für Schäden sorgt. Dann wird meist abgelehnt bzw. ist die Prämie so hoch, dass sie das Budget sprengt.
Wesentlich besser gestellt sind Versicherungskunden aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wenn sie ihre alten Versicherungspapiere behalten und nicht gekündigt haben. Der Schutz für Hochwasserschäden gehörte hier fest zu den Versicherungsbedingungen. Das gilt für die Wohngebäudeversicherung und die erweiterte Hausratversicherung. Das heißt nicht, dass diese Kunden das Wasser einfach ins Haus laufen lassen dürfen und abwarten können. Auch hier gilt die Schadenminderungspflicht, wonach Möbel nicht im Keller, sondern in oberen Stockwerken in Sicherheit gebracht werden sollten.
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