KFZ-Versicherung
Freitag, Mai 16, 2008
Wer haftet bei Auto-Schaden auf Hotelparkplatz?
rbw. Waren es einst “Lothar” oder später “Vivian” - bei Sturm, Schlagwetter, Orkan und Hagel werden meist auch Autos beschädigt; und das gleich richtig! Manche Karosse soff in der Tiefgarage schon ab… Wie aber verhält es sich bei der Frage “Auto im Urlaub” - wer zahlt, wenn auf dem Hotel-Parkplatz “Totholz” aufs Auto fällt?
Meist ist man ja im Hotel “Herzlich willkommen”, doch ist die gute Laune auf beiden Seiten schnell dahin, wenn’s nicht zwischenmenschlich sondern schließlich mit Schaden kracht!
Wird nämlich auf dem Hotel-Parkplatz so genanntes ‘Totholz’ gefunden und unterlässt es der Hotelier, Bäume von Fachleute nach dem Grund suchen zu lassen, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn das Auto eines Gastes durch schweres Geäst beschädigt wird. Sind Hotel-Parkplätze meist auch kostenlos, so ist dieses kein Grund, die Haftung verweigern zu wollen, so ein Urteil beim OLG Brandenburg im Herbst 2007 (Az.: 4 U 71/07).
Wirtschaftlicher Totalschaden
Im September des Jahres 2006 war der Kläger für einige Tage Gast im Hotel des Beklagten. Für den Pkw bot man von Hotelseite einen Hotelparkplatz mit Baumbestand an. Kostenlos! Bei erheblichem Wetterwechsel - zwei Tage vor der Abreise des Klägers - herrschte böiger Wind mit Stärken 5 und 6. Es kam, was zu erwarten war: ein großer Ast einer Eiche brach ab und donnerte aufs Autodach des späteren Klägers. Das Fahrzeug wurde so stark beschädigt, dass wirtschaftlicher Totalschaden entstand. Der Vorwurf an den Hotelier: verletzt wurde die Verkehrs-Sicherungspflicht, was Schadenersatz zur Folge habe. Das jedoch sah der Hotelier anders - er trage keine Schuld! Sein Vortrag vor Gericht: der Ast der Eiche war zum besagten Zeitpunkt belaubt war und trug die typischen Früchte. Grund dafür, nicht mit Gefahr rechnen zu müsen, dass gerade dieser Ast krachte, auch wenn - wie schließlich festgestellt - der Baum verpilzt war und dem starken Wind nicht standhalten konnte. Hinzu komme, dass dem Kläger der Parkplatz kostenlos überlassen worden sei, weshalb er auch nicht als Vermieter gemäß § 536a BGB hafte.
Keine reine Gefälligkeit
Das sah der Hotelgast anders. Er vertrat die Rechtsauffassung, dass es für Hotelier zu dessen Nebenpflichten gehöre, für die verkehrliche Sicherheit auf dem Hotelparkplatz zu sorgen; auch gegen die Gefahr herab fallender Äste. Auch das Gericht sah dies so, stimmte zu und verurteilte den Hotelbesitzer zum Schadensausgleich in vollem Umfang.
Komme es doch für die Frage der Haftung nicht darauf an, ob ein Parkplatz kostenlos überlassen wird oder nicht. Auch bei einer entgeltfreien Überlassung handle es sich nicht um eine reine Gefälligkeit, sondern um einen Teil des Beherbergungs-Vertrages und damit um eine Vertragspflicht. Entscheidend sei daher allein die Frage des Verschuldens.
Verstoß gegen Verkehrs-Sicherungspflicht
Die Beweisaufnahme erbrachte, dass die Bäume auf und um den Parkraum durch Mitarbeiter einer Baumschule von Alt- und Totholz befreit worden waren - die erste Aktion dieser Art seit 40 Jahren. Dabei unterblieb jedoch ein Auftrag, auch die Vitalität der Bäume zu prüfen und sie auf Befall zu untersuchen. Mit einem solchen Auftrag, so die Überzeugung des Gerichts, wäre sicher aufgefallen, dass Gefahr im Verzuge war. Damit hatte der Hotelbesitzer eindeutig gegen die Verkehrs-Sicherungspflicht verstoßen und war dem klagenden Gast zum Schadenersatz verpflichtet.
Ohne Entlastung blieb der Hinwies auf Laub und Früchte am herab gestürzten Ast. Denn das wiederum ist kein zwingendes Indiz für einen dauerhaft gesunden Baumbestand.
Donnerstag, Mai 15, 2008
Fahrzeugpapiere grundsätzlich nicht im Auto aufbewahren
Dokumente wie die Zulassungsbescheinigungen sollten prinzipiell nicht im Fahrzeug liegen. Im Versicherungsfall muss die Versicherung eventuell nicht für den Schaden aufkommen.
So geschehen einem Geschäftsführer. Er hatte den Kfz-Schein seines Firmenfahrzeuges von Anfang an zusammen mit der Servicemappe im Geschäftswagen untergebracht. Nach dem Diebstahl des Fahrzeuges, erhielt er von der Assekuranz unter Vorbehalt 11.000 Euro.
Der Versicherungsfall wurde anschließend auch ein Streitfall und der Geschäftführer fand sich deshalb vor dem Oberlandesgericht Celle wieder. Das Gericht verurteilte ihn zur Rückzahlung der 11.000 Euro. Begründet wurde das Urteil damit, dass das Deponieren des Fahrzeugscheins im Auto grob fahrlässig sei, auch wenn eine Alarmanlage und eine Wegfahrsperre vorhanden ist. Ebenso wiesen die Richter daraufhin, dass es einen eindeutigen Unterschied zwischen gelegentlichem, kurzfristigem oder einmaligem „Liegenlassen“ und generell, dauerhafter Verwahrung der Papiere gebe.
Insbesondere die generelle, dauerhafter Verwahrung der Papiere im Auto wertete das Gericht als erhebliche Gefahrenerhöhung. Hier wäre eine Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung begründet gewesen. Faktisch wurde aber die Versicherungsgesellschaft erst in der Schadensmeldung über den Umstand informiert. Ob Geschäftsmann oder Privatperson, die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins und Schlüssels sollte grundsätzlich außerhalb des Wagens erfolgen.
Dienstag, Mai 13, 2008
Wohnmobile und die Auto-Inhaltsversicherung
Es ist Frühling, der Sommer steht vor der Tür und die Wohnmobile werden flott gemacht. Viele werden mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren. Häufig werden dabei viele Dinge aus dem Haushalt mitgenommen, die allerdings oft nicht über die Hausratversicherung versichert sind.
Ähnlich wie beim Pkw sind im Wohnmobile lose und nicht fest eingebaute Teile meist nicht versichert. Das Gleiche trifft für Kameras, Laptops oder Fernseher zu. Werden diese Gegenstände aus dem Wohnmobil gestohlen oder beschädigt, muss der Besitzer für den Schaden größtenteils selbst aufkommen. Mit dem Abschluss einer Auto-Inhaltsversicherung können aber auch diese Schäden abgesichert werden. Die Auto-Inhaltsversicherung deckt Schäden durch:
- Diebstahl
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Elementarereignisse
- Raub und räuberische Erpressung
ab. Selbst ein Schutz für Fahrräder ist möglich. Dieser muss allerdings extra beantrag werden. Versicherungsschutz besteht in der Regel nicht für:
- Schmuck
- Bargeld
- Pelze
- Surfbretter
- Funkgeräte, Fax und Telfongeräte
- Antiquitäten
Beim Abschluss ist unbedingt darauf zu achten, dass die Deckung 24 Stunden, auch außerhalb von festen Campingplätzen oder umzäunten Gelände, Geltung hat. Ebenso sind meist Höchstgrenzen für die Versicherungssummer vorgegeben, wird diese überschritten kann eine höhere Absicherung beantragt werden.
Wie bei allen Versicherungsprodukten, ist auch bei der Auto- Inhaltsversicherung im Falle eines Schadens sofort die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Bei Diebstahl oder Raub muss unverzüglich die Benachrichtigung an die zuständige Polizei erfolgen.
Auto-Mobil mit Hausrat - Wenn einer eine Reise…
Geklaut oder Untergang: Wer zahlt? - Auto-Inhaltsversicherung
rbw. Es soll schon Lehrer gegeben haben, die eine Prüfungsklausur auf die Pfingst-Ferienreise mitgenommen haben. Was nun, wenn der Karren brennt oder dieser aufgebrochen wird....?? Steht eine Urlaubsfahrt bevor und alles Nötige - wie Haushalts-Zweit-Geräte, Fernseher, Laptop - ist im Wohnmobil verstaut, sollten diese Güter in der Regel über eine Auto-Inhaltsversicherung versichert werden, wenn man auf dem Verlust durch Untergang oder Diebstahl nicht selbst hocken bleiben will.
Jedes Jahr aufs Neue werden wieder viele mit dem Wohnmobil in Urlaub fahren und dabei viele Dinge aus dem Haushalt mitnehmen, die auf diesen Wegen in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Wie im PKW sind auch im Wohnmobil lose und nicht fest eingebaute Teile sowie die Kamera, das Laptop und der Fernseher meist nicht versichert.
Werden diese Dinge aus dem Wohnmobile geklaut oder beschädigt, muss der Schaden oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden, es sei denn, man hat eine Auto-Inhaltsversicherung. Diese Auto-Inhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse oder gar durch Raub oder räuberische Erpressung entstehen.
Wer Fahrräder mit dem Wohnmobil huckepack nimmt, kann diese mitversichern, muss diese aber extra vereinbaren.
Von einer Deckung ausgeschlossen sind bei der Autoinhaltsversicherung in der Regel Schmuck, Bargeld, Pelze, Surfbretter, Funkgeräte, Fax und Telefongeräte sowie wertvolle Kunstobjekte oder Antiquitäten.
Für den Versicherungsschutz ist es wichtig, dass die Deckung rund-um-die-Uhr gilt und auch außerhalb von festen Campingplätzen oder umzäunten Geländen Geltung hat.
Bei diesen Auto-Inhaltsversicherung sind dann aber auch Höchstgrenzen für die Versicherungssummen vorgegeben. Wer eine höhere Absicherung benötigt, muss diese extra abfragen.
Bei dem Eintritt eines Schadens empfiehlt es sich, diesen sofort der Gesellschaft mitzuteilen, und auch Diebstahl oder Raub sind unverzüglich der zuständigen Polizei zu melden; Datum und Nummer des Aktenzeichens sind dem Versicherer zu melden.
Wer diese Auto-Inhaltsversicherung für das Wohnmobil nicht hat, kann auch die Kosten für eine spätere Wiederbeschaffung geklauten Gegenstände als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angeben.
Dazu gibt es auch ein Urteil des Finanzgerichtes aus Baden Württemberg (Az. 2 K 441/04). vom November 2007 als ein Geschädigter vom Gericht erfahren musste, dass eine steuerliche Anerkennung dieser Aufwendungen nur möglich gewesen wäre, wenn es für das Risiko keine Möglichkeit der Versicherung gegeben hätte.
Samstag, April 12, 2008
Concordia Kfz-Versicherung - jetzt mit neuen, attraktiven Bausteinen
Seit dem 1. April 2008 bietet die Concordia Versicherung noch weitere attraktive Bausteine im Kfz- Bereich an. Dem Kfz-Neukunden werden diese neuen Bausteine zum Sonderpreis angeboten. Der RechtPlus-Baustein, Fahrzeug-Rechtsschutz für das versicherte Fahrzeug wird für 49,- € pro Jahr anstatt 75,- € angeboten. Der ReisePlus-Baustein, der „große“ Schutzbrief der Concordia, ist für 34,- € (statt 42,- €) zu haben.
RechtPlus und ReisePlus sind rechtlich selbstständige Verträge, die auch dann bestehen bleiben können, wenn die Kfz-Versicherung bereits gekündigt oder erloschen ist.
Die Leistungen der ReisePlus sind eine interessante Alternative zur MobilPlus, denn sie bietet die kompletten Leistungen eines Schutzbriefes. Das heißt, ReisePlus leistet auch, wenn der Kunde mit dem Flugzeug, dem Schiff, dem Bus oder der Bahn verreist ist. Für alle Kunden die beruflich oder im Urlaub ins Ausland fahren, ein interessanter Aspekt.
Der RechtPlus gilt für das Fahrzeug, dass auch bei der Concordia versichert ist. Der Fahrzeug-Rechtsschutz hat einen Selbstbehalt von 150,- €. Er kann für Pkw, Kombi, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile und Motorräder abgeschlossen werden. Zu den Leistungen gehört:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Kraftfahrzeug Vertrags-Rechtsschutz
- Führerschein-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Kraftfahrzeug Eigentums-Rechtsschutz
- Kraftfahrzeug Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer
Montag, April 07, 2008
Die elektronische Bestätigungskarte
Seit dem 1. März dieses Jahres gibt es keine Doppelkarten mehr.
Wenn das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird, muss lediglich eine elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer - die sogenannte eVB - mit einem siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombinationscode angeben werden. Mittels dieser Nummer kann durch die Zulassungsstelle online kontrolliert werden, ob der Kunde schon seine Versicherungsbestätigung erhalten hat. Danach darf das Fahrzeug zugelassen werden.
Um dieses Verfahren effektiv und effizient zu gestalten, müssen elektronische Lösungsansätze gefunden werden, die das Abrufen der „eVB“ durch Kunden als auch Vermittler und die Übermittlung der notwendigen Daten über eine zentrale Stelle beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer an die zuständigen Zulassungsbehörden gewährleisten.
Als eine der ersten Autoversicherungen haben die VHV-Versicherungen schnelle und einfache Lösungen für ihre Vertriebspartner geschaffen. Für sie es ist besonders wichtig, dass das Abrufen der eVB vermittlerfreundlich funktioniert, um so die verschiedenen Arbeitsmethoden ihrer Vertriebspartner berücksichtigen zu können, äußert sich der Vertriebsvorstand der VHV, Jürgen A. Junker, zur derzeitigen Lage.
Die eVB kann sowohl telefonisch, schriftlich als auch per Fax angefordert werden. Besonderes zu empfehlen ist eine spezielle VHV Service-Hotline unter 0511 - 124 89 89. 24 Stunden an sieben Tagen die Woche sind die Vermittler in der Lage, die eVB online über den VHV-Tarifrechner VOKIS zu verwalten. Die Software beinhaltet seit neustem eine spezielle eVB Servicefunktion.
Offline ist es dem Vermittler über VOKIS möglich, ein Kontingent an eVB-Nummern einzusehen. Die beanspruchte Nummer wird freigeschaltet, wenn die erforderlichen Daten zur Weiterleitung an die zentrale Vergabestelle beim GDV mitgeteilt worden sind. Außerdem besitzt die VHV einen eigenen eVB Web-Service nach BiPro-Norm, der die Verbindung aus Tarifvergleichsrechnern, wie beispielsweise NAFI, und auch direkt aus Maklerverwaltungsprogrammen wie beispielsweise Lutronik, möglich macht. Desweiteren können auch Verbindungen zu selbst entwickelten Tarifrechnern von Vertriebspartnern genutzt werden.
Sogenannte Dauer-eVBs sind für die Versicherung von Flotten ab zehn Fahrzeugen von der VHV zu erhalten. In Zukunft müssen Flottenbetreiber und Vermittler somit keine Doppelkarten mehr bevorraten. Durch die VHV wird keine Einschränkung bei den Fahrzeugarten vorgenommen, so dass der Flottenbetreiber lediglich eine Dauer-eVB-Nummer benötigt und was in der Praxis für Erleichterung sorgt. Nun ist die Auto-Zulassung also elektronisiert. Hoffen wir, dass dieses System in Zukunft sowohl Kunden als auch Maklern das Leben erleichtern wird. Vielleicht ist ja jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zur VHV. Günstige Preise und gute Testergebnisse sprechen für sich.
Samstag, April 05, 2008
Unfallschäden sollten gering gehalten werden
Geschädigte sind immer verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Nach einem Unfall muss der Geschädigte unmittelbar mit der Reparatur anfangen. Sofern der Schaden noch höher werden sollte, kann er nicht auf die Zustimmung des Versicherungsunternehmens warten. Diese Ansicht vertreten zumindest die Richter des Landgerichts Gera, die dieses Urteil am 19. Januar 2007 fällten.
Im vorliegenden Fall war ein Transportfahrzeug eines Großhändlers bei einem Unfall auf einem Parkplatz beschädigt worden. Das Auto wurde sofort in eine Werkstatt gebracht, um dort von einem Kfz-Sachverständigen den Schaden begutachten zu lassen. Der Händler wollte das Fahrzeug erst reparieren lassen, nachdem auch eindeutig eine Zustimmung der Versicherung der Unfallsverursacherin bezüglich der zu übernehmenden Kosten vorlag. Der Händler hätte zum Zwecke der Reparatur einen Kredit aufnehmen müssen. Das Versicherungsunternehmen erhielt das Gutachten erst nach weiteren 14 Tagen. Die Geschädigte wies bereits in diesem Schrieben daraufhin, dass mit einem großen Verdienstausfall zu rechnen sei, schließlich könne das Fahrzeug nicht gebraucht werden. In dieser Zeit befand sich das Auto in der Werkstatt. Die Versicherung übernahm dann die Kosten und ersetzte auch den Verdienstausfall für die Reparaturdauer und die Dauer der Begutachtung durch den Sachverständigen. Jedoch wollte der Großhändler auch für die Zeit, in der er auf die Zustimmung der Versicherung zur Reparatur gewartet hatte, 5000 EURO für den Verdienstausfall erhalten und klagte.
Durch das Landgericht erhielt er im Urteil eine teilweise Zustimmung. Die Richter waren der Meinung, dass der Händler den Wagen sofort nach der Begutachtung durch den Kfz-Sachverständigen hätte reparieren lassen müssen, um noch mehr Verdienstausfall zu vermeiden. Er hätte nicht auf eine Zustimmung der Versicherung warten dürfen, sondern hätte sich so verhalten müssen, als ob der Unfallverursacher nicht existiere. Schließlich ist die Reparatur des Autos in seinem eigenen Interesse, damit er es sobald wie möglich wieder nutzen konnte. Auch hätte der Händler sich um einen Kredit bemühen müssen, damit ihm auch der Verdienstausfall der geschätzten fünf Tage zwischen Beantragung und Bewilligung des Kredites hätte gegeben werden können. Die Versicherung habe daher für den geschätzten Zeitraum des Verdienstausfalles die Kosten zu ersetzen.
Donnerstag, Februar 28, 2008
Asstel und Fortis machen gemeinsame Sache
Die Asstel Versicherungsgruppe geht neue Wege beim Vertrieb ihrer Kfz-Produkte. Die Direktversicherung aus Düsseldorf arbeitet ab sofort mit dem Finanzdienstleister Fortis zusammen. Bekannt ist das belgisch-niederländische Unternehmen in der Bundesrepublik durch ihre Credit4me-Shops, in denen Kunden unter anderem die Finanzierung ihres Neuwagens unter Dach und Fach bringen können. Durch die Kooperation gibt es die passende Versicherung gleich dazu.
In sämtlichen Kreditshops können die Policen und nötigen Doppelkarten bzw. später die Pin-Nummer für die Zulassung direkt mitgenommen werden. „Bequemer geht es kaum“, heißt es von beiden Seiten. Denn der Kunde zahlt aufgrund des Kombiproduktes nur eine Rate, mit der die Finanzierung und die Versicherung gedeckt sind. Sollte es während der Laufzeit zu einem Schaden kommen, wird keine Anpassung des Schadensfreiheitsrabattes vorgenommen. Somit bleibt der zu zahlende Beitrag konstant. Abgeschlossen werden kann das Doppel sowohl für den Kauf von Neu- als auch Gebrauchtwagen.
Die Kooperation bringt für die Asstel Versicherung, die zum Gothaer Konzern gehört, und den Finanzdienstleister Fortis eine „Win-Win-Situation“. Der Direktversicherer, der bereits Partnerschaften unter anderem mit Tchibo und der ING-DiBa eingegangen ist, erschließt sich auf diesem Weg neue Kunden. Und die Kreditshops erweitern ihre Produktpalette.
Dienstag, Februar 26, 2008
1. März - Neues Mofa-Kennzeichen ist Pflicht
Für alle Fahrzeuge die ein Versicherungskennzeichen führen müssen beginnt das neue Versicherungsjahr zum 1. März 2008. Zu diesen Fahrzeugen zählen Mopeds, Mofas, Quads und auch Minicars, die höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Ab März sollte also kein Verkehrsteilnehmer mehr mit einem grünen Kennzeichen unterwegs sein. Nicht nur, dass er nicht versichert ist und im Falle eines Unfalls für den Schaden selbst aufkommen muss, er begeht auch eine Straftat. Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist nämliche keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehen.
Der Versicherungsschutz beginnt ab Versicherungsvertragsabschluss und ist im Allgemeinen für ein Jahr gültig. Grundsätzlich endet der Vertrag im Februar des darauf folgenden Jahres. Eine Kündigung ist nicht nötig, da es sich um ein “Ablaufkennzeichen“ handelt. Das Kennzeichen oder die Versicherungspolice gilt als Versicherungsnachweis. Für den Abschluss brauchen Minderjährige die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.
Wer durch ein Kleinkraftrad geschädigt wird und die Versicherung des Verursachers ist nicht bekannt, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet unter www.zentralruf.de die entsprechende Versicherungsgesellschaft ausfindig machen.
Freitag, Februar 08, 2008
Autopolicenbeitrag jetzt mit neuer Berechnung
Die Firma PTV hat ein neues System auf den Markt gebracht, bei dem sich der Beitrag der Auto-Police am Fahrverhalten des Versicherten orientiert. Bei dem “Pay as you drive”-System wird die Prämie individuell auf der Basis des per Computer protokollierten Fahrverhaltens errechnet, also ähnlich wie sich die Wasser- oder Stromrechnung nach dem individuellen Verbrauch richtet. Einfluss auf die Beitragshöhe haben unter anderem Faktoren wie zum Beispiel, wie viel Kilometer zurückgelegt werden, zu welcher Tageszeit überwiegend gefahren wird, auf welchen Straßen sich der Versicherte am meisten aufhält und mit welcher Geschwindigkeit er sich fortbewegt.
Autofahrer, die seltener Auto fahren und sich dabei jedes Mal an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten halten, würden demzufolge auch weniger Beitrag zahlen. Insbesondere Rentner und jüngere Fahrer würden von einer derartig individuellen Bewertung profitieren, schließlich sind beide Personengruppen bei der herkömmlichen, pauschalen Berechnung die am überproportional stark belasteten. Rentner fahren regelmäßig seltener als berufstätige Kfz-Fahrer und bewegen sich oft außerhalb der unfallträchtigen Rush-Hour. Junge Fahrer werden von der Versicherung zurzeit pauschal als riskante und unvorsichtige Fahrer eingestuft. Mithilfe des neuen Tarifsystems könnte so einiges an Geld durch einsichtiges und angemessenes Fahrverhalten eingespart werden.
Durch die Telematikbox können während der Fahrt GPS-Signale empfangen und ausgewertet werden. Die Resultate werden in zusammengefasster Form in gleichmäßigen Abständen an die Versicherung gesendet. Damit ein sicherer Umgang mit den persönlichen Daten gewährleistet ist, werden nach der Übertragung alle restlichen Informationen vernichtet.
Seit beinahe drei Jahren wird “Pay as you drive” bei dem britischen Versicherungsgesellschaft Norwich Union benutzt. Auch in Österreich, Italien, der Schweiz und den Niederlanden finden schon erste Testeinsätze statt. In Deutschland ist das System in einem Pilotprojekt von der WGV-Versicherungsgesellschaft eingesetzt worden, an dem 1500 Fahranfänger teilnehmen.
PTV wird das neuartige System auf der CeBIT im März vorstellen.
Mittwoch, Februar 06, 2008
Kfz-Zulassung mit der Versicherungsbestätigungsnummer
Bisher benötigte man eine Versicherungsbestätigungskarte (die heute noch von zahlreichen Autofahrern als Doppel-Karte oder Deckungskarte bezeichnet wird), um ein Kfz zulassen oder ummelden zu können. Doch diese Zeiten neigen sich ihrem Ende zu: Ab März dieses Jahres wird nämlich die so genannte Versicherungsbestätigungsnummer (kurz VB-Nr.) eingeführt, die die Verwendung der Deckungskarte überflüssig macht.
Zukünftig wird zwischen den Zulassungsstellen und den Versicherern nur noch ein digitaler Datenaustausch stattfinden. Aus diesem Grund wurde die Versicherungsbestätigungskarte abgeschafft. Wer ab dem 1. März ein Kfz zulassen oder ummelden möchte, der muss - zumindest theoretisch - nur noch die Versicherungsbestätigungsnummer vorlegen bzw. nennen. Anhand der Nummer können dann von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle die erforderlichen Daten elektronisch abgefragt werden.
Wer ab März ein Fahrzeug zulassen möchte, muss also keine Versicherungskarte mehr anfordern. Stattdessen genügt ein kurzer Anruf beim Versicherungsanbieter, der einem eine entsprechende VB-Nr. zuteilt. Auf diese Weise können taggleiche Zulassungen erreicht werden.
Wie bereits erwähnt wurde, tritt das neue Verfahren ab dem 1. März in Kraft. Allerdings wird es einen einjährigen Übergangszeitraum geben, der beide Verfahren zulässt. Eine sofortige Umstellung von der Deckungskarte auf die Versicherungsbestätigungsnummer könnte nämlich zur Folge haben, dass sich sowohl bei den Behörden bzw. den Zulassungsstellen als auch bei den Versicherungsanbietern Schwierigkeiten einstellen.
Der Vorteil des neuen Zulassungsverfahrens besteht vor allem darin, dass die Zulassungsstellen und Versicherungsanbieter ihre Prozesse bzw. Arbeitsschritte vereinfachen und beschleunigen können. Für die Autofahrer ändert sich hingegen wenig - für sie war auch schon vorher möglich, Fahrzeuge kurzfristig bzw. schnell zuzulassen. Schließlich waren die Versicherungsanbieter beim Versand der Versicherungsbestätigungskarten relativ flott. In aller Regel dauerte es nur einen Tag, bis die Karte im Briefkasten lag. Außerdem konnte man bei vielen Anbietern die Karte per Email anfordern, um sie anschließend selbst auszudrucken, wodurch eine taggleiche Zulassung ebenfalls möglich wurde.
Mittwoch, Januar 23, 2008
Partnerwerkstattnetz von HUK-Coburg und VHV Versicherungen
Das HUK-Coburg Versicherungsunternehmen und die VHV Versicherungen bedienen sich ab sofort gemeinsam des eigenen Angaben zufolge flächendeckenden Partnerwerkstattnetzes der HUK-Coburg. Die VHV Versicherung möchte in Zukunft eine Zusammenarbeit mit den Werkstätten weiter verstärken, umso die Qualität der Reparaturen mit Original-Ersatzteilen besser gewährleisten zu können.
Auch ihre Zusammenarbeit beim Schadenmanagement haben die HUK-Coburg, die in nationalen Ratings als zweitgrößte Versicherung auf dem Kfz-Markt gilt, und die viertgrößte Versicherungsgesellschaft VHV Versicherung bekannt gegeben. Zusätzlich zu den ungefähr 7,8 Millionen Auto-Versicherten der HUK Coburg können ab sofort auch die rund zwei Millionen VHV-Kunden im Schadenfall den Service einer der 1200 Partnerwerkstätten der HUK-Coburg in Anspruch nehmen.
Angaben zufolge ist die Kooperation ausschließlich auf das Schadenmanagement bezogen. Desweiteren handeln beide Auto-Versicherer unabhängig und im Wettbewerb auf dem Markt.
Entscheidend für die Zusammenarbeit ist es für den Hannoveraner Versicherer ebenfalls der hohe Qualitätsstandard der HUK-Coburg Partnerwerkstätten, wie durch den Vorstand der VHV-Versicherung, Dietrich Werner, erklärt worden ist. Als Partner für die HUK-Coburg hätten sie sich entschieden, da sie die gleichen hohen Maßstäbe und Vorstellungen bezüglich Service und Qualität der Reparaturleistungen haben und das Werkstattnetz der HUK-Coburg eben solche Maßstäbe setzte. Um diese Qualitätsstandards zu erhalten, hatte die HUK- Coburg eigenen Angaben zufolge 2007 ihre Vertragspartner mit der Beteiligung an den Aus- und Weiterbildungskosten der Werkstattmitarbeiter sowie an Beratungskosten zur Prozessoptimierung Unterstützung geboten.
In Zukunft soll das „noch intensiver“ geschehen – und zwar durch die Unterstützung der Partnerwerkstätten beim Einkauf von Original-Ersatzteilen, dem größten Kostenfaktor der Firmen, um so die Zukunft einer jeden Partnerwerkstatt auf ein stabiles Fundament zu stellen. Auf diese Art und Weise kann es erreicht werden, dass dem Kunden weiterhin höchste Reparaturqualität und umfassender Service geboten werden können.
Seit dem Jahre 2002 bietet die HUK-Coburg den freiwilligen „Schadenservice Plus“ an, der den Kunden in einem Kasko-Schadensfall wie auch Anspruchstellern in einem Kfz-Haftpflichtfall verschiedene zusätzliche Serviceleistungen offeriert, sofern diese das Kfz in eine der Partnerwerkstätten zur Reparatur bringen. Mit der Einführung des neuen Tarifs „Kasko Select“ hat die HUK- Coburg im Frühjahr 2006 ihren Kunden eine 15-prozentige Prämienersparnis ermöglicht, falls sie sich der freien Werkstattwahl entsagen. Seit Neustem ist der Nachlass auf 20 Prozent erhöht.
Auch die VHV hat in ihrem Kundenangebot den Angaben zufolge mit „Easy Drive“ neben einer hochwertigen Reparatur ebenfalls einen Nachlass auf die Kaskoprämie vorgesehen, soweit sie auf die freie Werkstattwahl verzichten. Die VHV kann sogar von einer positiven Kundenresonanz auf diesen Schadenservice berichten wie auch die HUK-Coburg, bei der sich mittlerweile 50 Prozent der Kasko-Neukunden für die Werkstattbindung entscheiden.
Donnerstag, November 15, 2007
Lohnenswerter Tarifwechsel bei Autoversicherung
Autofahrer können bis Ende November ihre bisherige Autoversicherung kündigen. Ein Tarifwechsel kann bis zu 60 Prozent der Prämie einsparen. Mithilfe eines Finanz-Optimierers oder eines Online-Vergleichs ist es möglich einen individuell günstigen KFZ Tarif zu ermitteln.
Es wird erwartet, dass mehrere Millionen Versicherte zum Jahresende die Versicherungsgesellschaft wechseln. Bevor die Kündigung jedoch eingereicht wird, sollte die Zusage des neuen Anbieters bereits sicher gestellt sein. Diejenigen, die den Kündigungstermin Ende November verpassen, haben noch die Möglichkeit während des Jahres allerdings nur nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung umzusteigen.
Allerdings ist das einzige Problem, dass die Tarife schwer zu durchschauen sind. Jedoch ist es empfehlenswert sich damit auseinander zu setzen, schließlich kann ein Vergleich der Autoversicherung oft mehrere Hundert Euro jährlich einsparen.
Mittwoch, September 26, 2007
Stehvermögen macht sich bei der Kfz-Versicherung bezahlt
Der Startschuss ist noch nicht gefallen, da sind schon die ersten Schnäppchenjäger auf der Pirsch nach Angeboten und Rabatten. Dieses Spiel wiederholt sich jedes Jahr um diese Zeit. Deutschlands Autofahrer geraten angesichts der bevorstehenden Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln, regelrecht in eine Goldgräberstimmung und hoffen, bis zum Stichtag, den 30. November, einen möglichst großen Nugget zu finden, der ein paar Euro in die Kasse spült.
Bis die Goldader in ihrer ganzen Pracht sichtbar wird, dauert es allerdings noch ein paar Wochen. Erst dann haben alle Versicherungsunternehmen ihre Karten auf den Tisch gelegt und kann gezielt verglichen werden, wo die größten Nachlässe, besseren Leistungen und tiefsten Preise geboten werden. Hat man nicht genug Stehvermögen und kann den aktuellen Verlockungen nicht widerstehen, trifft man nicht immer die beste Entscheidung. Vor einem zu überstürzten Abschluss warnen im Moment auch die Verbraucherzentralen.
Der Kampf der Giganten um neue Kunden beginnt schließlich erst und wird nicht nur über die Leistungen, sondern zunehmen auch über die Prämie geführt. Ihre „Waffen“ präsentieren die Kontrahenten während der Konferenz „Kfz-Versicherung“, die im Oktober in Düsseldorf stattfinden wird. Neben neuen Vertriebswegen geht es dann vor allem um Trends. Also Ruhe bewahren, sich rund um die Autoversicherung informieren, vergleichen und handeln. In der Reihenfolge ;-)
Donnerstag, September 06, 2007
Kfz-Versicherung mit Klimaschutz-Zertifikat
Langsam merkt man, dass der Termin näher rückt, zu dem Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln können. Immer neue Angebote kommen auf den Markt, bestehende Tarife werden verbessert, aufgestockt oder sind günstiger zu haben. Die Allianz geht einen völlig neuen Weg. Sie möchte das Umweltbewusstsein der Halter ansprechen und präsentiert das Konzept ECOmotion, eine Kombination aus Autoversicherung und Zertifikat, das den Stickstoff-Ausstoß der Fahrzeuge neutralisieren soll.
Es handelt sich um CO2-Minderungszertifikate, deren Preis sich am konkreten CO2-Ausstoß orientiert. Wer beispielsweise 11.000 Kilometer jährlich mit einem Passat unterwegs ist, zahlt rund 37 Euro für den Klimaschutz. Investiert wird in Projekte wie Biogas- und Solaranlagen sowie Windparks. Als Partner hat sich die Allianz den World Wide Fund for Nature (WWF) an Bord geholt, dessen Gold-Standard ausschlaggebendes Kriterium für die Auswahl der Klimaschutzprojekte ist. Für die Verteilung der Gelder sorgt die 3C Consulting GmbH, die sich auf Emissionshandels- und CO2-Asset-Management spezialisiert hat. Kontrolliert werden die strikten Auflagen vom TÜV Süd.
Jeder Autohalter, der sich für den Tarif ECOmotion entscheidet, erhält eine Bestätigung darüber, dass er ein Zertifikat erworben hat. Sollte das Fahrzeug zudem noch einen CO2-Ausstoß unter der derzeit gültigen freiwilligen Selbstverpflichtung der Kfz-Industrie von 140 Gramm je Kilometer haben, gibt es obendrein noch eine schicke Plakette fürs Auto.
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