Rechtsschutz
Montag, Mai 05, 2008
Haben Sie schon einmal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht?
Ein Rechtsstreit bahnt sich an. Ärger mit dem Vermieter oder mit dem Mieter, der Nachbar hat einen Schaden verursacht. Oder ein Fußgänger hat aus Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht. Natürlich möchte man in diesen und vielen anderen Fällen zu seinem Recht kommen. Aber ist Recht immer gleich Recht und kriegt man dieses auch zu einem „bezahlbaren“ Preis?
Anwälte sind teuer in unserem Land, Gerichtsverfahren verschlingen oft tausende von Euro, vor allem, wenn es in Revisionsverfahren geht. Wie kann man sich finanziell vor den Folgen eines Rechtsstreites absichern? Geht das überhaupt?
Niemand kann einem vorher schon sagen, ob man zu seinem Recht kommt. Was aber vor den materiellen Einbußen durch ein Rechtsverfahren schützen kann, ist eine Rechtsschutzversicherung. Gerade als Mieter kann einem dazu nur geraten werden. Nicht immer mag man gleich Mitglied eines Mieterschutzbundes werden. Aber dennoch steht man gerade als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses mit enormen Kosten da, wenn es um Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter geht. Da wird gleich die monatliche Miete mal 12 genommen, und hieraus dann das anwaltliche Honorar berechnet. Das kann kein normaler Sterblicher bezahlen. Und genau deswegen lassen es viele Mieter, sich ihr Recht per Anwalt zu holen oder per Gericht gar einzuklagen. Dabei ist das kein Problem, wenn man im Vorfeld bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Bei Vertragsabschluss ist jedoch wichtig, darauf zu achten, ab wann die Versicherung in die Pflicht tritt, ob es Ausschlüsse der Rechtsvertretung gibt und was gegebenenfalls bezahlt oder auch nicht bezahlt wird.
Rechtsschutzversicherungen werden inzwischen von vielen verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten. Auch bei uns können Sie einen Online Vergleich der unterschiedlichen Rechtsschutz-Versicherungen vornehmen, damit Sie auch ganz sicher zu einem guten und günstigsten Angebot kommen.
Denn wer sein Recht bekommen soll, der hat es auch verdient, dass ihn dies nicht seine ganze Haut und sein ganzes Hab und Gut kostet. Gerade wenn sich Gerichtsverfahren über Jahre hinweg ziehen, geht vielen Klägern die finanzielle Puste aus. Damit es nicht soweit kommt, dass man deswegen ein Verfahren abbrechen und die Flinte ins Korn werfen muss, gibt es Rechtsschutzversicherungen. Und diese sind gar nicht so teuer, wie immer behauptet wird von Kritikern. Ein paar Euro an Versicherungsbeiträgen im Jahr im Vergleich zu den Kosten, die ein Rechtsstreit verschlingt, sind absolut verschmerzbar. Und eben auch bezahlbar für den kleinen Geldbeutel, der sich nicht mal das Honorar einer Rechtsberatung beim Anwalt leisten könnte. Und genau dies ist eigentlich der erste Schritt, um an sein Recht zu kommen.
Ein kleiner Tipp an dieser Stelle noch: Suchen Sie sich im Falle eines aufkommenden Rechtsstreits einen Fachanwalt auf dem Gebiet, um das es in dem Rechtsstreit geht. Denn nur dieser hat auch wirklich die benötigten Kenntnisse und muss nicht noch tausende Gesetze nachschlagen, weil er nicht wirklich Ahnung von der Materie hat. So kann ein Scheidungsanwalt durchaus eine Koryphäe sein auf seinem Gebiet, aber bei einer Mietstreitigkeit völlig versagen, weil er zu wenig über das Mietrecht weiß. Und genau darauf kommt es doch beim Recht haben wollen an: Das man sein Recht auch bekommt und dafür braucht man dann auch eine entsprechende rechtliche Vertretung durch einen guten Anwalt.
Sonntag, Mai 04, 2008
Günstige Rechtsauskunft im Internet
Juristische Probleme können teuer und langfristig belastend sein. Die Ungewissheit, ob das Recht auf Ihrer Seite ist bedeutet Stress pur. Der Weg zu Rechtsanwalt ist aber noch immer mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Stundensätze sind enorm, und ehe man sein Problem vorgetragen hat, ist auch schon ein recht üppiges Sümmchen zusammen gekommen.
Doch nun endlich kann jeder Internetnutzer schnell und anonym Fragen an Fachanwälte aus vielen Bereichen stellen. Möglich wird dies durch das Internet. Auf vielen verschiedenen Foren und Plattformen ist ein Kontakt schnell und einfach möglich. Keine langen Wartezeiten und nerviges Umhersuchen. In den meisten Foren kann jeder eine Anfrage stellen und bekommt dann kompetente Hilfe. Die Anwälte nehmen Kontakt auf und durch einen Festpreis bleibt der Klient vor bösen Überraschungen bewahrt.
Dennoch sollte man auf die Qualität der Anwälte und Portal achten. Vor allem ist wichtig, ob die Internetplattform alle Anwälte auf Zulässigkeit prüft. Nicht selten ist es vorgekommen, dass jemand etwas vorgibt zu sein, was er gar nicht war. Sollte es vor Gericht gehen, haben Sie natürlich schlechte Karten. Auch die Qualität der Anwälte in ihren speziellen Fachgebieten ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Durch die Vielzahl der Anwälte sollten Sie sich auch nur einen Fachanwalt verpflichten. Denken Sie daran, Ihr Streitpartner macht dies bestimmt.
Auch die Verfügbarkeit und die lokale Zuordnung sollten Beachtung finden. Lange Anreisen, die oft mit hohen Kosten verbunden sind, können so verhindert werden. Im Falle einer Niederlage tragen schließlich Sie die Kosten. Nicht zuletzt ist es oft auch nötig, Details persönlich zu klären. Ein Vororttermin ist eben manchmal unumgänglich. Ganz besonders wichtig ist auch die Haftung des Anwalts. Die Auskunft, die Sie erhalten, ist verbindlich und muss vor Gericht Bestand haben. Eventuelle finanzielle Schäden, die durch falsche Beratung entstehen, sind dann vom Anwalt zu tragen.
Wer diese Punkte beachtet, kann relativ schnell und günstig rechtliche Auskunft und somit Sicherheit erhalten. Ohne großen Aufwand lassen sich so Rechtsfragen aus allen Bereichen des täglichen Lebens klären.
Dienstag, April 01, 2008
NRV – JURCASH für Vermieter- Rechtsschutz
Die Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG bietet ab dem 1. April 2008 JURCASH – Service- Leistungen jetzt auch für den Vermieter-Rechtsschutz an.
Der Einschluss von JURCASH erfolgt ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag und bietet dem Vermieter folgende Vorteile:
Zur Reduzierung des Ausfallrisikos können kostengünstige Bonitätsauskünfte angefordert werde.
Es stehen günstige Inkassokonditionen für Forderungen aus Mietverhältnissen, auch bei beendeten Mietverhältnissen und vorhandenen Vollstreckungsbescheiden oder Urteilen, zur Verfügung.
Im Inkassoverfahren ist keine Selbstbeteiligung vorhanden auch wenn im Rechtsschutzvertrag diese vereinbart ist.
Um JURCASH als Vermieter in Anspruch zunehmen, muss ein laufender Rechtsschutzvertrag oder ein Neuvertrag mit einem Vermieter-Rechtsschutz für Wohnungen, Gewerbeobjekte, Garagen oder unbebaute Grundstücke vorhanden sein.
Ab dem 1.04.2008 ist das JURCASH- Portal über die Website www.jurcash.de erreichbar.
Auch die Rechtsschutzprodukte der VHV werden über die Neue Rechtsschutz Versicherung AG eingereicht und bieten damit den selben, umfangreichen Schutz und die gleichen Bedingungen.
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Sabine on 04/01 at 02:25 PM
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Mittwoch, März 12, 2008
Anwalts-Hotline
Die Rechtschutzversicherer befinden sich in einem harten Verdrängungswettbewerb. Doch nicht nur die Beiträge entscheiden über den Abschluss einer Rechtsschutzpolice. Auch bei den Leistungen wägt der Kunde sorgfältig ab. Den Rechtsschutzversicherern ist diese Situation sehr wohl bekannt. Aus diesem Grund setzt die Branche immer mehr auf Assistance-Leistungen. Dies trifft vor allem für die telefonische Erstberatung per Anwalt zu. Mit den Anwalts-Hotlines wollen die Versicherer ihr Produkt wieder attraktiver machen.
Doch Vorsicht ist geboten. Oft ist der Service eine Kulanz und nicht verbindlich. Ebenso unterscheidet sich eine Schadenshotline vom telefonischen Anwaltsservice. Ein verbraucherfreundliches Angebot berührt nicht die Selbstbeteiligung, kennt keine Wartezeiten und ist schon im Beitrag des Versicherungspaketes einkalkuliert.
Bei der DEURAG erhält man einen Beratungsschutz für alle Lebenslagen bereits beim Abschluss einer Verkehrspolice. Bei der Advocard kommt der Anwalt nun selbst ins Haus. Aber Achtung, zwar kann jeder Kunde der Advocard diesen Home-Service ohne Prämienzuschlag nutzen, aber ein Anspruch auf den Hausbesuch hat der Versicherte nicht. Die Entscheidung liegt beim Rechtsanwalt.
Hier nun eine Auswahl von Rechtsschutzversicherern die Anwalt-Hotlines anbieten:
Quelle: Kurs, Sonderdruck 02/2008
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Sabine on 03/12 at 10:08 PM
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Montag, Februar 18, 2008
Rechtsschutz für Tüftler und Erfinder
Ehe ein Patent angemeldet ist, vergeht viel Zeit. Man muss die Idee haben, sie schriftlich festhalten, genau beschreiben, zeichnen und eine Vielzahl von Dokumenten ausfüllen, bis dann irgendwann die Patenturkunde im Briefkasten liegt. Schutz bietet sich allerdings nur, solange man einen wirklich langen Atem hat. Denn bei Rechtsstreitigkeiten um mögliche Patentverletzungen geht angesichts der finanziellen Belastung gerade kleinen Unternehmen und privaten Erfindern schnell die Puste aus und sie müssen sich der „großen“ Konkurrenz geschlagen geben. Der Wunsch nach einer bezahlbaren Patentrechtsschutzversicherung hallte schon lange durch die Werkstätten des Landes. Jetzt gibt es sie.
Die Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH – oder kürzer GMP – mit Sitz in Darmstadt bietet Tüftlern nun die entsprechende Police für eine Prämie von rund 2.200 bis 3.900 Euro im Jahr. Ganz alleine hat die GMP das Angebot nicht auf die Beine gestellt. Sie hat sich starke Partner an die Seite geholt, die NRV als Rechtsschutzpartner der Nürnberger Versicherungsgruppe mit über 50 Jahren Erfahrung in Sachen rechtlicher Schutz, die Stuttgarter Lebensversicherungs AG, die Mannheimer AG Holding sowie die VHV-Gruppe. Vertrieben wird die Versicherung seit dem 1. Februar 2008.
Die Deckungssumme der Patentrechtsschutzversicherung beträgt 100.000 Euro für die Kosten, die durch Gerichte und Anwälte entstehen. Absichern lassen sich über die Police alle Patente, die in der Vergangenheit erlangt wurden und zukünftig angemeldet werden. Mit im Schutz sind neben den Patent- auch Markenrechte. Die Versicherung hilft, Schadenersatz-, Auskunftserteilungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen bzw. abwehren.
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Andre on 02/18 at 02:03 PM
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Freitag, Februar 08, 2008
Sparen durch sinnvolles Auswählen der Rechtsschutzversicherung(-skonditionen)
Einige Versicherungen sind unabdingbar, wie beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, die vor finanziellen Regressforderungen bewahrt, wenn jemand aus Versehen bei einer anderen Person einen Schaden entstehen lässt. Auch die Hausratversicherung ist eine solch unentbehrliche Police. Sie schützt vor finanziellem Verlust bei Wasserschäden, Feuer und Einbruch. Des Weiteren ist eine Rechtsschutzversicherung äußerst empfehlenswert, schließlich ist das Problem vor Gericht Recht zu bekommen, auch wenn man Recht hat, immer noch nicht behoben.
In ihrem Geltungsbereich kollidieren einige Versicherungspolicen allerdings miteinander. Ratsam ist es daher, sich die Versicherungsunterlagen genau anzusehen, da im Einzelfall viel Geld gespart werden kann. Beispielsweise ist es vollkommen unnötig, eine Reisegepäckversicherung für die Bahnreise ins Ausland abzuschließen, wenn das Reisegepäck mit der Bahncard bereits für ein ganzes Jahr versichert worden ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten vor Vertragsabschluss unbedingt gelesen werden.
Auch bei solchen Versicherungen, die von jeder Privatperson abgeschlossen werden sollten, können durch überlegtes Handeln die Jahresbeiträge um einiges gesenkt werdenn. Die Beitragsdifferenz zwischen Beiträgen von Rechtsschutzversicherungen liegt zwischen 130 und 280 Euro jährlich. Die Schadenssumme ist dabei verschieden hoch und es werden auch unterschiedliche Risikofaktoren abgedeckt. Ein Versicherungsvertrag, der auf die eigenen Bedürfnisse angepasst ist, verringert die Kosten.
Insbesondere sollte der Selbstbeteiligung Aufmerksamkeit geschenkt werden. Viele Versicherungsnehmer nutzen nicht die Möglichkeit zur Selbstbeteiligung, dabei hat ein Versicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung ein gutes Einsparpotential.
Seit einigen Jahren gibt es nun vermehrt Kombiangebote. Diejenigen, die mehrere Versicherungen bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, erhalten einen Rabatt. Beispielsweise erhält ein Mitglied im örtlichen Mieterverein 30 % Abschlag auf alle Versicherungsbeiträge, sofern es bei der Partnergesellschaft die Versicherungen abschließt.
Sinnvolles Auswählen und intensives Lesen des Kleingedruckten kann sich also positiv auf den Geldbeutel auswirken.
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Saskia on 02/08 at 07:04 PM
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Freitag, Januar 11, 2008
ROLAND Rechtsschutz als Überbrückungshilfe bei Untersuchungshaft
Führungskräfte sind fortwährend der Gefahr ausgesetzt schnell mit dem Gesetz in Konflikt zu treten, wie zum Beispiel durch Falschbilanzierung, Steuervergehen oder Umweltverstöße. In dem Moment, in dem Haftgründe hinzukommen, kann es für den Betroffenen zu einer drastischen Wendung des Falles kommen. Deutschlandweit kommen jährlich ungefähr 24.000 Menschen in Untersuchungshaft, die Mehrheit aufgrund eines Vergehens bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Im Ausland haben derartige Delikte ernstere Konsequenzen. Anhand von Statistiken wird deutlich, dass Inländer wesentlich seltener in Untersuchungshaft genommen werden als Beschuldigte aus dem Ausland. Die Dauer dieser Haft liegt dabei im Durchschnitt bei fünfeinhalb Monaten.
ROLAND Rechtsschutz bietet hierbei Hilfe für Unternehmen mit einem Zusatzpaket zum Universal-Straf-Rechtsschutz, dem sogenannten „ROLAND U-Haft Package“. Dieses Package beinhaltet einen Benachrichtigungs-, Arzneimittelversand-, Kfz- Rückhol- und einen Botschafts- und Konsulats- Service sowie zusätzlich ein Untersuchungshaft-Tagegeld. Dieses Angebot ist für alle Führungskräfte gedacht, vom leitenden Angestellten bis zum Top-Manager. ROLAND übernimmt einen Pauschalbetrag zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, wenn im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eine Untersuchungshaft vorgenommen wird. Für Führungskräfte aus mittelständischen Unternehmen und für deren Familien kann die Untersuchungshaft schnell zum finanziellen Problem werden, schließlich werden die Lohnzahlungen in der Regel „eingefroren“.
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Saskia on 01/11 at 12:10 AM
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Donnerstag, Januar 03, 2008
Rechtsschutz hilft auch bei falscher Beratung in Finanzfragen
Man sitzt gemütlich bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Wasser bei seinem Finanzberater und bespricht, was am besten mit dem schwer verdienten Geld passiert, damit es viele „Kinderlein“ bekommt. Im Vertrauen auf eine solide Beratung wird ein Vertrag unterschrieben, um oft schon wenig später festzustellen: Das haut vorne und hinten nicht hin. Falsch beraten zu werden ist gerade in Finanzfragen ärgerlich. Hilfreich ist in dem Fall eine Rechtsschutzversicherung, die sich für ihren Kunden stark macht. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass immer häufiger zugunsten der Kläger entschieden wird.
Damit überhaupt gegen den Berater bzw. die Anlagefirma vorgegangen werden kann, bedarf es natürlich Beweise. Ohne wird auch eine Rechtsschutzversicherung kaum etwas bringen. Anleger, die auf falsche Versprechen in Prospekten hereingefallen sind, haben es leicht. Hier reicht häufig schon die Vorlage beispielsweise des Fondsprospekts. Enthält das Papier fehlerhaft oder falsche Informationen, darf man mit Schadensersatz rechnen.
Schwieriger wird es, wenn es sich um ein Gespräch unter vier Augen handelt, in dem über Fonds, Aktien und Sparpläne diskutiert wird. Die Experten der Stiftung Warentest raten daher grundsätzlich dazu, einen Bekannten oder den Ehepartner mitzunehmen. Er kann im Zweifelsfall als Zeuge aussagen. Besser ist allerdings, wenn alle Aussagen des Beraters schriftlich festgehalten werden, etwa in Form eines Beratungsprotokolls, das es bei vielen Banken inzwischen gibt. Fühlt man sich übers Ohr gehauen, hat man drei Jahre Zeit (sobald man die Falschberatung bemerkt), dann verjährt der Anspruch.
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Andre on 01/03 at 01:02 PM
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Samstag, Dezember 29, 2007
Rechtsschutz auch über das Telefon
Unwissenheit in Rechtsfragen ist keine Schande, kann in einigen Fällen allerdings recht teuer kommen. Den Weg zum Anwalt, nur um eine Frage zu stellen, scheuen die meisten. Diese Nische füllt seit einiger Zeit die telefonische Rechtsberatung wie sie von Janolaw, der D.A.S. sowie der Arag als Paket zum Festpreis geboten wird. Dass Bedarf besteht, belegen die 10.000 Anrufe im Monat, die alleine bei Janolaw eingehen.
Ein Ersatz für die Rechtsschutzversicherung ist die telefonische Beratung nicht. Sie leistet vielmehr erste Hilfe und versteht sich als Feuerwehr. Wenn ein Problem auf den Nägeln brennt, reicht ein Anruf, um sich Klarheit zu verschaffen. Im Schnitt dauert ein solches Gespräch, bei dem immer ein Anwalt am anderen Ende der Leitung ist, rund sechs Minuten. Meistens ist die Angelegenheit damit auch abgehakt. Die Vorteile: Es gibt keine Wartezeit wie sie bei der regulären Rechtsschutzversicherung üblich ist und es werden wirklich alle Bereiche aus Recht und Gesetz abgedeckt. Kritik kommt von Seiten der Verbraucherschützer. Vieles ließe sich nicht am Telefon klären. Die Möglichkeiten der anwaltlichen Beratung seien eher beschränkt.
Schon seit Jahren erfolgreich läuft das System in den Niederlanden und den USA. Die hier gesammelten Erfahrungen sind in die Hotlines der deutschen Anbieter geflossen. Sie müssen sich allerdings nach wie vor an das deutsche Recht halten, wonach die juristische Beratung nur über einen Anwalt erfolgen darf. Denn die Ratschläge sind verbindlich und der Anwalt kann entsprechend haftbar gemacht werden. Für die Versicherungen ist die Telefonberatung nur ein Zusatzbaustein, der im Ernstfall ohnehin nur Sinn in Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung macht.
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Andre on 12/29 at 09:19 PM
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Freitag, Dezember 21, 2007
Neuer Rechtsschutz Tarif NRV 2007 PLUS
Die VHV vermittelt das Produkt der Rechtsschutzversicherung über die NRV (Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG). Mit dem neuen Tarif NRV 2007 PLUS bietet die NRV wesentliche Produktverbesserungen an. Zu den Produktverbesserungen gehören:
Verkürzung der Wartezeit von drei auf zwei Monate
Sofern der Versicherungsnehmer von einem Versicherer zur Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft wechselt und direkt einen Anschlussvertrag abschließt, wird komplett auf die Wartezeiten verzichtet. Ein großer Vorteil ist, dass das auch für Leistungsarten gilt, die vorher nicht versichert waren.
Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
Unter den gleichen Voraussetzungen wie die leiblichen Kinder sind im Haushalt lebende Enkel- und Tageskinder in folgenden Produkten mitversichert: Privat- Rechtsschutz für Selbstständige / Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige / Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige / Landwirtschafts- und Verkehr- Rechtsschutz und im Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbstständige.
Mitversicherung von Studentenwohnungen
Wenn für den Versicherungsnehmer ein Wohnungs- Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit besteht, sind auch Wohnungen der Kinder, die angemietet oder gekauft wurden, für die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) mitversichert.
Sozialgerichts- Rechtsschutz in Verkehrssachen
Sofern der Verkehrs- Rechtsschutz eingeschlossen wurde, besteht ebenfalls Kostenschutz für die Interessenwahrnehmung vor deutschen Sozialgerichten im Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls.
Verwaltungs- Rechtsschutz im privat Bereich
Kostenschutz besteht ab der gerichtlichen Interessenwahrnehmung vor deutschen Gerichten.
Gerade die Verkürzung der Wartezeiten ist aktuell noch eine sehr seltene Produktverbesserung bei den Rechtsschutzversichern.
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Sabine on 12/21 at 05:02 AM
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Dienstag, Dezember 18, 2007
ALLRECHT - umgestaltete Produkte für Innungsbetriebe
Vor einem Jahr hat die ALLRECHT Rechtsschutzversicherung, Tochter der Signal Iduna Gruppe, einen Firmen Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe eingeführt. Dieser wurde nun modifiziert und weist jetzt wesentliche Verbesserungen auf. Zu den Verbesserungen gehört ein abgesenkter Mindeststreitwert von 2000 Euro auf nun mehr 1.500 Euro. Außerdem ist künftig ein wesentlicher Teil der bisher ausgeschlossenen rechtlichen Streitigkeiten die aus Generalunternehmer-Verträgen erfolgen, mitversichert. Als Vorraussetzung gilt dabei allerdings, dass der Auftragswert nicht über 15.000 Euro liegt.
Auch für Bestandskunden gelten die Änderungen, sofern der Versicherungsfall ab dem 1. Oktober 2007 eingetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht für den versicherten Betrieb bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro pro Rechtsschutzfall bei einer Selbstbeteiligung von je 500 Euro. Den Versicherungsschutz können alle Innungsbetriebe beantragen und er gilt europaweit. Ob die Innung einer örtlichen Kreishandwerkerschaft (KH) angeschlossen ist oder selbstständig ist, spielt dabei keine Rolle.
Grundsätzlich muss eine entsprechende Rahmenbedingung mit der ALLRECHT getroffen werden. Die bundesweit tätigen Kreishandwerkerschaft haben dies auch schon zu zwei Dritteln getan. In dem Moment in dem der Handwerksmeister die Innung verlässt, endet auch sein betrieblicher Vertragsrechtsschutz.
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Sabine on 12/18 at 09:11 PM
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Montag, Dezember 10, 2007
Verkürzte Wartezeiten bei neuem Tarif der Neuen Rechtschutz
Seit 01. Oktober 2007 bietet die NRV in ihrem neuen Tarif NRV 2007 Plus bemerkenswerte Produktverbesserungen an. Die interessanteste Verbesserung ist mit Abstand die Verkürzung der Wartezeiten auf zwei Monate.
Im Gebiet der Rechtsschutzversicherungen gibt es viele Versicherungsbereiche in den es keine Wartenzeit mehr gibt aber eben auch immer noch Bereiche, in denen der Kunde zwar versichert ist aber noch keine Schutz genießt, da er entsprechende Wartezeiten hat. Als Beispiel kann man hier den Arbeitsrechtsschutz nennen. Eine dreimonatige Wartezeit ist üblich.
Die Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG hat im Arbeitrechtschutz nun aber die Wartezeiten auf zwei Monate reduziert. Ein Neuerung, die sich nicht dem Markt anpasst, denn dort es eher der Trend zu verzeichnen, die Wartezeiten auf sechs Monate zu erhöhen.
Der grundsätzlich Wartezeitenverzicht bei Wechsel eines Kunden mit einem direkten Anschlussvertrag ist auch weiterhin Bestandteil des Tarifs. Der Wartezeitenverzicht gilt auch für Bereiche, die der Kunde in seinem neuen Antrag bei der NRV zusätzlich versichern möchte.
Zu den weiteren attraktiven Verbesserungen im Tarif NRV 2007 Plus gehört beispielsweise:
- die Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern oder auch Studentenwohnungen
- Einschluss des Sozialgerichts- Rechtsschutz in Verkehrssachen
(Über dieses Paket kann der Versicherte seine Interessen und Ansprüche geben über dem Sozialträger durchsetzen, die aufgrund erheblicher Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls entstanden sind - Beruf- oder Erwerbsunfähigkeit - )
- Erweiterung im privaten Bereich um den Verwaltungs-Rechtsschutz
(der Verwaltungsrechtsschutz ist ein sehr wichtiger Rechtschutz, denn er wird benötigt wenn Eltern Streitigkeiten mit dem Kindergarten, der Schule oder der Universität haben)
Die verkürzten Wartezeiten und der Einschluss des Verwaltungsrechtsschutzes im privaten Bereich macht den neuen Tarif der Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG zu einer attraktiven Wahl.
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Sabine on 12/10 at 06:03 PM
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Sonntag, Dezember 02, 2007
Der richtige Zeitpunkt zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
Heutzutage finden nicht mehr so viele gütliche und vor allem außergerichtliche Einigungen statt, sondern es wird gleich zum Anwalt gegangen. Das und auch der Gang vor Gericht stellen für viele Verbraucher heute kein Problem mehr dar. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, häufig stecken Arbeitsschutzklagen, offene Forderungen von Versandhäusern, von Privatperson zu Privatperson oder auch Mietstreitigkeiten jedoch dahinter. Für alle diejenigen, die dann keine Rechtschutzversicherung haben, kann es gegebenenfalls sehr teuer werden.
Die Rechtschutzpolice übernimmt generell Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zuge einer Streitigkeit auftreten. Je nach Instanz können so Kosten von mehreren Hundert EURO zusammen kommen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Kinder und Jugendliche über ihre Eltern versichert sein, es ist jedoch ratsam, spätestens mit Beginn einer Ausbildung eine eigene Rechtsschutz-Versicherung abzuschließen. Auch in dem Fall, wenn eine eigenen Wohnung bezogen wird.
Die Kosten sind im Verhältnis zu den entgegenstehenden Gerichtskosten gering und bewahren somit vor Unkosten. Dennoch ist ein Versicherungsvergleich angeraten, denn auf diesem Wege lässt sich noch einmal einiges an Geld einsparen.
Allerdings sollte man achtsam sein, wenn sich der Rechtsstreit bereits angebahnt hat. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Wartezeit von drei Monaten, wenige von sechs Monaten. Für den Versicherungsnehmer heißt das, dass der Versicherungsvertrag vor Beginn einer Rechtsstreitigkeit bereits drei beziehungsweise sechs Monate gelaufen sein muss und auch die Versicherungsbeiträge ordnungsgemäß beglichen worden sind.
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Sabine on 12/02 at 08:26 PM
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Sonntag, November 18, 2007
Neuerungen in der Standard und EXPET Produktlinie der DMB Rechtsschutz
Der DMB Rechtsschutz hat zum Jahr 2008 in der Standard und EXPERT Produktlinie einige Verbesserungen und Neuerungen eingeführt. Besonders drei Highlights sind zu erwähnen, hierbei ist bemerkenswert, dass die Beiträge tatsächlich unverändert bleiben.
Die drei Highlight sind:
1. Schadensfreiheits- Beratungsbonus nach drei schadensfreien Jahren
Sofern ein Kunden innerhalb von drei Versicherungsjahren keine Leistung in Anspruch genommen hat, so hat er über die kostenlose telefonische Erstberatung hinaus die Möglichkeit einer persönlichen Rechtsberatung bei einem Anwalt seiner Wahl. Dabei übernimmt die DMB einmalig die Beratungskosten bis zu einer Höhe von max. 250 €. Für die gemeldete Angelegenheit darf noch keine Leistungspflicht bestehen. Die Anrechnung der Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
2. Automatische Leistungsaktivierung (AuLa)
Bei Antragsstellung kann der Kunde entscheiden ob zukünftige Leistungsverbesserungen und Anpassungen automatisch für ihn gelten. Deckungslücken wären damit vermieden. Der Kunde erhält zur Hauptfälligkeit alle wichtigen Informationen zum verbesserten und angepassten Umfang. Sollte eine Anpassung nicht gewünscht sein, so kann er innerhalb eines Monats nach Erhalt der Police widersprechen. Dann gelten weiterhin die bisherigen Leistungen und Prämien.
3. Spezial Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige (SSR)
Mit dem Spezial Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige bietet die DMB Versicherungsschutz, wenn einem Versicherten die Verletzung von Strafrechtsvorschriften, die sowohl als auch fahrlässig strafbar sind, vorgeworfen wird. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, besteht ebenso Versicherungsschutz.
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Sabine on 11/18 at 11:12 PM
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Dienstag, November 13, 2007
Rechtsschutz für Betreiber von Windenergieanlagen
Ein Grund zur Erleichterung für Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) ist es, dass die erste WEA-Rechtschutzversicherung auf den Markt gebracht wurde. Dieses besondere Produkt ermöglicht es einzelne Anlagen oder ganze Windparks gegen vertragliche Streitigkeiten mit Netzbetreibern, Servicefirmen, Herstellern und Versicherern abzusichern. Bisher mussten die Betreiber diese immensen finanziellen Risiken selbst tragen.
Dem Versicherungsexperten Thomas Andresen aus Nordfriesland ist es vertraut, dass rechtliche Probleme sehr häufig und teuer sind. Er war mehrere Jahre in Verhandlung mit verschiedenen Rechtsschutzversicherern. Keiner der Versicherer wollte sich mit diesem kniffligen Thema beschäftigen. Andresen aber war der Ansicht, dass nun der Durchbruch gelungen sei. Der vollkommen neu entwickelte Rechtsschutz beinhaltet neben den vertraglichen Disputen mit Netzbetreibern, Servicefirmen, Herstellern, Versicherern auch den Verwaltungsrechtsschutz. Übernommen werden nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch gerichtlich bestellte Gutachter. Selbst die Versicherung würde gezahlt werden, wenn der verletzte Vertrag vor Versicherungsbeginn geschlossen wurde, was in diesem Punkt ein Novum darstellt. Die Betreiber von älteren Windenergieanlagen können sich darüber besonders erfreut zeigen, schließlich treten insbesondere Probleme im laufenden Betrieb auf, aber auch bei älteren Windenergieanlagen (WEA). Beispiele dafür existieren unzählige.
Die Bürger einer Nachbarschaftsgemeinde fühlen sich durch die Geräusche eines Windparks gestört, problematisiert wird dies im Verwaltungsrecht. Sie beschweren sich zunächst beim zuständigen Amt, was zur möglichen Folge haben könnte, dass das Amt den Windpark zu bestimmten Zeiten abschalten will. Doch ein solcher drohender Rechtsstreit beherbergt auch ein hohes finanzielles Risiko. Als Problem mit dem Netzbetreiber gibt es beispielsweise folgendes: Der Energieversorger bewirkt einen temporären Ausfall des Netzes. Der durch die Windenergieanlage erzeugte Strom kann nicht eingespeist werden bzw. der Netzbetreiber verlangt unangemessen hohe Messkosten, sodass wiederum ein Rechtsstreit droht, der abermals kostenintensiv und langwierig werden kann. Auch zu Problemen mit dem Hersteller kann es kommen, wenn zum Beispiel die Windenergieanlage in einem Sturm beschädigt wird. Der WEA-Hersteller repariert den Schaden, allerdings abweichend von den Vorstellungen des Betreibers, was wiederum zum Rechtsstreit führen würde.
Die Kosten für den neuen Versicherungsschutz sind im Vergleich zu den enormen finanziellen Risiken ohne den Rechtsschutz sehr preiswert. Der Jahresbeitrag pro WEA liegt bei 290 EURO zuzüglich Versicherungssteuer und einem Selbstbehalt von 2000 EURO. Der Versicherungsmakler Andresen weist nochmals daraufhin, dass dieses neue exklusive Produkt von mehreren Rechtsanwälten geprüft worden ist und jeder der Juristen das Angebot für hervorragend befunden hat. Ein namhafter, in Europa führender Rechtsschutzversicherer ist verantwortlich für das Rahmenkonzept.
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Sabine on 11/13 at 02:33 PM
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