Gebäudeversicherung
Freitag, Mai 16, 2008
Rauchmelder retten Leben
Die Investition liegt im Bereich von wenigen Euro. Der Nutzen ist unermesslich. Obgleich sie mit ihrem Piepsen zu Lebensrettern werden können, gehören Rauchmelder einer unterschätzten Spezies an. Pflicht sind sie bislang nur in Neubauten in Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Ab 2014 verlangen diese Bundesländer in jeder Wohnung die kleinen Kästchen, die bei Rauch Alarm schlagen. Kämen die Brand-Alarmsysteme flächendeckend zum Einsatz, würde sich nach Expertenmeinung die Zahl der Todesopfer in Folge eines Feuers halbieren.
200.000 Mal müssen die freiwilligen und Berufsfeuerwehren jedes Jahr zu Bränden ausrücken. Für 600 Menschen, die sie aus den Flammenhöllen retten können, kommt dabei jede Hilfe zu spät. Weniger das Feuer an sich, sondern die Gase und der Rauch stellen die größte Gefahr dar. Kohlendioxid und Kohlenmonoxid sind geruchlos und führen innerhalb kürzester Zeit zur Ohnmacht und später zur Rauchvergiftung, die oft tödlich endet. Um für diese Gefahr vorzubeugen, raten auch Versicherungsexperten, dass jeder Haushalt mit Rauchmeldern ausgestattet sein sollte. Angebracht an Fluchtwegen und in Treppenhäusern leisten sie wertvolle Arbeit, sollte es wirklich einmal brennen. Wenn auch die Einrichtung nicht mehr gerettet werden kann, so doch das eigene Leben.
Alles andere lässt sich ersetzen, wenn der Schutz durch die Hausrats- und die Wohngebäudeversicherung gegeben ist, sprich: Es darf keine Unterversicherung vorliegen, das wäre fatal. Daher sollten die Papiere regelmäßig daraufhin kontrolliert werden, ob die Versicherungssumme noch hoch genug ist. Das gilt auch, wenn in den Verträgen eine Dynamik eingebaut ist. Sparen kann man bei den Versicherungen teilweise, wenn Rauchmelder installiert wurden. Die AXA beispielsweise gewährt Kunden, die sich für das Sicherungssystem entschieden haben, bis zu sieben Prozent Rabatt auf die Prämie für die Wohngebäudeversicherung.
Sonntag, Mai 04, 2008
Versicherungen mit Preiserhöhungen nach Unwettern
Da sich auch die Unwetter in Deutschland mehren und so jährlich Millionenschäden entstehen, die von den Versicherungen getragen werden müssen, ist davon auszugehen, dass es regelmäßig nach Unwettern hierzulande zu Prämienerhöhungen in den Policen kommen wird. Nach dem Orkantief „Emma“ oder dem Sturm „Kirsten“ wird von Verbraucherschützern, wie dem Bund der Versicherten, eine Preiserhöhung bei den Versicherungen erwartet. Dass die Versicherer die Prämien erhöhen würden, ist lediglich eine logische Schlussfolgerung.
Betroffen ist vor allem die Wohngebäude-Versicherung, die für Schäden am Haus zuständig ist. Hier ist die Lage besonders prekär, da diese Sparte mehrere Jahre bereits rückläufig ist. Einschätzungen der Münchener Rück zufolge wurden durch das Tief Emma Versicherungsschäden in einer Höhe von über einer Milliarde EURO angerichtet. Am schlimmsten ließen sich die Auswirkungen in Deutschland und Österreich erkennen, nachdem der Sturm über Europa gezogen war. Allerdings dementierten bisher die Gesellschaften jegliche Preiserhöhungsgerüchte. Auch in einer Umfrage des Tagesspiegel äußersten sich die befragten Unternehmen zur Erhöhung ihrer Beiträge negativ, sie beabsichtigen eine Konstanthaltung der Prämien. Lediglich ein Sprecher der HUK Coburg Versicherung erwähnte gegenüber dem Tagesspiegel, dass derzeitig zwar noch die Rücklagen der vergangenen Jahre aufgebraucht würden, das aber ab einem gewissem Zeitpunkt nicht mehr möglich wäre.
Samstag, März 22, 2008
Versicherung von Wochenendhäusern im Winter
In Deutschland ist es für „Stadtmenschen“ immer noch üblich, ein Grundstück zu pachten oder zu kaufen. Dieses wird meist allerdings nur in der warmen Jahrszeit genutzt. Einige simple Lauben wurden zu Domizilen umgebaut, wo ein Überwintern möglich ist, doch vorwiegend sind im Winter verlassene und unbewachte Parzellen zu finden. Darin birgt sich ein gewisses Risiko, schließlich könnte ein Sturm das Dach abdecken, Diebe die Laube ausräumen oder die Laube auch durch Randalierer beschädigt werden.
Eine Versicherung, die solche Fälle absichert, scheint dafür eine geeignete Lösung zu sein. Bevor man sich für eine Police entscheidet, muss man sich über die einzelnen abzusichernden Gegenstände klar werden. Zu unterscheiden hat man bei inneren und äußeren Werten. Inventar, das dauerhaft im der Laube zu finden und dabei wertvoll ist, sollte über eine Zusatzversicherung und einen entsprechenden Zuschlag zur Hausratpolice für die Hauptwohnung versichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm an Windstärke acht, Hagel, Einbruchsdiebstahl und Raub sowie Vandalismus dann die anfallenden Kosten. Diejenigen, die außer einem Fernseher, der jeden Sommer mit auf das Grundstück gebracht wird, nichts Wertvolles dort zu stehen haben, können auf den Abschluss einer Zusatzversicherung verzichten. Schließlich beinhaltet die herkömmliche Hausratversicherung ohne Aufpreis eine sogenannte Außenversicherung, die solche Gegenstände, die sich „vorübergehend“ außerhalb der Wohnung befinden in gewissen Umfang mitversichert.
Sehr oft wird die Entschädigung nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme übernommen. Auch eine zeitliche Einschränkung existiert für diese Außenversicherung. Das Kriterium „vorübergehend“ bezeichnet dabei einen Zeitraum, der nicht länger als drei Monate anhalten darf. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Gegenstände im Wochenendhaus im Winter nicht versichert sind.
Wesentlich wertvoller als das Inventar ist regelmäßig das Gebäude selbst. Jedoch ist dies nicht über eine Hausratpolice abzusichern. Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung sind alle Risiken abgedeckt und im schlimmsten Fall wird dann Schadensersatz über sie geleistet, wenn es beispielsweise zu Verlusten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel gekommen ist. Die Versicherung bietet noch ein weiteres Plus, denn sie sichert nicht nur Schäden für die Bausubstanz, sondern auch für bestimmtes Zubehör wie zum Beispiel Heizungen, Antennen oder Überdachungen. Auch Abbruch- oder Aufräumungskosten sind versichert.
Für die Errechnung der Beitragssumme spielen diverse Faktoren eine Rolle. Neben dem Wert des Gebäudes sind auch bestimmte Tarifzonen entscheidend. Diese beziehen sich auf das Risiko von Leitungswasser- und Sturmschäden in einem bestimmten Gebiet. Die Gebäudebauweise ist auch sehr wichtig. Beispielweise ist bei Gebäuden aus Stein und Ziegeldach nicht so viel zu zahlen wie bei vergleichbaren Häusern mit Reetdach oder einem Holz-Blockhaus, da bei diesen ein sehr hohes Brandrisiko in den Versicherungspreis mit eingeflossen ist.
Um das Wochenendhaus wintertauglich zu machen, ist es jedenfalls ratsam und auch erforderlich, keine wertvollen Gegenstände in der Laube zurück zu lassen, Wasserleitungen zu entleeren und danach möglichst frostsicher zu verkleiden, das Gebäude insgesamt gut zu sichern und in der Zeit, in der man nicht in der Laube ist, zumindest ab und zu zur Kontrolle das Grundstück zu besuchen. Das wird durch im Versicherungsvertrag stehende Verpflichtungen auferlegt und kann für den Laubenbesitzer ebenfalls sinnvoll sein.
Dienstag, März 18, 2008
Verbraucherschützer befürchten Beitragsanpassungen bei den Wohngebäudeversicherungen
„Emma“ wird den Versicherungen noch lange in Erinnerung bleiben und ihnen spätestens bei der nächsten Bilanz die Laune verhageln. Die Münchner Rück geht davon aus, dass das Orkantief einen Schaden von mehr als einer Milliarde Euro verursacht hat. Die kleine Schwester „Kirsten“, die uns nur als Sturm heimsuchte, war dagegen fast schon harmlos. Der Bund der Versicherten sieht auf die Verbraucher jetzt Preiserhöhungen zukommen, vor allem bei den Wohngebäudeversicherungen. Sie gelten seit Jahren als defizitär. Seinen Teil dazu beigetragen hat unter anderem „Kyrill“ mit einer Schadensbilanz von 2,4 Milliarden Euro, laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt, hat „Emma“ bei der Allianz als größter Konzern für Schäden im Bereich von 100 bis 200 Millionen Euro gesorgt. Die HUK-Coburg kommt auf rund 15 Millionen Euro. Diese Kosten werden, vermuten die Verbraucherschützer, demnächst auf die Kunden umgelegt. Denn bei einer Schaden-Kosten-Quote, die bereits 2006 über dem magischen Wert von 100, genau bei 102,8 lag, arbeitet keines der Unternehmen profitabel. Wie sich die Quote in 2007 entwickelt hat, teilt der GDV erst Ende März mit. Auf rosige Zahlen hofft dabei keiner der Wohngebäudeversicherer.
Ob und wie sich die Orkane und Stürme auf die Beiträge auswirken, dazu halten sich die Unternehmen bedeckt. Eine Sprecherin der Allianz betonte, dass auch nach „Kyrill“ keine Erhöhungen stattgefunden hätten. „Aber wenn das so weitergeht, müssen wir mal gucken“, so Sabine Schaffrath. HUK-Coburg-Sprecher Holger Bendel wird da schon etwas konkreter. Derzeit zehre der Konzern noch von den Rücklagen, doch irgendwann ginge das nicht mehr. Zumal die Zahl der Unwetter zunehmen wird. In dem Punkt ist sich die Münchner Rück ziemlich sicher. Sie betreibt seit Jahren Klimaforschung.
Donnerstag, März 06, 2008
Beim Immobilienkauf immer Wohngebäudeversicherungspolice zeigen lassen
Die Freude ist groß. Eine Immobilie ist zum Kauf gefunden worden. Damit der Käufer auch sicher sein kann, dass das Gebäude versichert ist, sollte er sich immer den Wohngebäude-Versicherungsschutz bestätigen lassen. Die Ansicht der Versicherungspolice ist genauso wichtig wie das zeigen des letzten Zahlungsbeleges.
Leider ist das Wissen um den Versicherungsschutz eines Hauses gerade bei Erstkäufern nicht sehr ausgeprägt, so dass es immer wieder zu negativen Erfahrungen von Seiten des Käufers kommt.
Eine böse Überraschung gab es für eine Mann aus Thüringen. Im Sommer 2004 kaufte er ein Haus. Ehe er jedoch Ende 2004 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, brannte das Haus ab. Der Verkäufer hatte trotz Mahnung die Wohngebäudeversicherung nicht bezahlt und da der Beitrag im September fällig war, bestand zum Zeitpunkt des Unglücks kein Versicherungsschutz mehr.
Da die Wohngebäudeversicherung erst mit Grundbucheintrag auf den Käufer übergeht, muss der Versicherer auch nicht vorher den Käufer über bestimmte Schwierigkeiten informieren. Bis zum Grundbucheintrag bleibt der Verkäufer Versicherungsnehmer. Er ist auch zur Zahlung verpflichtet. Selbst wenn im Kaufvertrag Nutzen, Lasten und Gefahren der Immobilie schon auf den Käufer übergegangen sind, bleibt der Verkäufer bis zum Grundbucheintrag Versicherungsnehmer.
Des Oberlandesgericht Jena stellte dabei fest, dass es keine Rolle spiele ob der Käufer oder der Verkäufer für die Nichtzahlung des Beitrages verantwortlich sei. Nach dem Grundbuch Eintrag hat der Verkäufer einen Monat Zeit die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Wie bei allen Versicherungsmöglichkeiten, sollte auch hier auf Aktualität, bezüglich der Versicherungssumme, geachtet werden.
Mittwoch, März 05, 2008
Keine Ruhe nach dem Sturm
Viele haben im Moment alle Hände voll zu tun, die Schäden von Sturmtief Emma zu beseitigen, sich mit der Versicherung zu einigen und Handwerker zu beauftragen, damit das Dach neue Ziegel bekommt, die Holzhütte ein paar neue Latten und das Auto eine neue Windschutzscheibe. Je nach Schaden ist die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder aber die Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. In einigen Fällen, sollte man selbst für einen Schaden beim Nachbarn verantwortlich sein, hilft auch die private Haftpflichtversicherung. Sie verlangen, dass der Kunde sich unverzüglich meldet und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Dass heißt allerdings nicht, dass der Kunde auch schnell und einfach mal nebenbei an der Haustür jedes Angebot des Schadensregulierers annehmen muss. Häufig hat man in der Hektik und dem Stress noch keinen richtigen Überblick. Nimmt man ein solches Angebot an und kommt mit dem Geld nicht aus, schaut man in die Röhre. Denn in der Regel ist der Neuwert versichert, damit – wie der Name schon sagt – im Schadensfall etwas Neuwertiges angeschafft werden kann. Das Geld der Versicherung darf dann auch nur für den Schaden, beispielsweise die Garage, verwendet werden. Etwas anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Hier wird entweder der Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur bezahlt.
Eine weitere Falle, in die man jetzt nach dem Sturmtief tappen kann, sind unseriöse Angebote von Handwerkern, die ganz unvermittelt ihre Dienste anbieten. Sicherlich ist man froh, schnell Hilfe zu bekommen. Bei derlei Offerten, die ohne Auftrag an der Haustüre gemacht werden, sollte man allerdings sehr vorsichtig sein. Die Versicherungsbranche bezeichnet diese Handwerker, die in erster Linie als Dachdecker auftreten, als „Dach-Haie“. Sie liefern meist schlechte Arbeit und berechnen horrende Preise, die von der Versicherung im schlimmsten Fall nicht komplett erstattet werden. Besser ist es in Ruhe zu vergleichen und das Dach vorerst von einem Fachbetrieb provisorisch abdecken zu lassen, damit keine größeren Schäden entstehen.
Mittwoch, Februar 27, 2008
Versicherungsschutz fürs Wochenendhaus
Die Winterwochen sind gezählt und bald werden Wochenendhäuser und Gartenparzellen nicht mehr unbewohnt und verlassen da stehen. In den Wintermonaten sind nicht genutzte Wochenendhäuser aber immer ein Risiko, denn wer zahlt den Schaden, wenn Diebe den Hausrat gestohlen, Randalierer die Räume verwüstet oder Stürme das Dach abgedeckt haben?
Über die Hausratversicherung der Hauptwohnung kann per Zusatzvereinbarung und Zuschlag, das Inventar, was sich ständig im Wochenendhaus befindet, abgesichert werden. Dadurch sind Schäden wie:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Leistungswasser
- Sturm ab Windstärke 8
- Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub und Vandalismus
versichert.
Ist die Laube dagegen bescheiden ausgestattet und nur in der Saison wird der Fernseher mitgenommen, so muss kein zusätzlicher Schutz beantragt werden, denn die normale Hausratversicherung schließt die “Außenversicherung“ mit ein. Gegenstände die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, haben über die Außenversicherung in einem bestimmten Umfang Versicherungsschutz. Oft ist die Entschädigungssumme auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt und “vorübergehend“ bedeutet meist drei Monate.
Wichtiger als der Versicherungsschutz fürs Inventar ist jedoch der Versicherungsschutz fürs Gebäude. Über eine Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude bei Feuer-, Leistungswasser- und Sturmschaden abgesichert. Auch bestimmtes Zubehör, wie Überdachung, Antennen und Heizungen sind unter Umständen abgesichert
Die Prämien berechnen sich nach der Tarifzone, der Bauweise und dem Wert des Hauses. Ein Steinhaus in der gleichen Tarifzone und dem selben Wert wie ein Blockhaus, wird immer günstiger, als das Blockhaus (Brandrisiko) sein.
Sonntag, Januar 27, 2008
Monsunwinter in Deutschland- welche Schäden sind versichert?
In vielen Teilen Deutschland herrscht in diesem Jahr ein monsunartiger Winter. Starker Regen bzw. Dauerregen hat Flüsse in Hamburg, Sachsen-Anhalt, Berlin oder Niedersachsen über die Ufer treten lassen. Vollgelaufene Keller oder Autos und viele Geschädigte sind das Ergebnis.
Wann zahlt nun unter welchen Vorrausetzungen welche Versicherung?
Schäden die durch Starkregen entstanden sind können grundsätzlich nur über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung inklusive einer Elementarversicherung reguliert werden. Aber selbst mit dem Einschluss der Elementarversicherung ist bei einigen Gesellschaften oft zehn Prozent der Schadenssumme selbst zu tragen.
Leider ist in vielen Gebieten, insbesondere in typischen Hochwassergebieten, der Zusatzschutz der Elementarversicherung überhaupt nicht möglich. Entweder erteilen die Gesellschaften für dieses Gebiet keine Deckung oder die Beiträge werden für Versicherte unbezahlbar.
Laut Stephan Schweda vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sind aktuell erst zehn bis zwölf Prozent der Versicherten mit dem Zusatzschutz der Elementarversicherung ausgestattet. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen kann aber davon ausgegangen werden, dass das Interesse an einer Elementarversicherung steigen wird. Vermutlich werden sich aber auch parallel die Gebiete vermehren, in denen die Versicherungsgesellschaften keinen Versicherungsschutz anbieten werden.
Jeder Schaden sollte umgehend der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden muss der Geschädigte Maßnahmen ergreifen, die den Schaden begrenzen. Ebenso wichtig ist die akkurate Dokumentierung des Schadens für den Versicherer (Fotos/ Zeugen/ Videoaufnahmen).
Freitag, Januar 25, 2008
Wenn das Wasser kommt und Chaos hinterlässt
Dauerregen, über die Ufer gehende Flüsse und Bäche, die innerhalb von Stunden zu reißenden Strömen werden: Wasser hat eine unbändige Kraft und sucht sich seinen Weg selbst durch die kleinste Ritze. Viele Kölner und fast alle, die in hochwassergefährdeten Regionen wohnen, können ein Lied davon singen. Regelmäßig verbarrikadieren sie ihre Häuser und müssen nachher doch Wasser schippen, vom möglichen Sachschaden an Einrichtung und Mauerwerk ganz zu schweigen.
Über die normalen Versicherungspolicen für Hausrat und Wohngebäude sind Hochwasserschäden nicht versichert. Sie bieten nur Schutz gegen Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Explosion. Um sich auch gegen Elementarschäden zu versichern, muss eine zusätzliche Prämie gezahlt werden. Sie macht die Wohngebäudeversicherung um bis zu 300 Euro im Jahr teurer, wobei eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent bis zu 5000 Euro obligatorisch ist. Kaum eine Chance auf diesen Zusatzschutz haben Kunden, die in Gebieten leben, wo Hochwasser zwar nicht an der Tagesordnung ist, wohl aber öfter auftritt und für Schäden sorgt. Dann wird meist abgelehnt bzw. ist die Prämie so hoch, dass sie das Budget sprengt.
Wesentlich besser gestellt sind Versicherungskunden aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wenn sie ihre alten Versicherungspapiere behalten und nicht gekündigt haben. Der Schutz für Hochwasserschäden gehörte hier fest zu den Versicherungsbedingungen. Das gilt für die Wohngebäudeversicherung und die erweiterte Hausratversicherung. Das heißt nicht, dass diese Kunden das Wasser einfach ins Haus laufen lassen dürfen und abwarten können. Auch hier gilt die Schadenminderungspflicht, wonach Möbel nicht im Keller, sondern in oberen Stockwerken in Sicherheit gebracht werden sollten.
Donnerstag, Januar 24, 2008
Ältere Häuser - Der Versicherungsschutz ist gefährdet
Das Versicherte bei nach ihrem ersten Schaden von der Gebäudeversicherung gekündigt werden, zeigt eine zunehmende Tendenz der entsprechenden Kündigungen. Vor allem das Entgegenkommen bei Leitungswasserschäden ist verschwindend gering.
Vor 10 oder 15 Jahren war eine Kündigung nach dem ersten Schadensfall die absolute Ausnahme. Heute zeigt sich in der Praxis ein völlig anderes Verhalten der Versicherer. Ein Entgegenkommen im Schadensfall vonseiten der Versicherer ist gering geworden.
Viele Hauseigentümer sanieren nicht rechtzeitig, so dass die Zahl der Schadensfälle in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Das liegt vor allem auch daran, dass viele Eigentümer über den Zustand ihrer Altimmobilie nicht ausreichend Bescheid wissen. Oft sind die Immobilien mehrfach vererbt und der Zustand des Objektes wurde nie genau dokumentiert.
Um Schäden zu vermeiden hilft nur rechtzeitiges Reagieren! So sollte beispielsweise ein Rohrnetz nach 35 Jahren vorsorglich saniert werden. Durch diese Maßnahme lässt sich ein teurer Leitungswasserschaden eher vermeiden und der eventuelle Verlust des Versicherungsschutzes steht auch nicht ins Haus.
Ist der Schaden eingetreten und die Versicherung spricht eine Kündigung aus bzw. bietet dem Versicherten eine Vertragsumstellung an, so sollte die Vertragsumstellung angenommen werden. In den meisten Fällen bedeutet die Umstellung, dass der Vertrag nun mit einer Selbstbeteiligung fortgesetzt wird. Nicht erfreulich für den Versicherten aber immer noch besser als überhaupt kein Versicherungsschutz.
Zwar kann der Gekündigte sich um einem neuen Versicherungsschutz bemühen, aber das heißt nicht, dass er diesen auch bekommt. Viele Versicherer lehnen einen Versicherungsschutz ab, wenn der Kunde vom Vorversicherer gekündigt wurde. Maximal wird der Kunde auch nur von einer anderen Gesellschaft einen Tarif erhalten, der eine Selbstbeteiligung erhält oder eine Risikozuschlag wird mitberechnet.
Wurde die Kündigung ausgesprochen, sollte der Kunde nicht zu lange auf ein günstiges Angebot hoffen und warten, denn eine Selbstbeteiligung werden die meisten Gesellschaften unter diesen Umständen anbieten. Allerdings sollte der Vertrag auf ein Jahr begrenzt sein, so dass der Kunde die Möglichkeit hat, nach einem Jahr sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Ebenso macht es Sinn bei dem bestehenden Versicherer nach ein, eher zwei Jahren nachzufragen, ob der Selbstbehalt nicht abgewählt werden kann.
Montag, Dezember 17, 2007
Haftet die Gebäudeversicherung bei Kondenswasserschaden?
Die Versicherten sind Eigentümer eines Wohnhauses und haben bei einer Versicherungsgesellschaft eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. 2003 trat zum Ende des Jahres ein Wasserschaden auf, den der Versicherte auch sofort der Gesellschaft meldete. Ursache des Schadens war ein durch Korrosion zerstörtes T-Stück der Kondensatwasserableitung. Das T- Stück wurde ausgewechselt und entsorgt.
Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich jedoch die Ansprüche zu erstatten, so das es zu einer Klage kam. Daraus folgte eine langwierigen Auseinandersetzung, bis das Kammergericht (KG) Berlin schließlich ein Urteil fällte.
Das KG Berlin sieht den Schadenshergang als bewiesen an. Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsfall, denn gemäß § 4 der Allgemeinen Wohngebäude- Versicherungsbedingungen (VGB 88) ist die Beschädigung durch Leitungswasser versichert. Das gilt auch für Wasser, das bestimmungswidrig aus Anlagen der Warmwasserversorgung austritt (§ 6 VGB 88). Dazu zählt auch Kondensatwasser, das beim Betrieb eines Brennwertgeräts anfällt.
Die Versicherungsgesellschaft ist nicht wegen Obliegenheitsverletzung des Versicherten von Ihrer Leistungspflicht frei geworden. Die Entsorgung des defekten Rohrteils kann zwar eine Verletzung der Obliegenheit zur Aufbewahrung zu Beweiszwecken darstellen, allerdings konnte der Versicherte den Kausalitätsgegenbeweis erbringen. Eine Aufbewahrungsfrist ist mit etwa sechs Wochen anzusetzen, die Versicherung hatte aber erst 2,5 Jahre nach dem Schadensfall den Schadenshergang bestritten. Zuvor wurde keine Vorlage des T-Stücks verlangt. Die Obliegenheitsverletzung spielte infolgedessen keine Rolle bei der Schadensermittlung.
Montag, Dezember 10, 2007
Wohngebäude-Versicherungswechsel mit Realgläubigern
Die im Grundbuch mit einer Hypothek eingetragenen Gläubiger werden oft als „Realgläubiger“ bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung bestehen gesetzliche Schutzvorschriften zu Gunsten der Realgläubiger. Sofern ein Wohngebäudevertrag beim Vorversicherer gekündigt werden soll und es existieren ein oder mehrere Realgläubiger, müssen diese dem Versicherungswechsel zustimmen (§ 106 VVG). Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, allerdings darf die Zustimmung auch nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden. Eine Hausbank darf daher nicht darauf pochen bei einem teuren Versicherungsunternehmen versichert zu bleiben, nur weil beispielsweise die Bank mit dem Versicherer zusammenarbeitet.
Der eigentliche Grund der hinter dem Passus im Paragraph 106 VVG steht ist, dass das Haus zum Schutz der Gläubiger immer versichert sein muss.
Um bei einem eventuellen Wechsel der Wohngebäude-Versicherung Ärger zu vermeiden, ist es sinnvoll die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen. Oft sind Gläubiger noch eingetragen, die aber schon lange kein Geld mehr zu bekommen haben. In diesem Fall sollte der Eintag im Grundbuch schnellstmöglich berichtigt werden.
Samstag, November 17, 2007
Hausbesitzer, die Herbststürme kommen!
In den Jahren 2000-2005 wurden laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durch Stürme an Wohngebäuden und Hausrat, Schäden in Höhe von durchschnittlich 730 Mio. Euro pro Jahr verursacht.
Da statistisch gesehen der Spätherbst, die Zeit mit den meisten und intensivsten Stürmen ist, ist es jetzt an der Zeit die Versicherungsbedingungen zu prüfen.
Kostspielig sind Sturmschäden meist, denn Keller werden überflutet, Hagel zerstört die Verglasung oder entwurzelte Bäume beschädigen die Fassade. Größtenteils kommen die Versicherer aber erst ab Windstärke 8 für die entstandenen Schäden eines Unwetters auf. Durch meteorologische Aufzeichnungen können die am Schadensort herrschenden Windgeschwindigkeiten nachgewiesen werden. Ist Windstärke 8 nicht nachweisbar, muss der Haus- und Wohnungsbesitzer für die Schäden selber aufkommen.
Wer großen Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz legt, ist beim Spezialversicherer Hiscox gut aufgehoben. Hiscox biete den Kunden maßgeschneiderte Lösungen an, die unter anderem sich durch eine Allgefahrendeckung auszeichnen. Das bedeutet, dass Hiscox die Kosten für Sturmschäden unabhängig von der Windstärke übernimmt.
Doch nicht nur der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer selber sollte seinen Beitrag leisten. Ein wetterfestes zu Hause hilft Schäden zu vermeiden. Dazu einige Hinweise:
- Kamine und Dächer sollten auf lose Ziegel, schlecht befestigte Bleche und Anbauteile kontrolliert werden.
- Unbefestigte Teile sollte man vollständig entfernen.
- Zäune und Mauern sollten auf feste Verankerungen überprüft werden.
- Bei morschen oder älteren Bäume die in der Nähe von Gebäuden stehen hilft eventuell nur das Fällen.
- Alles was zu öffnen möglich wäre, sollte zu dieser Jahreszeit geschlossen bleiben. Vor allem beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses.
- Im Freien befindlichen Gegenstände sind sicherheitshalber im Keller zu verstauen oder gut zu verankern.
- Fahrzeuge sollen, wenn möglich, nicht in der Nähe von größeren Bäumen stehen.
Freitag, November 09, 2007
Wohngebäudeversicherung – auch Rohrleitungen sind versichert?
Rohrleitungen unter Putz sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für jeden Hausbesitzer gibt es aber die Möglichkeit, seine unter Putz verlegten Leitungsrohre über die Leitungswasserversicherung abzusichern. Schäden die durch Leitungsrohre entstehen sind meist mit viel Ärger, viel Arbeit und hohen Kosten verbunden.
Oft sind die Schadensquellen nicht sofort zu finden und ohne einen Fachbetrieb wird der Schaden nicht behoben werden können. Ein Einsatz ohne professionelle Geräte ist meist nicht möglich, da zum Beispiel alleine über Tage die betroffenen Räume getrocknet werden müssen. 10.000 Euro Schadenssumme sind keine Seltenheit und der Hausbesitzer müsste ohne Versicherungsschutz die Schadenssumme aus der „Haushaltskasse“ bezahlt.
Die Wichtigkeit einer Leitungswasserversicherung kann man schon an der Unbeliebtheit bei den Versicherungsgesellschaften erkennen. Diese Sparte macht regelmäßig Verluste. Bei einem Leitungswasserschaden wird der Versicherungsnehmer meist von der Gesellschaft gekündigt, denn viele wissen, dass wenn ein Leitungsrohr erst anfängt Ärger zu machen, es oft nicht bei nur einem Schaden bleibt.
Natürlich haben beide Parteien (Versicherer und Versicherungsnehmer) im Schadensfall ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung wird es jedoch oft schwer eine neue Versicherung zu finden, denn die Versicherungsgesellschaften fragen immer nach, wer gekündigt hat und ob es Vorschäden gab. Bei Angabe von Vorschäden erfolgt in vielen Fällen die Ablehnung des Antrages.
Sollte der Hausbesitzer trotzdem eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss der Leitungswasserversicherung wünschen, hilft nur hartnäckig bleiben, verschiedene Versicherer anfragen und eventuell mit einer Selbstbeteiligung einverstanden sein.
Auf jeden Fall sollten immer die Vorschäden angegeben werden, denn im Schadensfall ist der Versicherer bei Nichtangabe aus der Leistung.
Donnerstag, November 01, 2007
Neue Wohngebäudeversicherung der VHV
Zum 01.01.2008 hat die VHV ihre Wohngebäudeversicherung umfassend mit vielen Leistungsverbesserungen erweitert. Es wird nicht nur die Erfüllung der GDV- Mindeststandards in allen drei Produktlinien BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV garantiert, sondern auch stabile Beiträge ungeachtet der Leistungserweiterungen.
Zu den ab Januar 2008 greifenden Leistungserweiterungen gehören:
1.Garantiert wird, dass der neuen Wohngebäudeversicherung die Bedingungen (VGB 2008) in keinem Punkt schlechter sind, als die vom GDV* empfohlenen Musterbedingungswerke.
2.In allen drei Produktlinien (BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV) werden Fußbodenheißungen, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden beitragsfrei mitversichert.
3.Zusätzlich wird im EXKLUSIV- Tarif erweiterter Versicherungsschutz für folgende Produkte angeboten:
Mietausfall für gewerblich genutzte Räume
Mietausfall bei Auszug des Mieters infolge eines Schadens
Mietausfall bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge eines Schadens
Datenrettungskosten
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen
Durch die Leistungserweiterungen und die Leistungsverbesserungen ist die VHV- Wohngebäudeversicherungen ein interessantes und attraktives Produkt, dass die GDV-Mindeststandards garantiert, die auch ausdrücklich durch die VHV unterstützt und befürwortet werden.
*GDV- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.