1. März - Neues Mofa-Kennzeichen ist Pflicht
Für alle Fahrzeuge die ein Versicherungskennzeichen führen müssen beginnt das neue Versicherungsjahr zum 1. März 2008. Zu diesen Fahrzeugen zählen Mopeds, Mofas, Quads und auch Minicars, die höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Ab März sollte also kein Verkehrsteilnehmer mehr mit einem grünen Kennzeichen unterwegs sein. Nicht nur, dass er nicht versichert ist und im Falle eines Unfalls für den Schaden selbst aufkommen muss, er begeht auch eine Straftat. Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist nämliche keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehen.
Der Versicherungsschutz beginnt ab Versicherungsvertragsabschluss und ist im Allgemeinen für ein Jahr gültig. Grundsätzlich endet der Vertrag im Februar des darauf folgenden Jahres. Eine Kündigung ist nicht nötig, da es sich um ein “Ablaufkennzeichen“ handelt. Das Kennzeichen oder die Versicherungspolice gilt als Versicherungsnachweis. Für den Abschluss brauchen Minderjährige die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.
Wer durch ein Kleinkraftrad geschädigt wird und die Versicherung des Verursachers ist nicht bekannt, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet unter www.zentralruf.de die entsprechende Versicherungsgesellschaft ausfindig machen.
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