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Mittwoch, März 05, 2008

125 Jahre GKV

Heute ist ein Krankenversicherungsschutz eine Selbstverständlichkeit. Im deutschen Kaiserreich des 19. Jahrhunderts sah das noch ganz anders aus. Krank zu sein, bedeutete für die meisten Familien bittere Not, denn nur wer Arbeit hatte, bekam auch Lohn.  Kaiser Wilhelm I. änderte diesen Zustand im Jahr 1883. Er führte die gesetzliche Krankenversicherung ein.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es bereits Betriebs- und Innungskassen, sowie knappschaftliche Versicherungen. Aber auch Hilfs- und Unterstützerkasse waren auf dem Vormarsch. Aus diesen Vorläufern entwickelten sich später die Ersatzkassen. Trotzdem erreichte dieser Versicherungsschutz nur einen begrenzten Kreis an Personen.

Am 31. Mai. 1883 kam dann die entscheidende Wende. Der Deutsche Reichstag beschloss an diesem Tag eine Krankenversicherungspflicht für alle Arbeiter. Jeder Arbeiter musste sich bei einer Krankenkasse versichern und dementsprechend Beiträge bezahlen. Kam es zum Krankheitsfall, erhielt er von seiner Krankenkasse ein entsprechendes Krankengeld.

In den letzten 125 Jahren gab es viele Reformen und politische Umbrüche, all das hat die gesetzliche Krankenkasse überstanden und vor allem blieb das Grundprinzip bestehen: Die Solidargemeinschaft! Die Solidargemeinschaft gewährleistet, dass jedermann unabhängig von seinem Beitrag, seinem Gesundheitszustand oder seinem Alter, jede notwendig medizinische Hilfe erhält.

Bis jetzt hat die gesetzliche Krankenkasse Krisen überlebt und war immer wieder anpassungsfähig. Man kann hoffen, dass das so bleibt und dass die Versicherten nicht langsam an der Zukunftstauglichkeit der GKV zweifeln müssen.

Posted by Sabine on 03/05 at 04:42 PM
KrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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