Freitag, Februar 24, 2006
Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem für Jüngere sinnvoll
Wer wegen eines Unfalls oder aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, der gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Das gilt ganz besonders für alle Beschäftigten, die nach 1961 geboren wurden. Seit 2001 haben diese Generationen nämlich keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
„Wer nicht am Hungertuch nagen will, muß zwangsläufig selbst vorsorgen“, hat die Zeitschrift „FinanzTEST“ folgerichtig schon im Jahr 2000 (Heft 10) geschrieben – und an dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Die empfohlene Vorsorge lässt sich am besten durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung realisieren.
Diese Versicherung mindert die finanziellen Folgen einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit durch die Zahlung einer monatlichen Rente. Deren Höhe und die gewünschte Laufzeit bestimmen wesentlich den Beitrag, der für den Versicherungsschutz gezahlt werden muss.
Neben der Kranken-, Haftpflicht- und Hausratversicherung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung nach übereinstimmender Meinung vieler Experten zur „Grundausstattung“ jedes Erwachsenen gehören.
Zusatztarife für gesetzlich Krankenversicherte
„Werden Sie Patient erster Klasse“ – diese und ähnliche Sätze liest man regelmäßig in der Werbung für private Krankenversicherungen. Nur: Viele, die gerne „erstklassig“ behandelt würden, können das System der gesetzlichen Kassen nicht verlassen. Um wechseln zu können, muss ein Angestellter nämlich mindestens 3.937,50 Euro brutto im Monat bzw. 47.250 Euro im Jahr verdienen. Diese Summen markieren die so genannte Versicherungspflichtgrenze.
Oberhalb dieser Grenze kann der Versicherte entscheiden, ob er eine gesetzliche oder eine private Kasse wählen möchte. Dieses Wahlrecht haben grundsätzlich auch alle Selbständigen, wobei es für diese Personengruppe keine Mindestverdienstgrenze zu beachten gilt.
Doch auch Arbeitnehmer, die unterhalb der Pflichtgrenze liegen, müssen sich nicht mit den Standardleistungen ihrer gesetzlichen Kasse zufrieden geben. Denn auch sie haben die Möglichkeit, sich durch private Krankenzusatzversicherungen einige Privilegien zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Heilpraktiker-Behandlungen und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Zudem kann der Versicherte durch Zusatztarife sicherstellen, dass er bei einem Krankenhausaufenthalt privatärztlich behandelt und in einem Zweibett-Zimmer untergebracht wird.
Doppelte Steuererhöhung für Versicherungen
Versicherungen dürften im kommenden Jahr teurer werden. Grund ist die doppelte Steuererhöhung, die das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen hat. Wie alle anderen Waren und Dienstleistungen sind auch Versicherungen von der Anhebung der Mehrwertsteuer betroffen. Der Satz soll von derzeit 16 auf 19 Prozent ab dem 1. Januar 2007 steigen.
Zusätzlich belastet werden die Branche und ihre Kunden durch eine zeitgleiche Anhebung der Versicherungssteuer, die ebenfalls von 16 auf 19 Prozent steigen soll. Da sich beide Erhöhungen gegenseitig verstärken, könnten die Kosten für Versicherungsschutz sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen ab dem kommenden Jahr deutlich steigen.
Mittwoch, Februar 22, 2006
Eine Haftpflichtversicherung braucht jeder
Man kann sich gegen fast alles versichern, doch nicht jede Police ist wirklich sinnvoll. Über eine private Haftpflichtversicherung sollte allerdings jeder Erwachsene verfügen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass jeder für Schäden haftet, die er verursacht. Wer zum Beispiel beim Schneeräumen mit dem Schneeschieber den Lack an einem parkenden Auto zerkratzt, muss die Reparatur bezahlen. Auch wer bei Bekannten oder im Geschäft eine wertvolle Vase fallen lässt, wird zur Kasse geben.
Die Summen, die in den genannten Beispielen erforderlich sind, könnte man vielleicht noch aus eigener Tasche aufbringen. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn man beispielsweise als Fahrradfahrer einen Fußgänger anfährt und verletzt. Arztrechnungen und Schmerzensgeldzahlungen können sich schnell auf vier- oder fünfstellige Beträge addieren. Besonders teuer wird es, wenn das Unfallopfer bleibende Schäden davonträgt und Anspruch auf eine Rente hat. Das kann für den Verursacher des Schadens eine lebenslange finanzielle Belastung bedeuten – und im schlimmsten Fall sogar den Ruin.
Eine Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass es nicht soweit kommt. Sie übernimmt die Schäden, die der Versicherte verursacht. Man kann eine derartige Police schon ab etwa 50 Euro im Jahr mit einer Deckungssumme von mehreren Millionen Euro abschließen.
Weitere Infos rund um die Haftpflichtversicherung und speziell die Privathaftpflichtversicherung gibt’s auch auf unserer Website.
Versicherungen machen Kredite teuer
Niedrige Zinssätze in der Werbung für Ratenkredite lassen auch größere Anschaffungen ganz leicht erscheinen: Einfach ein Darlehen aufnehmen, Wünsche erfüllen und die Kreditsumme dann in kleinen Raten zurückzahlen. Soweit die Theorie – in der Praxis werden die vermeintlich günstigen Konsumentenkredite durch allerlei Tricks extrem verteuert.
Das beginnt bereits damit, dass in der Werbung nicht der effektive Jahreszins in den Mittelpunkt gestellt wird. Nur dieser Satz sagt jedoch wirklich etwas über die Kosten des Kredites aus, da er auch alle Bearbeitungsgebühren beinhaltet. Weitaus problematischer ist jedoch die Tatsache, dass den Kunden in Verbindung mit dem Kredit oftmals teure Versicherungen verkauft werden. Dabei wird suggeriert, der Abschluss einer Restschuldversicherung sei Voraussetzung für die Bewilligung des Darlehens. Eine solche Versicherung soll die Ratenzahlungen bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Versicherten übernehmen. Eine Verquickung mit der Kreditentscheidung ist jedoch nicht zulässig.
Zudem sind derartige Versicherungen für viele Kunden überflüssig, weil sie beispielsweise mit einer Lebensversicherung bereits ausreichend abgesichert sind. Um den Kredit zu bekommen, unterschreiben viele Verbraucher dennoch – und verteuern damit faktisch ihren Kredit. Denn die Kosten für die Versicherung müssen ehrlicherweise in den Effektivzins eingerechnet werden. Und der kann auf diese Weise schnell zwei oder drei Mal so hoch liegen wie in der Werbung.
Rürup-Rente bringt Steuervorteile für Selbständige
Wer für seinen Lebensabend finanziell vorsorgt, der wird vom Staat beim Sparen unterstützt – zumindest, sofern er Arbeitnehmer ist. Angestellte, die eine Riester-Rente abschließen, erhalten nämlich jährliche Zulagen von „Vater Staat“. Selbständige hingegen werden beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge nicht durch direkte Zuzahlungen gefördert, sondern nur indirekt durch steuerliche Anreize.
Für Unternehmer und Freiberufler hat die Politik die Rürup-Rente erdacht. Ähnlich wie bei der Riester-Rente können die Beiträge hier beispielsweise in eine Rentenversicherung oder einen Sparplan fließen. 60 Prozent seiner Beitragszahlungen kann der Selbständige bis zur Höchstgrenze von derzeit gut 12.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Grenze gilt für Alleinstehende. Wer verheiratet ist, kommt in den Genuss eines doppelt so hohen Freibetrages.
Die Summe, bis zu der die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich jährlich. Das Ziel dieser schrittweisen Anhebung ist im Jahr 2025 erreicht. Dann können Selbständige 100 Prozent der Zahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen, das Maximum wird dann bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete liegen.
Nach dem teilweisen Wegfall der Steuervorteile bei der Kapitallebensversicherung ist die Rürup-Rente somit die beste Möglichkeit für Gewerbetreibende, steuersparend private Altersvorsorge zu betreiben.
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