Montag, März 27, 2006
Pleiten, Pech und Pannen beim Reifenwechsel
Beim Werbeblogger gibt es eine interessante Mischung aus Pleiten, Pech und Pannen im Zusammenhang mit platten Reifen und dazugehörigen Pannen zu bewundern. Der Beitrag Leben ohne Wagenheber verweist auf einige witzige Goodyear Werbespots, die dem Betrachter auf hintergründige Art und Weise die Gefahren beim Reifenwechsel vor Augen führen sollen. Am härtesten ist jedoch der Hinweis auf das antike “Der siebte Sinn” Video, bei dem ich mich allen Ernstes frage, ob das am 1. April gesendet wurde oder ein Stückchen Zeitgeschichte darstellt ;-)
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Gerald on 03/27 at 02:56 PM
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Donnerstag, März 23, 2006
Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben: Steuerliche Höchstgrenze verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht könnte dafür sorgen, dass privat Krankenversicherte ihre Beiträge künftig in voller Höhe von der Steuer absetzen können.
Bislang gibt es für die so genannten Sonderausgaben eine Höchstgrenze, bis zu der gezahlte Beiträge auf das Einkommen angerechnet werden dürfen. Zahlungen an die private Krankenversicherung, die über diesen Betrag hinausgehen, können hingegen steuerlich nicht geltend gemacht werden – ein Problem vor allem dann, wenn der Alleinverdiener privat versichert ist und zusätzliche Policen für Ehepartner und Kinder finanzieren muss.
Der Bundesfinanzhof hat in der geltenden Praxis einen Verstoß gegen die Verfassung erkannt. „Existenznotwendige Aufwendungen“ müssten „steuerlich geschont“ werden, entschieden die Richter. Und dazu zähle ohne Zweifel ein ausreichender Krankenversicherungsschutz für die Familie.
Nach dem eindeutigen Votum des Bundesfinanzhofes liegt die Sache nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Freitag, März 17, 2006
Zahnersatzzusatzversicherung für bessere Leistungen
Kassenpatienten, die beim Zahnarzt mehr als nur preiswerte Standardlösungen bekommen wollen, können eine Zahnersatzzusatzversicherung abschließen.
Ein strahlendes Lächeln und schöne, gesunde Zähne wünschen sich die meisten Menschen. Doch vielfach ist die medizinische Versorgung im Zahnbereich nicht optimal. Das gilt vor allem dann, wenn Zahnersatz fällig wird. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde nämlich vor einiger Zeit der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zusammengestrichen.
Seither zahlen die Kassen nur noch vergleichsweise preiswerten Zahnersatz, zudem stiegen die erforderlichen Zuzahlungen durch den Patienten. Doch damit muss sich niemand einfach abfinden, denn es gibt eine Alternative: eine private Zahnersatzzusatzversicherung. Diese Police kann man bei gesetzlichen ebenso wie bei privaten Krankenversicherungen abschließen, ihre Leistungen ergänzen das Angebot der gesetzlichen Kasse. So werden beispielsweise aufwendigere Behandlungen bezahlt, und der Eigenanteil sinkt. Auf diese Weise kann sich eine Zahnersatzzusatzversicherung mit ihren vergleichsweise niedrigen monatlichen Beiträgen sehr schnell bezahlt machen.
Mittwoch, März 15, 2006
Warnung vor höheren Krankenkassenbeiträgen
Die Techniker Krankenkasse (TK) schlägt Alarm: Wenn die Bundesregierung nichts unternehme, seien Beitragssteigerungen im Jahr 2007 unvermeidlich.
Als Gründe für die erwarteten Finanzprobleme führt die Kasse vor allem die sinkenden Bundeszuschüsse und die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer an. Allein die Mehrbelastungen durch diese beiden Faktoren beziffert die TK auf rund vier Milliarden Euro, Steigerungen bei den Arzneimittelausgaben sind noch gar nicht eingerechnet.
Allein die vier Milliarden Euro jedoch würden bereits eine Anhebung der Beiträge um etwa 0,4 Prozentpunkte erforderlich machen – ein denkbar schlechtes Signal für den Arbeitsmarkt, weil auf diese Weise die Lohnnebenkosten weiter steigen würden.
Schon 5,6 Millionen Riester-Renten
In den Augen von Sozialminister Franz Müntefering (SPD) ist die Riester-Rente ein Erfolgsmodell. Bislang wurden 5,6 Millionen Verträge abgeschlossen.
Allein in den vergangenen beiden Jahren, so rechnet der Vizekanzler vor, seien rund 1,5 Millionen Riester-Policen neu hinzugekommen. Sorgen bereitet dem SPD-Politiker allerdings, dass vor allem einkommensschwache Menschen noch immer gar nichts oder viel zu wenig für ihre Altersvorsorge tun. Eigene Sparanstrengungen, so wünscht sich Müntefering, sollten „eine gewisse Selbstverständlichkeit“ werden.
Montag, März 13, 2006
Haftpflichtversicherung für Vermieter
Wenn man einen Schaden verursacht, ist man mit einer privaten Haftpflichtversicherung gut gegen die finanziellen Folgen geschützt. Für Vermieter reicht eine solche Police allerdings nicht aus.
Wer eine Wohnung oder ein ganzes Haus vermietet, der sollte eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Sie ist der richtige Ansprechpartner für Haftungsfragen rund um die Immobilie. Viele Schäden können ohne aktives Verschulden des Eigentümers auftreten:
Ein starker Wind (nicht:Sturm, hier liegt höhere Gewalt vor und schliesst eine Haftung aus) lässt Ziegel vom Dach fallen oder einen auf dem Grundstück stehenden Baum umknicken, im Winter droht die Gefahr von Dachlawinen. Durch diese und viele andere Unglücksfälle können beispielsweise parkende Autos beschädigt, aber auch Menschen verletzt werden. Sind Gegenstände betroffen, muss „nur“ die Reparatur bezahlt werden. Werden jedoch Passanten in Mitleidenschaft gezogen, können Schmerzensgeld- und im schlimmsten Fall sogar Rentenzahlungen fällig werden. Diese finanziellen Verpflichtungen werden von der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen
Wer eine Immobilie besitzt, die er ausschließlich selbst nutzt, der kann auf eine derartige Police in der Regel verzichten. Mögliche Schäden sind normalerweise durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt – zur Sicherheit sollte man jedoch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen oder seinen Versicherungsberater fragen.
Das „Ferienhaus auf Rädern“ richtig versichern
Wie für alle anderen Fahrzeuge muss man auch für Wohnmobile eine Haftpflichtversicherung abschließen. Doch das „rollende Ferienhaus“ braucht einen umfassenderen Schutz.
Wenn man einmal die Werte addiert, die sich im Inneren eines Wohnmobils oder Campinganhängers befinden, kommt man schnell auf stolze Summen. Küchengeräte, Stereoanlage, Fernseher und einiges mehr – viele Camper wollen auch im Urlaub nicht auf den gewohnten Komfort verzichten.
Damit diese Wertgegenstände und mit ihnen die gesamte Einrichtung geschützt sind, braucht man eine umfassende Wohnmobilversicherung. In Bezug auf den Leistungsumfang gleicht sie der Hausratversicherung. Das bedeutet: Sie deckt Schäden ab, die zum Beispiel durch Einbruch-Diebstahl, Sturm und Hagel, Blitzschlag oder Wasserrohrbruch entstehen. Wichtig: Nach einer Versicherung gegen Hochwasserschäden muss man bei vielen Gesellschaften gesondert fragen. Anbauten, die zum Wohnmobil oder –anhänger gehören, sind hingegen regelmäßig mitversichert. Das gilt für Vorzelte und Markisen ebenso wie für eine Satellitenschüssel auf dem Dach.
Eines jedoch muss man auf jeden Fall beachten: In fast jedem Versicherungsvertrag findet sich ein Hinweis darauf, dass der Camper sein Mobilheim auf einem offiziellen Campingplatz abstellen muss, um vollen Versicherungsschutz zu genießen. Wer also „wild“ am Straßenrand oder auf einer Wiese campt, der bleibt auf möglichen Schäden sitzen.
Ausbildungsversicherung für den Nachwuchs
Eltern und Großeltern wollen für den Nachwuchs nur das Beste. Mit einer Ausbildungsversicherung können sie schon frühzeitig die Weichen stellen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.
Schon an die Ausbildung denken, wenn das Baby noch nicht einmal sein erstes Wort gesprochen hat? Das mag im ersten Moment etwas übertrieben klingen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass gerade in der langen Spardauer von zum Beispiel 15 oder 18 Jahren der große Vorteil liegt: Auch mit kleinen monatlichen Beträgen kann man in diesem Zeitraum eine ansehnliche Summe ansparen, der Zinses-Zins-Effekt erhöht das Guthaben stetig.
Deshalb ist es sinnvoll, wenn Eltern oder Verwandte schon kurz nach der Geburt eine Ausbildungsversicherung für das Kind abschließen. Es handelt sich dabei im Prinzip um eine Kapitallabensversicherung, in die monatlich eine feste Summe eingezahlt wird. Auch aus 50 Euro im Monat wird nach fast zwei Jahrzehnten ein stattlicher Betrag. Wie bei jeder anderen Kapitallebensversicherung werden die Beitragszahlungen am Aktien- und Kapitalmarkt angelegt, der Versicherte wird an den Gewinnen beteiligt. Dazu kommt der gesetzlich garantierte Mindestzins.
Wenn aus dem Kind ein junger Erwachsener geworden ist, der eine Ausbildung beginnen oder ein Studium aufnehmen möchte, dann steht ihm dafür die Versicherungssumme zur Verfügung. So wird der Besuch von Meisterschulen im Handwerksbereich erschwinglich, Studenten können sich ganz aufs Lernen konzentrieren, statt nebenbei „jobben“ zu müssen – so können sie einen guten Abschluss erreichen und sich optimale Chancen auf dem Arbeitsmarkt sichern.
Freitag, März 10, 2006
Riester-Rente als Ersatz für die Eigenheimzulage?
Wer im Alter im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, der muss keine Miete zahlen. Das sorgt für eine spürbare finanzielle Entlastung – schließlich entsprechen Mietzahlungen bei vielen Rentnern gut einem Drittel der monatlichen Gesamtbelastung.
Vor diesem Hintergrund hatte die Politik trotz leerer öffentlicher Kassen über viele Jahre hinweg an der staatlichen Eigenheimzulage festgehalten. Diese Zahlungen ermöglichten es auch Familien mit relativ geringem Einkommen, eine Immobilie zu erwerben. Ende 2005 wurde die Zulage jedoch gestrichen. Bereits kurze Zeit später begann die Diskussion darüber, ob dieser Schritt wirklich richtig war und wie insbesondere Familien mit Kindern auch weiterhin beim Immobilienkauf unterstützt werden könnten.
Nun kristallisiert sich eine Neuregelung der Riester-Rente als mögliche Lösung heraus. Nach dem Willen von Sozialpolitikern der Großen Koalition könnte diese Sparform um eine Immobilien-Komponente erweitert werden. Das heißt: Wer eine Riester-Rente abschließt, kann nicht mehr nur zwischen Rentenversicherung und Sparplänen wählen, sondern das Geld auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ansparen. Wenn sich CDU/CSU und SPD einig werden, könnte die Neuregelung bereits Anfang 2007 in Kraft treten.
Sozialexperten fordern Rentenkürzung
Bislang galt es in Deutschland als unvorstellbar, die staatliche Rente zu kürzen. Mit exakt dieser Forderung hat sich jedoch nun der „Wirtschaftsweise“ und Vater der Rürüp Rente - Bert Rürup - zu Wort gemeldet, der auch den so genannten Sozialbeirat der Bundesregierung leitet. Mit Blick auf die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Rentenversicherung sprach sich Rürup dafür aus, dass die Rentner in „wirtschaftlich schweren Zeiten Opfer bringen“ sollten. Dafür könnten sie dann bei einer wirtschaftlichen Erholung von steigenden Renten profitieren.
Rürup und die übrigen Wissenschaftler im Sozialbeirat lehnen deshalb auch den Beschluss der Bundesregierung ab, das Rentenniveau nicht abzusenken. Das Kabinett hatte kürzlich entschieden, dass eigentlich erforderliche Kürzungen nicht realisiert, sondern nur mit möglichen Erhöhungen in der Zukunft verrechnet werden sollen.
Ob „Nullrunden“, „Nachholfaktor“ oder „Rente mit 67“ – je mehr Begriffe in der Diskussion um die staatliche Altersversorgung auftauchen, desto deutlicher wird, dass Norbert Blüms Versprechen von den „sicheren Renten“ längst nicht mehr gilt. Umso wichtiger wird deshalb die private Altersvorsorge zum Beispiel mit der Riester-Rente.
Donnerstag, März 09, 2006
Mit der Riester-Rente für später vorsorgen
Wer sich im Alter allein auf die staatliche Rente verlässt, der ist verlassen – das hat sich inzwischen herumgesprochen. Ein gutes Instrument der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente.
Attraktiv ist diese Sparform vor allem auch durch die staatlichen Zulagen. So bekommt jeder Sparer 114 Euro pro Jahr als Grundzulage, und diese Summe steigt weiter. Ab 2008 fließen bereits 154 Euro jährlich vom Staat. Wer Nachwuchs hat, bekommt sogar noch mehr. Die Kinderzulage beträgt derzeit 138 Euro jährlich, ab 2008 steigt auch dieser Satz. Er wird dann bei 185 Euro liegen.
Das Geld, das der Sparer und der Staat in den Riester-Vertrag einzahlen, wird investiert – zum Beispiel in eine Rentenversicherung, in Fonds- oder Banksparpläne. Der Ertrag, der auf diese Weise erzielt wird, erhöht das Vermögen des Kunden. Durch den Zinses-Zins-Effekt kommen so im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ansehnliche Summen zustande, mit denen im Alter eine auskömmliche Rente finanziert werden kann. Und natürlich gilt auch bei der Riester-Rente die alte Regel: Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto mehr Geld steht einem im Ruhestand zur Verfügung.
Rechtsschutzversicherung zahlt Anwalts- und Gerichtskosten
Eine Rechtsschutzversicherung hilft dabei, die eigenen Interessen durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.
Die Liste der möglichen Gründe für rechtliche Auseinandersetzungen ist lang. Nachbarn streiten über Lärmbelästigungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über vermeintlich ungerechtfertigte Kündigungen, und auch bei einem Autounfall treffen sich die gegnerischen Parteien nicht selten im Gerichtssaal wieder.
Eines haben alle Verfahren gemeinsam: Sie kosten viel Geld. Und selbst wenn eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, erreichen die Anwaltshonorare leicht drei- und vierstellige Summen. Wer sich gegen derartige finanzielle Risiken absichern möchte, der ist mit einer Rechtsschutzversicherung gut bedient. Sie sorgt dafür, dass man nicht nur Recht hat, sondern auch Recht bekommt und bezahlt die Anwaltsrechnungen ebenso wie die Gerichtskosten.
Dabei spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob man selbst aktiv wird, um seine Ansprüche durchzusetzen, oder ob man sich in der Rolle des Beklagten wiederfindet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind in den Versicherungsbedingungen allerdings normalerweise die Übernahme der Verteidigungskosten bei schweren Straftaten sowie alle Streitfälle zwischen Unternehmen. Selbstständige und Freiberufler sind deshalb gut beraten, zur privaten noch eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Private Unfallversicherung: Schutz auch nach Feierabend
Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die Deutschen in ihrer Freizeit weitaus gefährlicher leben als bei der Arbeit: Die meisten Unfälle geschehen nach Feierabend. Gegen die Folgen kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Ein solcher Versicherungsschutz ist sinnvoll, weil kein Anspruch auf staatliche Leistungen besteht. Mit den finanziellen Folgen eines Unfalls muss der Betroffene alleine fertig werden – es sei denn, er hat rechzeitig eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Erleidet der Versicherte dauerhafte Schäden, hat er Anspruch auf die Versicherungssumme. Zudem kann für den Fall der Erwerbsunfähigkeit – in Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Rentenzahlung vereinbart werden.
Wer hingegen im Job oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz einen Unfall erleidet, der ist auch ohne separate Unfallversicherung auf der sicheren Seite. Hier greift der gesetzliche Versicherungsschutz, der auch für betrieblich bedingte Freizeitaktivitäten gilt. Beispiel: Bei einer Feier, zu der alle Mitarbeiter eingeladen sind, verletzt sich ein Angestellter auf der Tanzfläche. Auch in diesem Fall hat der Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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