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Dienstag, Mai 16, 2006

Vorsicht beim Ein- und Aussteigen


Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen



  1. Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

  2. Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Vorsicht im Straßenverkehr ist immer angesagt, wenn man die Wagentür öffnet, um den Wagen zu verlassen oder in diesen einzusteigen. Ohne entsprechenden Blick nach hinten geht es nicht. Und die Türe lange offen lassen in Richtung Fahrbahn ist auch nicht gut. Basis ist hier der Paragraph 14 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Dass mangelnde Vorsicht teuer werden kann zeigt der Beitrag Vorsicht an der Wagentür aus dem KFZ-Blog. Doch nicht nur teuer für den Türöffner, auch der Vorbeifahrende darf in bestimmten Situationen tiefer in die Tasche greifen. So geschehen im Fall eines Autofahrers, der mit zu geringem Sicherheitsabstand an dem auf der rechten Seite geparkten Fahrzeug vorbeigefahren ist.

Weil der Kläger eine in der Fahrbahnmitte fahrende Straßenbahn passieren wollte, hatte er zu den parkenden Fahrzeugen einen Abstand von nur ca. 30 Zentimetern eingehalten. Dadurch kam es zur Kollision. Das Gericht bewertete das als Mitverschulden des Klägers - und zwar zu 50 Prozent. Was lernen wir daraus? Immer auf Nummer Sicher gehen, nicht immer sind nur die Anderen schuld wenn’s kracht.

Posted by Gerald on 05/16 at 04:10 AM
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