Rasenmäher als Steinschleuder
Außerhalb einer Ortschaft, entlang der Straße, mähte ein städtischer Mitarbeiter eine Rasenfläche. Er benutzte dabei einen Motor-Rasenmäher, welcher durch Herausschleudern eines Steines die Tür eines vorbeifahrenden Fahrzeugs beschädigte. Der Fahrer des Autos war über den Steinschlag wenig begeistert und verlangte von der Gemeinde die Erstattung des entstanden Schadens.
Die Gemeinde war sich jedoch keiner Schuld bewusst, hatte sie doch alles Erforderliche getan um die Umgebung vor Schaden zu bewahren. So war der Rasenmäher mit Blechschutz und Auffangkorb versehen und hatte der Mitarbeiter die Rasenfläche vor Arbeitsbeginn nach Steinen abgesucht.
Die Sache wanderte vor Gericht und wurde am 20. Juli 2006 vom Oberlandesgericht Celle entschieden. Das Gericht war der Meinung die Gemeinde wäre ihrer Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Maß nachgekommen und wies die Klage zurück.
Die ganze Geschichte gibt’s im Versicherungsjournal zu lesen.
[via KFZ Blog]
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