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Dienstag, Oktober 31, 2006
Mitnahme der Altersrückstellungen bei der Privaten Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherer wollen sich gegen die Gesundheitsreform wehren, speziell dagegen, dass bei einem Wechsel von einem Versicherer zu einem anderen die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können. Nach Meinung der PKV ist hierdurch die bisherige Beitragskalkulation nicht mehr stimmig. Nach Angaben von Europas größtem privat Krankenversicherer, der DKV - ist mit Prämienerhöhungen von bis zu 35 Prozent zu rechen. Begründet wird dies damit, dass mehr Versicherte einen Wechsel durchführen würden und die bisher verbuchten Stornogewinne nicht mehr zur Dämpfung der Prämien der verbliebenen Versicherten wirken.
Prof. Dr. Stefan Sell von der FH Koblenz hält dies nicht für haltbar. Was der einen Versicherung an Rückstellungen entzogen werde, gewinne eine andere Versicherung hinzu. Letztlich gewinne die Versicherung, die durch den Wettbewerb mehr Kunden gewinne als verliere. In der Konsequenz kann dies sogar zu sinkenden Beiträgen führen, speziell für die älteren Versicherten, da diese zur Zeit überkalkulierte Prämien zahlen, weil sie sich nicht durch einen Versicherungswechsel wehren könnten.
Unterhaltspflicht für Verwandte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern im Normalfall für den Unterhalt der Eltern nicht auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen. Im Konkreten Fall hatte eine Frau Sozialhilfe bezogen, weil sie die Kosten für das Alters- und Pflegeheim nicht selbst bezahlen konnte. Daraufhin wurde vom zuständigen Sozialamt versucht, den Sohn in die Verantwortung zu nehmen. Seine Einkünfte lagen zwar unterhalb der Schwelle des Selbstbehalts von seinerzeit 1.250 Euro (inzwischen 1.400 Euro). Der Sohn, ledig und kinderlos – hatte jedoch Ersparnisse von mehr als 100.000 Euro. Nach Aussage des BGH muss er seine Ersparnisse aber nicht dazu verwenden, den Unterhalt für seine Mutter zu bezahlen. Prinzipiell sind Verwandte verpflichtet, auch hierfür ihr Vermögen zu verwenden. Diese Pflicht gehe aber nicht so weit, dass sie ihr für die eigene Altersvorsorge zurückgelegten Gelder hergeben müssten. Auf die Art der Anlage komme es nicht an.
Vom laufenden Einkommen darf der Unterhaltspflichtige neben den gesetzlichen Rentenbeiträgen bis zu fünf Prozent für zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Damit sei es nur konsequent, ihm auch ein Vermögen in der Höhe zu belassen, die er im Laufe seines Erwerbslebens ansparen könnte. Diesen Betrag hat der BGH im vorliegenden Fall auf rund 100.000 Euro taxiert. (Urteil vom 30.8.2006, Az: XII ZR 98/04)
Posted by Caspar on 10/31 at 04:33 PM
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Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung
Auch wenn ein Ehepaar, welches privat krankenversichert ist, bereits zwei Kinder hat, welche künstlich gezeugt wurden, darf ihre PKV nicht von vornherein die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung eines weiteren Kindes ablehnen. Die Versicherung hat allerdings zu prüfen, ob dafür kostengünstigere Methode infrage kommen und welche Erfolgsaussichten die verschiedenen Behandlungszyklen haben (hier auch mit Blick darauf, dass die Frau bereits 45 Jahre alt ist. (Bundesgerichtshof, IV ZR 133/05)
Posted by Caspar on 10/31 at 03:22 PM
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Vermittlerzulassung durch die IHK
Am 26-10-06 wurde vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ein Gesetz verabschiedet, wonach in Zukunft für den bislang frei zugänglichen Berufs eines Vermittlers eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Abschluss einer Berufshaftplichtversicherung zwingend notwendig sind. Hintergrund ist der Schutz von Kunden und Verbrauchern – dieser soll verbessert werden. Zur der Umsetzung einer entsprechenden EU- Richtlinie muss der Bundesrat jedoch noch zustimmen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Vermittler von den Kammern in Registern geführt werden. Hierdurch jederzeit nachvollziehbar sein, ob und für welche Tätigkeiten der Vermittler zugelassen ist. Unter bestimmten Umständen (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahl, Urkundenfälschung oder Hehlerei oder weil der Betreffende „in ungeordneten Vermögensverhältnissen“ lebt ) kann die IHK kann eine Zulassung verweigern.
Mittwoch, Oktober 25, 2006
Anstieg der Versicherungssteuer
Zum 1. Januar steigt - ebenso wie die Mehrwertsteuer - auch die auf private Sachversicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Kfz-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen) fällige Versicherungssteuer. Sie wird also von 16 auf 19 Prozent steigen.
Lediglich alle Formen der Lebensversicherung sowie die Private Krankenversicherung sind hiervon ausgenommen.
Die deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) hat hierzu eine Beispielrechnung erstellt. Danach kommt auf eine Durchschnittsfamilie eine jährliche Mehrbelastung von 57 Euro zu. Eine Familie mit zwei Autos und einem Eigenheim muss für die notwendigen Sachversicherungen 103 Euro mehr im Jahr einplanen.
Die Versicherungsunternehmen führen die Steuer lediglich ab und geben den höheren Satz an die Verbraucher natürlich weiter. Dies sollte von den Verbrauchern als Gelegenheit genutzt werden, ihre bestehenden Sachversicherungen zu prüfen, da die Beiträge und die Leistungen zum Teil doch stark variieren
Dienstag, Oktober 24, 2006
Berufsunfähigkeit unbedingt absichern
Gerne wird die Gefahr einer Berufsunfähigkeit unterschätzt. „Mich wird es schon nicht treffen und außerdem ist im Moment gerade kein Geld da“ ist ein häufig zu hörendes Argument. Je früher Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto geringer sind die Beiträge. Darüber hinaus sind Sie in der Regel noch gesund genug, um von einer Versicherung angenommen zu werden.
Etwa jeder 4. Berufstätige kann Krankheits- oder Unfallbedingt nicht bis zum Rentenalter arbeiten. Speziell in handwerklichen Berufen gibt es eine Vielzahl von Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko mit sich bringen. Aber auch der klassische Büromitarbeiter ist vor einer Berufsunfähigkeit durch Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen nicht gefeit.
Gesetzliche Leistungen sind stark eingeschränkt, so können Personen, die nach 1960 geboren sind keine staatlichen Leistungen erwarten. Das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit ist groß und die Konsequenzen oftmals verheerend, wenn plötzlich die Haupteinnahmequelle versiegt.
Aus besagten Gründen ist es sicherlich notwendig, sich wenigstens einen Teil der Fixkosten durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Rechnen Sie sich also mal unter Berücksichtigung Ihrer Ersparnisse und sonstiger Einkünften selber aus, wie viel Geld Sie durchschnittlich pro Monat benötigen.
Mittwoch, Oktober 18, 2006
Versicherungstipps Teil 4
Hauseigentümer
-Oftmals sind die Bauherrenrisiken bei kleineren Bauvorhaben bereits durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Manche Tarife begrenzen nicht einmal die Bausumme, was den Abschluß einer seperaten Police überflüssig werden lässt.
-Legen Sie als Bauherr mit Hand an, sollten Sie sich für diesen Zeitraum mit einer Unfallversicherung absichern, da der Bauherr im Gegensatz zum Bauhelfer nicht über die Berufsgenossenschaft unfallversichert ist.
Asiatische Tigermücke kommt näher
Mücken sind eine Plage. Hier bei uns treibt die gemeine Hausmücke (Culex pipiens) ihr Unwesen. Doch langsam rückt uns eine noch unangenehmere Mückenart auf’s Fell. Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) ist in Europa eingefallen und macht sich immer mehr breit. Neben Albanien, Frankreich, Italien und der Süd-Schweiz ist die asiatische Tigermücke jetzt auch in Spanien aufgetaucht. Die Tigermücke ist mit ca. 5 mm Länge etwas kleiner als unsere heimische Stechmücke, dafür aber deutlich aggressiver. Während die normale Stechmücke ein nachtaktiver Jäger ist, sticht die Tigermücke auch am Tage. Ihre Stiche gehen dabei teilweise durch die Kleidung hindurch.
Zwar liebt die Tigermücke ein warmes Klima und dürfte momentan auf deutsche Verhältnisse noch nicht eingestellt sein, aber wenn das mit dem Klimawandel so weitergeht, kommen wir den Tierchen von ganz alleine entgegen. Keine tollen Aussichten.
Posted by Gerald on 10/18 at 01:51 AM
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Donnerstag, Oktober 05, 2006
Einigung zur Gesundheitsreform
Nach fast jahrelangem Hin und Her zum Thema Gesundheitsreform haben sich die Spitzen der großen Koalition in Berlin endlich auf einen Kompromiss verständigt. Die neue Gesundheitsreform soll am 1. April 2007 in Kraft treten. Als Kernstück der Reform gilt der Gesundheitsfonds, dieser soll jedoch erst zum 1. Januar 2009 starten. Die im Fonds künftig bundeseinheitlichen gesammelten Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie ein geringer Steuerzuschuss sollen laut Frau Merkel zum Startzeitpunkt die Gesundheitskosten zu 100 Prozent abdecken.
Lediglich CSU-Chef Edmund Stoiber sieht den Kompromiss unter dem Vorbehalt. Die Kompromisspunkte waren “Private Krankenversicherung, Zusatzbeiträge und mögliche Belastung einzelner Länder”.
Es bleibt abzuwarten, wie die Reform rechtlich umgesetzt wird - so hat der PKV-Verband bereits eine Klageflut angekündigt - und ob letztendlich nicht eine Reform geschaffen wurde, die in der Praxis keine Lösungen der eigentlichen Probleme bietet sondern den beiden großen Parteien lediglich etwas Luft verschafft und beiden die Option offen lässt, nach der nächsten Bundestagswahl und eventuell geänderten Machtverhältnissen ihren eigentlichen Konzepte „Bürgerversicherung“ bzw. „Gesundheitsprämie“ neu anzugehen.
Schutz vor Passivrauchen
144 Abgeordnete haben einen interfraktionellen Antrag zum Schutz vor Passivrauchen vorgelegt. Mit dem Antrag wird ein Rauchverbot für alle öffentlichen Bereiche angestrebt. Neben öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten soll auch die Gastronomie dazu gehören.
Zur Begründung für ein umfassendes Rauchverbot heißt es in dem Antrag, Tabakrauch in Innenräumen stelle eine “weithin unterschätzte, erhebliche Gesundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge dar”.
Das unfreiwillige Einatmen der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe verursacht in Deutschland nach aktuellen Berechnungen des deutschen Krebsforschungszentrums jährlich mehr als 3.300 vermeidbare Todesfälle unter Nichtrauchern. Der Bereich Gastronomie ist zur Zeit noch umstritten, man befürchtet dort anscheinend Einnahme-Verluste.
Mittlerweile gibt es in 13 EU-Staaten eine rauchfreie Gastronomie. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung besagt, dass dieses auch 59 Prozent der Deutschen wünschen. Neutrale Studien zeigen auch, dass ein Rauchverbot zu keinen Umsatzeinbußen in der Gastronomie führen soll.
Posted by Gerald on 10/05 at 01:05 AM
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Sonntag, Oktober 01, 2006
Wer den Penny nicht ehrt, ist den Rechtsschutz nicht wert
Das RSV Blog findet das neue Rechtsschutz Spar-Paket der ARAG recht billig. Anscheinend treibt die “Geiz ist geil” Mentalität die Deutschen immer mehr dazu, nur noch auf den Penny zu achten und nicht mehr auf Qualitäten wie Beratung und Service.
Am 2. Oktober startet die ARAG mit ihrem neuen Produkt: Rat&Tat Rechtsschutz. 14 Tage lang wird die neue ARAG Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie in den PENNY Märkten zum Einführungspreis von nur 99 Euro angeboten. Danach ist sie online bei der ARAG zum Normalbeitrag erhältlich. Der Rat&Tat Rechtsschutz ist speziell für Arbeitnehmer entwickelt worden.
Mit einem Preis von 99 € operiert man hart am unteren Limit. Eine Familienrechtsschutz-Versicherung mit 250 € Selbstbeteiligung für die Bereiche Beruf, Wohnen und Verkehr dürfte normalerweise nicht unter 150 € zu bekommen sein. Wäre natürlich interessant die Unterschiede zum Standard Rechtschutz-Paket der ARAG herausgearbeitet zu bekommen. Wer sich mal ein Bild von den derzeitigen Preisen bei den Rechtschutzversicherungen machen möchte, kann mal einen Online Versicherungsvergleich ausprobieren.
Bin mal gespannt wie sich ein “Anspruch auf eine umfangreiche telefonische Erstberatung zu jeder privaten Rechtsfrage” gegen einen klassichen Privaten Rechtsschutz schlägt. Und glaube niemand, er wäre jetzt gegen alles und jedes Problem im Leben versichert. Da sind noch genügend Löcher und Fallstricke in den AGBs bzw. Vertragsgrundlagen der klassischen Rechtschutz-Versicherer versteckt, so dass eine vorherige Beratung durch einen Fachmann manche unliebsame Überraschung verhindern hilft.
Wie schon in den Kommentaren des RSV-Blogs angedeutet, die Kunden sollten möglichst auch das Kleingedruckte lesen - “Einen Tag nach Registrierung bei der ARAG ist dann Ihr Recht effektiv geschützt” heisst es auf den Penny-Seiten. Doch obacht, für den Arbeits-Rechtsschutz und den Wohnungs-Rechtsschutz gelten drei Monate Wartezeit. Also nicht gleich am nächsten Tag zum Chef oder Vermieter rennen und einen Rechtsstreit vom Zaun brechen ;-)
Posted by Gerald on 10/01 at 01:28 AM
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