Mitnahme der Altersrückstellungen bei der Privaten Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherer wollen sich gegen die Gesundheitsreform wehren, speziell dagegen, dass bei einem Wechsel von einem Versicherer zu einem anderen die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können. Nach Meinung der PKV ist hierdurch die bisherige Beitragskalkulation nicht mehr stimmig. Nach Angaben von Europas größtem privat Krankenversicherer, der DKV - ist mit Prämienerhöhungen von bis zu 35 Prozent zu rechen. Begründet wird dies damit, dass mehr Versicherte einen Wechsel durchführen würden und die bisher verbuchten Stornogewinne nicht mehr zur Dämpfung der Prämien der verbliebenen Versicherten wirken.
Prof. Dr. Stefan Sell von der FH Koblenz hält dies nicht für haltbar. Was der einen Versicherung an Rückstellungen entzogen werde, gewinne eine andere Versicherung hinzu. Letztlich gewinne die Versicherung, die durch den Wettbewerb mehr Kunden gewinne als verliere. In der Konsequenz kann dies sogar zu sinkenden Beiträgen führen, speziell für die älteren Versicherten, da diese zur Zeit überkalkulierte Prämien zahlen, weil sie sich nicht durch einen Versicherungswechsel wehren könnten.
Unterhaltspflicht für Verwandte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Kinder pflegebedürftiger Eltern im Normalfall für den Unterhalt der Eltern nicht auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen. Im Konkreten Fall hatte eine Frau Sozialhilfe bezogen, weil sie die Kosten für das Alters- und Pflegeheim nicht selbst bezahlen konnte. Daraufhin wurde vom zuständigen Sozialamt versucht, den Sohn in die Verantwortung zu nehmen. Seine Einkünfte lagen zwar unterhalb der Schwelle des Selbstbehalts von seinerzeit 1.250 Euro (inzwischen 1.400 Euro). Der Sohn, ledig und kinderlos – hatte jedoch Ersparnisse von mehr als 100.000 Euro. Nach Aussage des BGH muss er seine Ersparnisse aber nicht dazu verwenden, den Unterhalt für seine Mutter zu bezahlen. Prinzipiell sind Verwandte verpflichtet, auch hierfür ihr Vermögen zu verwenden. Diese Pflicht gehe aber nicht so weit, dass sie ihr für die eigene Altersvorsorge zurückgelegten Gelder hergeben müssten. Auf die Art der Anlage komme es nicht an.
Vom laufenden Einkommen darf der Unterhaltspflichtige neben den gesetzlichen Rentenbeiträgen bis zu fünf Prozent für zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Damit sei es nur konsequent, ihm auch ein Vermögen in der Höhe zu belassen, die er im Laufe seines Erwerbslebens ansparen könnte. Diesen Betrag hat der BGH im vorliegenden Fall auf rund 100.000 Euro taxiert. (Urteil vom 30.8.2006, Az: XII ZR 98/04)
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Caspar on 10/31 at 04:33 PM
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Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung
Auch wenn ein Ehepaar, welches privat krankenversichert ist, bereits zwei Kinder hat, welche künstlich gezeugt wurden, darf ihre PKV nicht von vornherein die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung eines weiteren Kindes ablehnen. Die Versicherung hat allerdings zu prüfen, ob dafür kostengünstigere Methode infrage kommen und welche Erfolgsaussichten die verschiedenen Behandlungszyklen haben (hier auch mit Blick darauf, dass die Frau bereits 45 Jahre alt ist. (Bundesgerichtshof, IV ZR 133/05)
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Caspar on 10/31 at 03:22 PM
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Vermittlerzulassung durch die IHK
Am 26-10-06 wurde vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ein Gesetz verabschiedet, wonach in Zukunft für den bislang frei zugänglichen Berufs eines Vermittlers eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Abschluss einer Berufshaftplichtversicherung zwingend notwendig sind. Hintergrund ist der Schutz von Kunden und Verbrauchern – dieser soll verbessert werden. Zur der Umsetzung einer entsprechenden EU- Richtlinie muss der Bundesrat jedoch noch zustimmen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Vermittler von den Kammern in Registern geführt werden. Hierdurch jederzeit nachvollziehbar sein, ob und für welche Tätigkeiten der Vermittler zugelassen ist. Unter bestimmten Umständen (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahl, Urkundenfälschung oder Hehlerei oder weil der Betreffende „in ungeordneten Vermögensverhältnissen“ lebt ) kann die IHK kann eine Zulassung verweigern.