Schäden sofort melden
Die Devise „was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“, gilt gerade dann, wenn es um Versicherungen geht. Das sagt auch das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil (AZ: 9 U 124/04). Haftpflichtschäden, die nicht sofort gemeldet werden, müssen von der Versicherungsgesellschaft nicht aufgenommen werden. Der Versicherungsnehmer verliert damit seinen Versicherungsschutz.
Der Grund für das Urteil ist plausibel: Was zu lange zurückliegt, kann nicht mehr in dem Rahmen aufgearbeitet und aufgeklärt werden, wie es bei einer sofortigen Schadensmeldung möglich wäre. Versicherer hätten auf diese Weise nicht die Möglichkeit, ihre Interessen in vollem Umfang wahrzunehmen. Für Versicherte heißt das, jeden Schaden unverzüglich zu melden, selbst wenn man der Ansicht ist, es sei nicht unbedingt nötig. Denn das kann sich später als teuere Fehleinschätzung herausstellen.
Versicherungen • Haftpflicht • Kommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink