Kinder für den Notfall gut absichern
Kinderinvalidität – für Eltern verständlicherweise eine Horrorvorstellung. Die Stiftung Warentest hat sich jetzt 22 Versicherungen gegen Kinderinvalidität einmal genauer angesehen. Das Ergebnis stimmt nicht gerade zufrieden und zeigt einmal mehr, dass nur ein genaues Studium der Konditionen vor bösen Überraschungen bewahren kann. Nur vier Angebote erhielten ein „gut“, dafür aber gleich sechs Gesellschaften nur ein „ausreichend“.
Bei der finanziellen Absicherung des Kindes durch eine Kinderinvaliditätsversicherung gibt es zwei Möglichkeiten: Eine Rentenzahlung von 1.000 Euro im Monat, die allerdings eingestellt wird, wenn der Behinderungsgrad unter 50 Prozent geht. Oder aber eine Kapitalabfindung, die schon ab einer Invalidität von einem Prozent und krankheitsbedingten Behinderungen ausgezahlt wird. Welche Variante den bessern Schutz darstellt, kann im Vorfeld leider nie gesagt werden.
Ist die Behinderung auf eine angeborene Krankheit zurückzuführen, zahlen nur wenige der Versicherungsgesellschaften. Der Großteil schließt diesen Grund von vorneherein aus. Das gilt ebenso für Krankheiten, die beim Abschluss der Versicherung bereits bekannt sind. Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier, wahrheitsgemäße Angaben im Antragsformular zu machen. Diese Formulare sind bei vielen Versicherern jedoch eher „mangelhaft“, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat. Die Kosten für eine Kinderinvaliditätsversicherung, die teils ab der sechsten Lebenswoche, mehrheitlich aber erst mit dem ersten Lebensjahr abgeschlossen werden kann, belaufen sich auf 60 bis 471 Euro pro Jahr.
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