Mietwagen dürfen nicht zu teuer sein
Nach einem Unfall einfach einen Mietwagen zu nehmen und darauf zu bauen, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt schon alle Kosten, ist der falsche Weg. Im Zweifelsfall geht es ans eigene Portmonee.
Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg verweist auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (Az: VI ZR 161/05 und VI ZR 237/05). Demnach ist die Haftpflichtversicherung nicht dazu verpflichtet, Kosten, die über dem Durchschnitt liegen, komplett auszugleichen. Sie müssen dann nur zu einem Teil bezahlt werden.
Für Unfallopfer bedeutet dass, sie müssen genau schauen, wie hoch die Preise für einen Mietwagen sind, um ihrer Pflicht nachzukommen, wirtschaftlich vernünftig zu handeln. Dazu gehört unter anderem ein Vergleich der Angebote für Mietwagen. Der Unfalltarif eines Autovermieters muss dabei nicht zwangsläufig die günstigste Variante sein. Ein Blick in die Mietwagen-Preislisten hilft, einen Tarif zu finden, der dem Durchschnitt entspricht.
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