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Montag, Januar 29, 2007

Rechtsschutz greift schon bei der Anbahnung eines Konfliktes

Eine Rechtsschutzversicherung ist praktisch. Kommt es zum Streit, zahlt sie den Anwalt und der Versicherte muss sich nicht um den Papierkram und die Paragraphen kümmern. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes nicht nur, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern auch, wenn Unheil droht.

Konkret ging es um eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung. Dem Angestellten war nicht direkt gekündigt worden. Vielmehr wurde ihm seitens des Arbeitgebers die Kündigung in Aussicht gestellt. Bereits in diesem Fall müsse die Versicherung ihrem Versicherten den Rechtsschutz in vollem Umfang zukommen lassen, da sich eine rechtliche Auseinandersetzung anbahne.

Droht also ein Rechtskonflikt, kann bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Angesichts der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt eine gute Nachricht für alle, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Wer sich die Prämie bislang gespart hat, sollte einen Abschluss in Betracht ziehen, um im Fall der Fälle einen Experten zu Rate ziehen zu können.

Posted by Gerald on 01/29 at 07:56 PM
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