Mittwoch, Februar 28, 2007
Auf die Fristen bei der privaten Unfallversicherung muss nicht hingewiesen werden
Wer eine Versicherung abschließt, sollte die Bedingungen kennen und sich tunlichst daran halten. Das gilt vor allem für die Pflichten als Versicherungsnehmer, über die man sich mit wenig zeitlichem Aufwand informieren kann. Einer dieser Punkte ist die Meldepflicht. Und die ist bei einer privaten Unfallversicherung mit maximal 15 Monaten recht großzügig bemessen. Extra darauf hinweisen muss die Versicherung nicht, sagt jetzt das Saarländische Oberlandesgericht (AZ 5 U 222/06-37).
Im Januar 2001 wurde eine Frau bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Erst zwei Jahre später wandte sie sich an ihre Versicherung und verlangte insgesamt 39.000 Euro als Invaliditätsleistung. Zu spät, begründete die Versicherung der Frau die Ablehnung der Zahlung. Daran ändere sich auch nichts, wenn der Unfall gemeldet werde.
Grundsätzlich müsse das gestufte Verfahren bei einer privaten Unfallversicherung beachtet werden, betonten auch die Richter am Oberlandesgericht. Die Invalidität müsse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Eine weitere Frist von drei Monate bestehe, um die Invalidität von einem Arzt feststellen zu lassen und sie dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Es reiche nicht, den Unfall bei der Versicherung anzuzeigen oder zu schildern.
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Gerald on 02/28 at 10:25 PM
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Montag, Februar 26, 2007
Rechtsschutz wird als wichtig eingestuft
Jeder Vierte Deutsche ist rechtsschutzversichert. Das geht aus dem aktuellen Rechtsschutz-Markt-Tracking der psychonomics AG hervor, einem Marktforschungs- und Beratungsinstituts aus Köln. Seit 2005 wird dieser Bericht halbjährlich veröffentlicht. Ein Fazit: Dem Rechtsschutz wird immer mehr Bedeutung beigemessen.
64 Prozent der Bundesbürger halten eine entsprechende Versicherung für wichtig. Vorher waren es nur 60 Prozent. Immerhin 15 Prozent sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist. Das gilt vor allem für die Altersgruppe von 30 bis 59. Sie schätzt die Absicherung besonders. Der Anteil derer, die Rechtsschutz für überflüssig halten, liegt bei lediglich elf Prozent.
Wer sich bereits abgesichert hat, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht allein auf weiter Flur zu stehen, ist laut der Umfrage mit seinem Versicherungsunternehmen zufrieden. Waren es 2005 noch zehn Prozent, die eine Kündigung in Betracht zogen, sind es inzwischen nur noch sieben Prozent. Deutlich verbessert hat sich auch der Bekanntheitsgrad der Versicherer. 84 Prozent der Bevölkerung kennt zumindest ein Unternehmen aus dem Bereich Rechtsschutz.
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Gerald on 02/26 at 01:19 PM
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Freitag, Februar 23, 2007
Den treuen mobilen Begleiter versichern
Für viele ist das Mobiltelefon zum unentbehrlichen Begleiter geworden, für die private und geschäftliche Kommunikation, zum Plaudern oder als Ersatz für den MP3-Player. Da die modernen Geräte ihren Preis haben, wird die Handyversicherung oder der Handy-Schutzbrief durchaus interessant.
Abgeschlossen werden sollte eine solche Versicherung nach Möglichkeit sofort nach dem Kauf, älter als drei Monate darf das Handy nicht sein. Für den Vertrag sind neben den Daten des Versicherten auch die des Mobiltelefons samt IMEI und Kaufbeleg nötig. Der Versicherungsbeitrag – schon ab einem Euro im Monat – ist wie immer abhängig von der Versicherungssumme. Diese sollte wohl überlegt sein. Denn ein Handy, das bei Vertragsabschluss nur wenige Euro gekostet hat, liegt ohne Subvention bei einem Ladenpreis von mehreren hundert Euro.
Kommt es zum Schaden, haben die Versicherten eine Reihe von Pflichten. Bei Diebstahl muss der Tathergang beschrieben, eine Bestätigung über die Anzeige bei der Polizei und über die Sperre der SIM-Karte vorgelegt werden. Ärgerlich ist es, wenn man sein Handy vergisst oder ganz einfach verliert. Dann zahlt die Versicherung nicht.
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Gerald on 02/23 at 02:57 PM
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Donnerstag, Februar 22, 2007
Bestes Jahr der Generali Versicherungen in 2006
Das Jahr 2006 war für die Generali Versicherungen das bisher beste Jahr in ihrer Geschichte, sie konnte ihre Beitragseinnahmen um 7% steigern auf 2, 1 Mrd. €. Beim Neugeschäft erzielten die zur AMB Generali Gruppe gehörende Generali Versicherungen in Komposit und Leben überdurchschnittliche Ergebnisse auf dem derzeitigen Markt. Durch die modernen Produkte und die positive Resonanz im Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge kam es zu dieser Entwicklung. Auf 92,8% konnte die Schaden- Kosten- Quote gesenkt und der Jahresüberschuss auf 40,4 Mio. € gesteigert werden.
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Sabine on 02/22 at 01:55 AM
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Mittwoch, Februar 21, 2007
Lackschäden durch Karnevalstrubel sind nur über die Vollkasko versichert
Karneval ist vorbei. Die Kostüme sind verpackt und warten aufs nächste Jahr. Für viele fängt Aschermittwoch wieder die Arbeit an und nicht selten dürfte der Tag mit einer bösen Überraschung beginnen. Dann nämlich, wenn das ordnungsgemäß abgestellte Auto im Karnevalstrubel Schäden davon getragen hat.
Ob nun Betrunkene mutwillig die Scheibenwischer oder die Außenspiegel abgebrochen haben oder ganz einfach der Lack ein paar Kratzer abgekommen hat: Ohne Vollkasko-Versicherung muss man selbst in die Tasche greifen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Nur, wenn der Wagen aufgebrochen wurde, kommt die Teilkasko-Versicherung für die Schäden auf.
Die ersten Schritte, wenn man eine solche Beschädigung feststellt, sind, die Polizei und die Versicherung zu informieren. Selbst Fotos zu machen, kann nie schaden. Sie können später als Beweismittel dienen. Ehe man den Wagen in die Werkstatt bringt, sollte man warten, ob die Versicherung einen Gutachter einschalten möchte.
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Gerald on 02/21 at 12:18 PM
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Dienstag, Februar 20, 2007
Private Unfallversicherung wird von allen Seiten empfohlen
Manchmal passiert es einfach. Man rutscht auf den frisch gewischten Fliesen im Badezimmer aus oder wird beim Fußball vom Gegenspieler unsanft aufs Gras befördert. Muss man danach ein paar Wochen einen Verband tragen, ist das kein Problem. Unangenehm und teuer wird es, wenn der Unfall dauerhaft Schäden anrichtet. Dafür sollte man eine private Unfallversicherung haben.
Die Stiftung Warentest stößt, was die Bedeutung einer solchen Versicherung angeht, ins gleiche Horn wie die allen Versicherungsexperten: Sinnvoll, lautet das Urteil. Sinnvoll, wenn man das richtige Produkt für sich gefunden hat. Teuer muss die private Unfallversicherung nicht sein. Rund 150 Euro kostet das Standardpaket im Schnitt. Wie bei allen Verträgen gilt auch hier, das Kleingedruckte auf jeden Fall zu lesen.
Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung müssen die Angaben zur Gesundheit und vorigen Unfällen wahrheitsgemäß erfolgen, um später nicht „in die Röhre gucken zu müssen“. Ebenso wichtig ist es, die Meldefristen nach einem Unfall zu beachten. Als Versicherungssumme rät die Stiftung Warentest zu 100.000 Euro bei einem Progressionstarif.
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Gerald on 02/20 at 03:42 PM
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Wohneigentum in Deutschland günstig wie schon lange nicht mehr
Gute Nachrichten für alle, die gerne Wohneigentum erwerben wollen – und das sind viele: Die Konditionen sind in Deutschland zurzeit so gut wie schon lange nicht mehr. Das geht aus dem Bericht der Landesbausparkassen hervor, der jetzt vorgelegt wurde.
Die bisherigen „Vorzeigeländer“, wenn es um kostengünstiges Bauen geht, die Niederlande und Großbritannien, haben deutlich an Boden verloren. 25 Prozent mehr als in Deutschland müssen Interessenten inzwischen auf den Tisch legen, wenn sie bauen wollen. Preissteigerungen gab es auch in Nord- und Südeuropa. Deutschland blieb konstant. Warum das so ist, lässt sich nicht einfach erklären. Die Landesbausparkassen sehen vor allem die Wirtschaftsentwicklung der Länder als entscheidenden Faktor. Das heißt unter anderem, dass die Immobilienpreise hierzulande wieder steigen können, wenn der Wachstumsprozess an Fahrt gewinnt.
Derzeit liegt der Anteil am Einkommen, den Familien für das Eigenheim aufbringen, bei rund 18 Prozent (neue Bundesländer 15 Prozent). 1996 waren es noch 34 Prozent (32). Zudem sind Neubauten im Preis recht stabil geblieben und haben im Vergleich zu 2002 kaum angezogen. Im Moment ist also der ideale Zeitpunkt, sich um Wohneigentum zu bemühen und nach der passenden Baufinanzierung Ausschau zu halten. Wir hätten einen Finanzierungsrechner dafür im Angebot.
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Gerald on 02/20 at 03:35 PM
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Freitag, Februar 16, 2007
Versicherung zahlt nur bei gewaltsamem Eindringen
In jedem Vortrag, den Kripobeamte zum Thema Vorbeugung von Einbrüchen halten, heißt es: Schließen Sie die Türen gut ab und halten die Fenster verschlossen. Das heißt im Zweifelsfall den Schlüssel nicht nur einmal, sondern zweimal im Schloss herumzudrehen, um ganz sicher zu sein. Hat es ein Dieb zu leicht, in eine Wohnung zu gelangen, liegt kein Einbruchdiebstahl vor und zahlt auch die Hausratversicherung nicht.
Das hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 19 U 140/05) entschieden. Eine Frau hatte erklärt, ein Dieb habe mit einem Werkzeug das Küchenfenster geöffnet, es wieder verschlossen und dann Schmuck und Pelze mitgehen lassen. Um aus der Wohnung zu gelangen, habe er einen Schlüssel vom Schlüsselbrett genommen und die Tür von innen aufgeschlossen.
Einen Beweis für ein gewaltsames Eindringen konnte die Frau nicht erbringen. Eine besondere körperliche Kraftentfaltung, um die in die Wohnung zu gelangen, sei nicht nötig gewesen. Die Richter zweifelten auch an der Beschreibung des Tathergangs, vor allem daran, dass ein Fenster für den Einbruch geöffnet worden sei.
Vielmehr habe die Türe offen gestanden. Die Untersuchungen eines Sachverständigen hatten ergeben, dass die Haustür, so sie nur zugezogen oder nur einmal abgeschlossen ist, problemlos hätte aufgedrückt werden können. Dazu sei nur wenig Druck nötig, da der Türriegel kaum hinter das Schließblech griff. Anders hätte es ausgesehen, wenn die der Schlüssel nicht ein-, sondern zweimal herumgedreht worden wäre. Davon fand sich im Bericht der Versicherten allerdings kein Hinweis.
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Gerald on 02/16 at 11:23 AM
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Donnerstag, Februar 15, 2007
Ein Heizlüfter gehört nicht zum Auto
... deshalb muss die private Haftpflichtversicherung zahlen.
Die private Haftpflichtversicherung und das Auto bzw. sein Gebrauch haben normalerweise wenig miteinander zu tun, denn die Regulierung von Schäden durch die Verwendung eines Fahrzeuges ist in dieser Versicherung nicht vorgesehen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, wie jetzt der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 120/05) entschied.
Ein junger Mann hatte angesichts vereister Scheiben einen Heizlüfter in das Auto gestellt, um sich auf diese etwas unkonventionelle Art freie Sicht zu verschaffen. Warm wurde es. Zu warm. Denn der Wagen fing Feuer. Die Bitte des Fahrers an seine private Haftpflichtversicherung, den Schaden zu regulieren, blieb unerhört. Sie berief sich auf die Versicherungsbedingungen, wonach Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen, nicht mitversichert sind.
Der Bundesgerichtshof sah in dem Gebrauch eines Heizlüfters in einem stehenden Auto jedoch keine Gefahr, die direkt vom Auto ausgeht, also keine typische Betriebsgefahr. Der Heizlüfter gehöre nicht zum Auto, sei kein fester Bestandteil. Daher müsse die Versicherung zahlen.
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Gerald on 02/15 at 12:43 PM
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Freitag, Februar 09, 2007
Rechtsschutz als Betriebsausgabe geltend machen
Eine Rechtsschutzversicherung kann nie schaden. Wie schnell kommt es zum Streit mit den Nachbarn oder einem Crash mit dem Pkw, der dann nicht selten vor Gericht endet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für den Anwalt. Wer als Selbständiger eine Rechtsschutzversicherung abschließt und auch den privaten Bereich damit abdeckt, kann sie auch als Betriebsausgabe geltend machen.
Dafür ist allerdings nötig, dass die beiden Bereiche – privat und geschäftlich – deutlich voneinander getrennt aufgeführt werden. Nur so kann festgestellt werden, wie hoch der betriebliche Anteil der Kosten ist. Bei einer Rechtsschutzversicherung mit einer Prämie von 280 Euro, von denen 210 Euro auf den Betrieb entfallen, würde die Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 30 Prozent immerhin 70 Euro betragen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor, das am 31. Januar 1997 gefällt wurde (Az. VI R 97/94). Demnach ist das Finanzamt verpflichtet, bei entsprechender Aufschlüsselung der Angaben, den geschäftlichen Teil zu 100 Prozent anzuerkennen.
Mittwoch, Februar 07, 2007
Höhere Versicherungsbeiträge durch Naturkatastrophen
„Kyrill“ mag weitgehend der Vergangenheit angehören. Doch er wird nicht der letzte Orkan gewesen sein, der über Deutschland hinweggefegt ist. Forscher gehen vielmehr davon aus, dass angesichts des drohenden Klimawandels häufiger mit Naturkatastrophen gerechnet werden muss. Für Versicherungen heißt das, sie werden zukünftig vermehrt Kapital in die Schadensregulierung fließen lassen müssen.
Das werde sich, so die Allianz Versicherung, auch auf die Beiträge auswirken. Denn die Kalkulation beruhe derzeit noch auf Daten aus der Vergangenheit. Nehmen Naturkatastrophen weiter zu, werde das in die Berechnung mit einfließen, heißt es von Seiten der Allianz. Laut Statistik sind Naturkatastrophen schon jetzt für ein Drittel der Versicherungsschäden verantwortlich. In den USA mussten die Versicherungen 2005 rund 83 Milliarden Dollar aufbringen.
Schon die Zahlen, für die „Kyrill“ verantwortlich ist, schrecken ein wenig auf. 120 Millionen Euro musste alleine die Provinzial Rheinland mit Sitz in Düsseldorf für die Schadensregulierung zahlen. Die einzig positive Zahl in diesem Zusammenhang: sind die Schäden unter 2.000 Euro. Sie machten rund 90 Prozent aus und konnten direkt reguliert werden.
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Gerald on 02/07 at 09:43 AM
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Dienstag, Februar 06, 2007
Brustkrebsversicherung erobert den Markt
Auf dem ohnehin schon sehr breit gefächerten Versicherungsmarkt gibt es ein neues Produkt, dass sich als echter Renner herausstellt: die Brustkrebsversicherung. Vertrieben wird sie von Versicherungsmaklerin Gudrun Schnelker, die als Risikoträger die US-Versicherung AIG im Hintergrund hat.
Die Versicherung greift, wie der Name schon vermuten lässt, wenn eine Frau an Brustkrebs erkrankt. Die Prämie für die Brustkrebsversicherung ist mit rund 5,50 Euro monatlich für eine 30 bis 39jährige Frau recht niedrig. Dafür erhält sie im Versicherungsfall ein Jahr lang eine Rente von 1.300 Euro im Monat sowie abhängig vom Beitrag eine Einmalzahlung im Bereich von 10.000 bis 30.000 Euro. Das Geld soll helfen, dieses eine Jahr so angenehm wie möglich zu gestalten und auch alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen zu können.
Die Brustkrebsversicherung fällt in den Bereich der Dread-Disease-Policen. Sie zahlen im Fall einer bestimmten Erkrankung, mit einer entsprechend höheren Prämie können sie allerdings auch gleich mehrere Krankheitsbilder abdecken. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer greift, sehen Experten die Dread-Disease-Versicherung als ideale Ergänzung.
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Gerald on 02/06 at 11:44 AM
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Freitag, Februar 02, 2007
Versicherungen prüfen Schadensmeldungen sehr genau
Versicherungsbetrug lohnt sich nicht. Wer glaubt, aus einem Schaden mehr herausholen zu können, indem er falsche Angaben macht, fällt immer öfter auf die Nase. Die Versicherungsgesellschaften reagieren auf die zunehmende Zahl an Betrugsfällen – die gerne als Kavaliersdelikt abgetan werden – und überprüfen Schadensmeldungen sehr genau.
Dazu gibt es beispielsweise die Datenbank Uniwagnis. In ihr sind alle Kundendaten gespeichert. Sie macht auch den Datenaustausch zwischen den Unternehmen möglich. Ist man bereits mit einem Betrugsversuch aufgefallen, sieht es die neue Versicherung sofort. Ergänzend werden die Mitarbeiter darauf geschult, die Plausibilität der Meldungen genau überprüfen zu können. Dazu wenden sie sich unter anderem auch an Zeugen, kontrollieren eingereichte Belege auf Echtheit und fragen beim Verkäufer nach.
Werden bei der Arbeit Unregelmäßigkeiten festgestellt, schaltet die Versicherung einen Sachverständigen ein. Er nimmt sich den Schadensverlauf vor und prüft, ob es so gewesen sein kann oder nicht. Dazu werden der beschädigte Gegenstand und der Auslöser für den Schaden sehr genau unter die Lupe genommen, um Spuren vergleichen zu können. Wie gesagt: Versicherungsbetrug lohnt sich nicht.
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Gerald on 02/02 at 07:09 PM
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Donnerstag, Februar 01, 2007
Mehr Kontrollen bei der Künstlersozialversicherung
1984 wurde die Künstlersozialkasse gegründet, mit seinerzeit 12.000 Mitgliedern. Geplant waren einmal 40.000, es sind nunmehr 150.000 geworden. Zeit für eine Neuordnung. Bereits im Dezember hatte das Bundeskabinett eine Änderung beschlossen, bleibt die Entscheidung des Bundesrates.
Hintergrund ist es, die Künstlersozialkasse finanziell zu stabilisieren. Daher geht es bei den Neuerungen auch vornehmlich um das Geld. Finanziert wird die KSK zur Hälfte durch die Versicherten. 20 Prozent gibt der Bund, 30 Prozent stammen aus den Künstlersozialabgaben der Unternehmen, die ihr Geld mit der Verwertung publizistischer Inhalte verdienen. Der Anteil der Versicherten beruhte auf einer Selbstschätzung, mit der nun Schluss sein soll.
Geplant ist, dass die Einkommenssteuerbescheide von nun an Auskunft über das tatsächliche Einkommen liefern sollen. Die KSK-Mitglieder müssen dann die Bescheide der letzten vier Jahre vorlegen. Stichproben sollen helfen, schwarze Schafe zu enttarnen. Das gilt auch für die verwertenden Unternehmen. Auch sie sollen genauer überprüft werden und die Strafe von 5.000 auf 50.000 Euro steigen.
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Gerald on 02/01 at 03:21 PM
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