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Samstag, März 31, 2007

Verlockung Versicherungsbetrug

Die Verlockung ist groß, einen Versicherungsschaden zu melden, der letztlich keiner ist. Beliebte Objekte für einen Versicherungsbetrug sind z.B. Brillen und Handys. Daher gehen Versicherer heutzutage auch dazu über sich den Schaden anzuschauen oder sich das beschädigte Objekt zusenden zu lassen. Grundsätzlich sind die Gesellschaften dazu berechtig. Die Quoten der Betrugsfälle liegen bei kleineren Schäden nahe 20 – 30%. Bei Großschäden ist die Hemmschwelle offensichtlich höher. Die Versicherer nennen hier 7% als Betrugsquote.

Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen Betrug handelt, ist nicht nur die Zahlung des Schadens ausgeschlossen, sondern in den meisten Fällen wird ferner eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Prinzipiell wird die Versicherungspolice gekündigt. Die Information über eine Kündigung der Versicherung steht allen anderen Versicherungen zur Verfügung. Somit ist es fast ausgeschlossen, dass der Versicherungsnehmer eine neue Versicherung erhalten wird.

Posted by Sabine on 03/31 at 01:33 PM
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Freitag, März 30, 2007

Datenschützer kritisiert Versicherer

Besonders gut stehen die Versicherungsunternehmen im Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten Alexander Dix nicht da. Kritisiert wird vor allem der Sammelfleiß der Unternehmen, wenn es um Kundendaten geht. Der Trend gehe, so der Datenschützer, immer mehr zur Speicherung auf Vorrat.

In der „schwarzen Liste“ der Versicherungswirtschaft stünden nicht nur Kunden, die als risikobehaftet gelten oder als Betrüger verdächtigt werden, sondern auch jeder, der Leistungen seiner Versicherung eingefordert hat. Gespeichert wird alles in Form von Punkten beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft im System namens „Uniwagnis“.

Auf diese Datei haben alle Versicherer Zugriff. So können sie sich jederzeit über Antragsteller informieren und sofort sehen, ob eine Versicherung schon mal in Anspruch genommen wurde. Das führe nicht selten dazu, dass eine neue Versicherung nur mit einer höheren Prämie möglich ist oder aber der Antrag von vorneherein abgelehnt wird. Vorgehen kann man dagegen nicht, obwohl die Kriterien für die „schwarze Liste“ geheim seien und damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstießen.

Posted by Andre on 03/30 at 04:18 PM
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Donnerstag, März 29, 2007

Versicherungen für den Urlaub - Die schönste Zeit des Jahres gut versichern

Viele planen schon ihren Sommerurlaub und blättern eifrig in den Katalogen der Reiseanbieter. Sie sollten auch einen Blick auf die Broschüren der Versicherungen werfen. Denn auch während einer Reise sollte der Schutz so umfassend wie möglich sein, damit die schönste Zeit des Jahres sich später nicht als finanzielles Fiasko herausstellt.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz jedenfalls rät vor allem zu zwei Versicherungen für den Urlaub. Als unverzichtbar gelten eine Reisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittskostenversicherung. Die private Krankenversicherung für den Urlaub sei deshalb sinnvoll, da seitens der Krankenkassen zwar grundsätzlich Versicherungsschutz vorhanden sei, aber nur in der Höhe, die auch in Deutschland üblich ist. Fällt die Rechnung im Ausland höher aus – was nicht selten vorkommt – muss die eigene Reisekasse herhalten. Was einen Rücktransport aus dem Urlaubsland betreffe, sollte in den Vertragsbedingungen der uneingeschränkte Schutz beachtet werden.

Handele es sich um eine teure Reise, gehöre auch die Reiserücktrittskostenversicherung zu den nötigen Papieren, damit man bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Wohnungsbrand nicht auf den Reisekosten sitzen bleibe. Als dritte Versicherung für den Urlaub bietet sich eine Reisegepäckversicherung an. Denn in immerhin 60 Prozent der Fälle kommt laut einer aktuellen Studie das Gepäck aufgrund von Verlust während des Transportes oder aber durch einfache Diebstähle abhanden.

Posted by Gerald on 03/29 at 10:58 AM
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Mittwoch, März 28, 2007

Bauartklassen bei gemischter Bauweise

Für die Anwendung der Wohngebäude-Tarife muss die Bauartklasse der Gebäude berücksichtigt werden.

Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese Bauartklassen versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eingeteilt. Oft kommt es dazu, dass der Versicherungsnehmer sich bei gemischter Bauweise nicht sicher ist, welcher Tarif für Ihn zum Tragen kommt.

Hier ein grundsätzlicher Hinweis: Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere Bauartklasse, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25% entfällt!

Posted by Sabine on 03/28 at 01:37 PM
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Existenz-Rechtsschutz für Gewerbetreibende

Probleme mit der Kundschaft die nicht zahlen möchte? Ein teures Vergnügen wenn ein Anwalt involviert werden muss!

Die D.A.S bietet für Gewerbetreibende einen Existenz-Rechtsschutz an.  Dieser deckt das Kostenrisiko für die außergerichtliche Betreibung unstreitiger Forderungen ab einer Höhe von 100 EUR ab. Sie können ebenfalls bei Auftragswerten ab 10.000 EUR die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihrer Kunden prüfen lassen und so das Risiko von Forderungsausfällen verringern.

Der D.A.S. Existenz-Rechtsschutz stellt Ihnen z.B. Forderungsmanager zur Seite, die Sie entlasten.

Was bedeutet professionelles Forderungsmanagement?

Inkasso durch den Inkassodienstleister D.A.S. Prozessfinanz AG
> hoch seriösen Inkassomethoden,
> mit über 25 jähriger Erfahrung
> im kundenschonendem und gleichzeitig wirkungsvollem, erfolgreichem Inkasso

Ein Misserfolgsrisiko im Hinblick auf die Inkassokosten sind durch Versicherungsleistungen abgedeckt! Grundsätzlich sind alle Selbständigen / Gewerbetreibenden (Ausnahme Bauhauptgewerbe) versicherbar.

Hinweis: Interessant wird diese Police für Sie ab 240 € jährlichen außergerichtlichen Kosten.

Posted by Sabine on 03/28 at 01:31 PM
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Montag, März 26, 2007

Sterbegeldversicherung mit Assistance-Leistungen

Seit Januar 2007 bietet die VHV eine Sterbegeldversicherung an. Neben den üblichen Absicherungen der Bestattungskosten werden insbesondere drei Assistance-Leistungen als zusätzlicher Service angeboten.

  • Telefonische Auskünfte zur Orientierung im Sterbefall und Informationen zu Testaments- und Nachlassfragen
  • Unterstützung der Hinterbliebenen bei der Suche nach einem ortsansässigen Bestatter
  • Kostenlose Informationen und Checklisten rund um das Thema „Erben und Vererben“ bereits bei Vertragsabschluss

Fast alle Lebensversicherer bieten die Sterbegeldversicherung mit verschieden Inhalten an. Um sich über diese Möglichkeit der Absicherung genauer zu informieren hat FINANZtest im Heft 03/07 die Sterbegeldversicherungen unter die Lupe genommen. Fazit: Nötig sind sie nur selten. Das Geld ist anderswo besser aufgehoben.

 

Posted by Sabine on 03/26 at 03:06 PM
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Junge Erwachsene noch oft mit über Eltern haftpflichtversichert

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Thema der privaten Haftpflichtversicherung beschäftigt und erklärt, ab wann volljährige Kinder sich selbst versichern müssen. Denn unter bestimmten Umständen können auch Jugendliche über 18 Jahren noch den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern genießen. Sie können sich so den eigenen Beitrag noch für einen gewissen Zeitraum sparen. So profitiert von der Familien-Haftpflichtversicherung beispielsweise jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber noch in der ersten Ausbildung ist.

Via Haftpflichtversicherung Info24: “Junge Erwachsene sind oft noch über die Eltern haftpflichtversichert”

 

Posted by Gerald on 03/26 at 11:07 AM
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Freitag, März 23, 2007

Versicherungen zu kündigen ist nicht nur eine Frage der Form

Manchmal stellt sich bei der Durchsicht der Unterlagen heraus, dass einige Versicherungen, die schon vor Jahren abgeschlossen wurden, gar nicht mehr nötig oder aber viel zu teuer sind. Um sich von den Altlasten zu befreien oder um Geld zu sparen, führt kein Weg um eine Kündigung des bestehenden Vertrages herum. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten.

Eingehalten werden muss auf jeden Fall die Kündigungsfrist, die sich den Vertragsunterlagen entnehmen lässt und in der Regel drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres beträgt. Anders sieht es aus, wenn die Tinte auf dem Vertrag noch nicht ganz getrocknet ist. Hier besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und das bei den meisten Versicherungen in einem Zeitrahmen von 14 Tagen. Bei Lebensversicherungen sind es 30 Tage.

Ebenso wichtig ist die Form der Kündigung. Sie muss auf jeden Fall eine eigenhändig unterschrieben sein. Um ganz sicher zu gehen, raten Experten nach wie vor dazu, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Zusätzlich kann vorab ein Fax an das Unternehmen geschickt werden. Um nicht allzu oft kündigen zu müssen, lohnt es sich, die Konditionen vorher genau zu vergleichen.

Posted by Gerald on 03/23 at 01:29 PM
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Donnerstag, März 22, 2007

Sicherheit ist Bauherren-Sache

Ein Haus zu bauen, ist eine Herausforderung für sich. Die Finanzierung muss stimmen, die Pläne erstellt und Firmen mit der Ausführung beauftragt werden. Ein Punkt, der darüber hinaus gerne vergessen wird, ist die Sicherheit auf der Baustelle. Für sie ist der Bauherr verantwortlich. Ohne vernünftigen Versicherungsschutz kann da vieles ins Auge gehen.

Denn eine Baustelle birgt viele Gefahren. Steine oder Latten, die vom Gerüst fallen, sind nur zwei potentielle Gefahrenpunkte. Werden Sicherheitsmängel erkannt, müssen sie sofort beseitigt werden. Ein Bauherr, der den Tod eines Bauarbeiters zu verantworten hat, weil er in einem solchen Fall wissentlich nicht eingegriffen hat, wurde beispielsweise von einem Gericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Sicherheit auf der Baustelle geht vor. Bauherren sollten sich aus diesem Grund schon vor dem ersten Spatenstich sehr genau darüber informieren, wie sie sich absichern können. Die Versicherung des Vertrauens hilft und berät gerne dabei, wenn es um eine Bauherren-Haftpflichtversicherung geht.

Posted by Gerald on 03/22 at 03:24 PM
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Mittwoch, März 21, 2007

Versicherungswirtschaft ist mit dem Geschäftsjahr 2006 durchaus zufrieden

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat jetzt die Zahlen für das vergangene Jahr vorgelegt. Unter dem Strich steht ein Beitragsplus von 2,3 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 3,7 Prozent. Dennoch zeigen sich die Versicherer angesichts der allgemeinen Entwicklung recht zufrieden.

Als Gründe für den leichten Rückgang werden neben dem stagnierenden Einkommen und damit den Ängsten der Bürger auch der Preiswettbewerb und die schwierigen Rahmenbedingungen genannt. So mussten die Bereiche Schaden- und Unfallversicherung mit Einbußen von 0,9 Prozent verzeichnen. Positiv hingegen verlief das Geschäftsjahr bei den Personenversicherungen mit einem Zuwachs von 4,1 Prozent. Vor allem der starken Zunahme bei den Rentenversicherungen – 4,3 Millionen Vertrag wurden 2006 unterschrieben – sei dies zu verdanken. Höhere Beitragseinnahmen konnte auch die Sparte der privaten Krankenversicherungen (PKV) verbuchen (4,0 Prozent).

Die Branche blickt nun zuversichtlich auf das Jahr 2007. Wie schon im vorigen Jahr setzt man vor allem auf die private Altersvorsorge, hier besonders auf die Rentenversicherungen. Ausgehend von der wirtschaftlichen Lage wird mit einem Plus von 2,0 Prozent bei den Beiträgen gerechnet. Etwas mehr wird bei den PKV erwartet. Sie gehen von 3,0 Prozent aus.

Posted by Gerald on 03/21 at 04:40 PM
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Dienstag, März 20, 2007

Radfahrer sollten nicht zu tief ins Glas schauen

Der Vorsatz, statt das Auto zu nehmen mit dem Fahrrad zu einer Feier oder in die Stammkneipe zu fahren, ist sicherlich richtig. Trotzdem sollte man nicht zu tief ins Glas gucken. Denn auch als Radfahrer gibt es eine Promille-Grenze, ab der zum Beispiel Versicherungen abwinken und ihre Leistungen im Schadensfall verweigern.

269.000 Euro kostete das jetzt einen Mann, der stark alkoholisiert mit dem Rad im Graben gelandet und dort mit dem Kopf auf die Mauer von einem Kanalschacht geschlagen war. Diese Summe hätte ihm aus seiner privaten Unfallversicherung bei Invalidität – der Mann liegt im Koma – normalerweise zugestanden. Aufgrund der Tatsache, dass er mit über 1,6 Promille unterwegs war – der Obergrenze für Radfahrer, bei Fußgängern sind es rund 2,0 Promille – und der Alkohol ursächlich für den Unfall auf der gut beleuchteten und nur mäßig kurvigen Straße war, muss die Versicherung nicht zahlen.

So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 W 117/06), da keine anderen Ursachen für den Sturz zu erkennen gewesen seien. Ab 1,6 Promille bestehe bereits eine Bewusstseinsstörung. Dabei sei egal, ob er mit dem Rad gefahren sei oder ob er es geschoben habe.

Posted by Gerald on 03/20 at 12:50 PM
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Montag, März 19, 2007

Der Bankomatkarten-Airbag als neues Versicherungsprodukt in Salzburg

Wenn eine Versicherungsgesellschaft selbst nicht so recht weiß, wofür eines ihrer Produkte gut sein soll, wirft das kein gutes Licht auf das Unternehmen. Das, was die Salzburger Sparkasse jetzt auf den Markt bringt, fällt in diese Kategorie – und wird sicherlich kein Renner: Der Bankomatkarten-Airbag.

Ein schönes Wortspiel, das die Österreicher sich da haben einfallen lassen. Denn Sicherheit, wie ein Airbag sie bei einem Aufprall bietet, kann bei Bankkarten sicherlich nicht schaden. Nur, wird kein mit Luft gefüllter Sack aus der Karte hervorschnellen, wenn sie zu Unrecht benutzt wird. Welchen Schutz sie genau bieten soll, dazu haben sich die Erfinder bislang nicht so richtig geäußert. Es soll eine Versicherung sein, mit denen man sich gegen den Missbrauch der Bankkarte schützen kann.

Die Konsumentenschützer in Österreich sind nicht die einzigen, die ob des Bankomatkarten-Airbags eher mit dem Kopf schütteln, denn begeistert sind. Die Argumente in der Werbung seien falsch und der Nutzen wird als eher bedingt brauchbar bezeichnet. Schließlich ist es ohnehin die Bank, die bei Kartenmissbrauch haften muss, zumindest in den meisten Fällen.

Posted by Gerald on 03/19 at 11:52 PM
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Samstag, März 17, 2007

Neueinstellungen bei WINTERTHUR Versicherung

Nachdem die Winterthur Versicherung an die AXA verkauft wurde, kam es zu 250 Entlassungen. Ein halbes Jahr später nun wendete sich das Blatt und die Winterthur Versicherungen suchen 250 neue Mitarbeiter, davon 150 für den Außendienst und 100 für den Innendienst. Jedoch stellt es sich als äußerst schwierig heraus, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, so der Chef der Winterthur Schweiz, Philippe Egner.

Posted by Sabine on 03/17 at 04:53 PM
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Freitag, März 16, 2007

Rennsimulationen und ihre Auswirkungen auf die Risikobereitschaft

Es ist bloß Spekulation. Doch angesichts aktueller Entwicklungen und Trends sowie zunehmender Verbote könnten die Verträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung zukünftig eine Zeile mehr umfassen: „Spielen Sie regelmäßig Rennsimulationen am PC?“

Grund ist das Ergebnis einer Studie, die von der Ludwig-Maximilian Universität und dem Allianz Center for Technology im Auftrag der gleichnamigen Versicherung erstellt wurde. Sie hat ergeben, dass gerade männliche Probanden, die sich zuvor mit einem Rennspiel beschäftigt hatten, ein wesentlich risikofreudiger Verhalten im Straßenverkehr an den Tag legten, beispielsweise mit erhöhtem Tempo.

Insgesamt 83 Kandidaten nahmen an dem Test teil. Einige spielten eine Renn-, andere eine Fußballsimulation. Diejenigen, die sich virtuell hinter das Steuer geklemmt hatten, gingen später im echten Auto höhere Risiken ein – zumindest die männlichen Teilnehmer zeigten dieses Verhalten. Denn auf Frauen, so die Forscher, färbt das Computerspiel nicht ab.

Posted by Gerald on 03/16 at 03:35 PM
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Donnerstag, März 15, 2007

Falsche Beratung kommt Versicherungsvertretern bald teuer zu stehen

Versicherungsvertreter haben gemeinhin nicht den besten Ruf. Sie reden wie ein Wasserfall, wissen genau die Schwächen ihres Gegenübers ausnutzen und haben bei Abschluss der Verträge eher die Provision denn das Wohl des Kunden im Sinn. Einiges davon mögen Vorurteile sein. Dass es schwarze Schafe in der Branche gibt, lässt sich allerdings nicht verleugnen. Sie haben es ab dem 22. Mai allerdings wesentlich schwerer. Von da ab gilt das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“.

Für ungebundene Vermittler heißt das, sie müssen ab sofort Sachkunde nachweisen können.  222 Stunden Unterricht müssen die Vermittler bei der Industrie- und Handelskammer absolvieren. Damit sollen Versicherungskunden vor falscher Beratung geschützt werden. Dazu dienen auch einige weitere Änderungen. So muss der Vermittler deutlich machen, ob er als Makler oder Agent arbeitet, und seine Arbeit samt seiner Begründung dokumentieren, warum gerade das von ihm empfohlene Produkt ideal für den Kunden ist. Denn er haftet für falsche Beratung

Von der neuen Gesetzeslage nicht betroffen sind Versicherungsvertreter, die fest für ein Unternehmen arbeiten. Daher gehen Experten davon aus, dass unabhängige Vermittler jetzt vermehrt bei Finanzdienstleistern anheuern, um so nicht privat haften zu müssen. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass die Umsetzung für die Vermittlung über das Internet eher mangelhaft sei.

Posted by Gerald on 03/15 at 01:10 PM
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