Auch mit über 30 Jahren kann man sich als Student versichern lassen
Entscheiden sich Arbeitnehmer nach einigen Berufsjahren für den zweiten Bildungsweg und nehmen ein Studium auf, können sie sich auch jenseits des 30. Geburtstages über den Studententarif ihrer Krankenkasse versichern. Das entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund (AZ. S 40 KR 179/05).
In dem Fall ging es um einen 31jährigen Kfz-Elektriker. Er hatte nach der Hauptschule seine Ausbildung absolviert, fünf Jahre im Beruf gearbeitet und nach drei Jahren am Weiterbildungskolleg mit einem Studium begonnen. Sein Wunsch, als Student versichert zu werden, wurde abgelehnt, da er mehrere Jahre seiner Arbeit nachgegangen war und den Entschluss, das Abitur nachzuholen, erst nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsplatzes gefasst hatte. Zudem sei es nur bis zum 30. Lebensjahr möglich, Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten zu sein.
Diese Altersgrenze muss die Kasse im konkreten Fall um drei Jahre nach hinten strecken und den Kläger günstig als Studenten versichern. Drei Jahre, weil es die Zeit benötigt habe, am Kolleg das Abitur zu machen. Und dieser Schritt über den zweiten Bildungsweg setze nun einmal Berufspraxis voraus.
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