Raucher im Nichtrauchertarif bekommen Probleme
Die Verlockung, im Versicherungsantrag das Kreuzchen an der falschen Stelle zu machen, um ein paar Euro bei der Prämie zu sparen, ist durchaus verlockend. Etwa die Frage bei der Lebensversicherung, ob man Raucher ist oder in den vergangenen Jahren geraucht hat. Die Hoffnung, nicht aufzufallen, haben alle. Doch nicht bei allen klappt es auch.
Eine Frau hatte es 2003 versucht und damit ihre Angehörigen um das Geld der Lebensversicherung gebracht. Denn bei einem Nichtrauchertarif und dem Hinweis auf Lungenkrebs im Totenschein, wird die Versicherung hellhörig. Sie überprüfte den Fall genau und fand heraus, dass die Frau Raucherin war. Auch die Ärzte der Versicherungsnehmerin wussten von dem Laster, denn ihnen hatte sie die Leidenschaft für Glimmstengel nicht verschwiegen.
Das Landgericht Coburg entschied nun (AZ: 11 O 220/06), dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Erben gehen leer aus. Denn wer raucht, so die Richter, habe keinen Anspruch auf einen vergünstigten Tarif wie Nichtraucher ihn wählen können. Hier zeigt sich wieder einmal: Ehrlich währt am längsten
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