Rente mit 67 wirkt sich auch auf Versicherungen aus
Die Rente mit 67 ist durch. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das nun, sie müssen länger arbeiten, ehe sie in den verdienten Ruhestand entlassen werden. Doch was ist mit den Versicherungen, die teilweise auf ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren abgestimmt sind?
Das gilt beispielsweise für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zielt auf das 65. Lebensjahr. Um zwei Jahre verlängern kann man den Versicherungsschutz nicht ohne weiteres. Denn das würde bedeuten, einen vollkommen neuen Vertrag aufzusetzen, der aus Risikogründen von vielen Versicherern kaum angeboten wird. Sind die Verträge bereits auf das neue Rentenalter abgestimmt, kosten sie meistens mehr. Ähnliche Probleme deuten sich bei der betrieblichen Altersvorsorge an. Denn auch sie ist an die alte Regelung gebunden. Um das zu ändern, müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden, damit das Geld nicht zwei Jahre lang liegen bleibt.
Bei den Riester- und Rürup-Renten ist die Option, den Vertrag um fünf Jahre zu verlängern, oft schon gegeben, wenn er seit 2005 abgeschlossen wurde. Generell ist die Option auf Abruf auf das 60. bis 65. Lebensjahr eingestellt. Das ändert sich mit Verträgen, die ab 2012 unterschrieben werden. Die private Rentenversicherung und auch die Kapitallebensversicherung lassen sich nicht einfach so um zwei Jahre strecken. Auch hier wäre ein neuer Vertrag nötig.
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