
|
Mittwoch, März 14, 2007
Rente mit 67 wirkt sich auch auf Versicherungen aus
Die Rente mit 67 ist durch. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das nun, sie müssen länger arbeiten, ehe sie in den verdienten Ruhestand entlassen werden. Doch was ist mit den Versicherungen, die teilweise auf ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren abgestimmt sind?
Das gilt beispielsweise für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zielt auf das 65. Lebensjahr. Um zwei Jahre verlängern kann man den Versicherungsschutz nicht ohne weiteres. Denn das würde bedeuten, einen vollkommen neuen Vertrag aufzusetzen, der aus Risikogründen von vielen Versicherern kaum angeboten wird. Sind die Verträge bereits auf das neue Rentenalter abgestimmt, kosten sie meistens mehr. Ähnliche Probleme deuten sich bei der betrieblichen Altersvorsorge an. Denn auch sie ist an die alte Regelung gebunden. Um das zu ändern, müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden, damit das Geld nicht zwei Jahre lang liegen bleibt.
Bei den Riester- und Rürup-Renten ist die Option, den Vertrag um fünf Jahre zu verlängern, oft schon gegeben, wenn er seit 2005 abgeschlossen wurde. Generell ist die Option auf Abruf auf das 60. bis 65. Lebensjahr eingestellt. Das ändert sich mit Verträgen, die ab 2012 unterschrieben werden. Die private Rentenversicherung und auch die Kapitallebensversicherung lassen sich nicht einfach so um zwei Jahre strecken. Auch hier wäre ein neuer Vertrag nötig.
Dienstag, März 13, 2007
Flunkern bei der Musterung kann zum Bumerang werden
Landet der Musterungsbescheid im Briefkasten, geht es los, das Überlegen, welche Zipperlein die Ärzte davon überzeugen könnten, dass man absolut untauglich ist. Den Wunsch, mit T1 gemustert zu werden, hegen zwar auch einige. Die Mehrheit legt es aber darauf an, ausgemustert zu werden. Bei der Wahl der Mittel sollte man allerdings auch an die Zukunft denken. Das vorgetäuschte Gebrechen kann sich schnell zum Bumerang entwickeln, möchte man eine Versicherung abschließen.
Denn verloren geht bei der Bundeswehr nichts. Die Daten der Musterung werden gespeichert und aufbewahrt. G-Akte nennt sich das Papier, das für jeden einzelnen angelegt wird und später auch den Versicherungen zugänglich ist. Hat man also bei der Musterung ein wenig übertrieben und Krankheiten genannt, die man nie hatte, kann sich das negativ auswirken. Die Monate bei der Bundeswehr oder im Ersatzdienst hat man sich zwar gespart, wenn die Flunkerei nicht aufgefallen ist. Bei einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung gibt es allerdings Probleme. Sie kann aufgrund der Krankengeschichte ganz abgelehnt oder dank der schlechteren Einstufung recht teuer werden.
Posted by Gerald on 03/13 at 09:36 PM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
AOK mit Bonus
Mit einem Bonusangebot von bis zu 600 EURO per Jahr nutzt die AOK für ihre Mitglieder die neuen Möglichkeiten der ab 1. April geltenden Gesundheitsreform. Mithilfe eines simplen und transparenten Selbstbehalttarifs ist es auch für gesunde Mitglieder finanziell vorteilhafter AOK Versicherter zu sein. Der AOK Selbstbehalttarif funktioniert unkompliziert, der gewählte Tarif ändert sich nur, wenn das AOK- Mitglied im Verlaufe des Jahres während eines Arztbesuches ein Rezept verschrieben bekommt oder ins Hospital muss. Je nach Tarifklasse kann das finanzielle Risiko höchstens 50 EURO bis 120 EURO betragen.
Durch Arztbesuche ohne Verschreibung wird der Bonus nicht verringert, schließlich ist Vorsorge bei der AOK immer noch sehr wichtig. Auch durch Leistungen für mitversicherte Partner, Kinder und Jugendliche verringert sich der Bonus nicht, da deren Rezepte und eventuelle Krankenhausaufenthalte nicht mitgerechnet werden. Einen Bonus von bis zu 600 EURO kann man bei Wahl des Selbstbehalttarifs und einem Einkommen von über 3500 EURO erhalten. Das höchste vom Mitglied zu tragende Selbstbehaltrisiko ist in dieser Tarifstufe bei bis zu 120 EURO pro Jahr. Die AOK will unnötiges Sparen der Mitglieder an der „falschen Stelle“ vermeiden.
Die AOK bietet noch weitere Tarife und Prämienprogramme an, die den Schwerpunkt stärker auf eine Belohnung gesundheitsbewussten Verhaltens legen, wie z. B. der „AOK- Bonustarif“, bei dem neben einem Grundbonus ist hier eine Belohnung für regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen enthalten sind.
Auch durch Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern versucht die AOK als größte deutsche Versichertengesellschaft mit ungefähr 25 Millionen Versicherten die neuen gesetzlichen Regelungen bestmöglich zu nutzen. Des Weiteren sollen zukünftig spezielle Versorgungspakete für chronisch Kranke und weitere interessante Versicherungspakete mit nützlichen Zusatzversicherungen folgen, um die Mitglieder zufrieden zu stellen und neue zu erwerben.
Freitag, März 09, 2007
Raucher im Nichtrauchertarif bekommen Probleme
Die Verlockung, im Versicherungsantrag das Kreuzchen an der falschen Stelle zu machen, um ein paar Euro bei der Prämie zu sparen, ist durchaus verlockend. Etwa die Frage bei der Lebensversicherung, ob man Raucher ist oder in den vergangenen Jahren geraucht hat. Die Hoffnung, nicht aufzufallen, haben alle. Doch nicht bei allen klappt es auch.
Eine Frau hatte es 2003 versucht und damit ihre Angehörigen um das Geld der Lebensversicherung gebracht. Denn bei einem Nichtrauchertarif und dem Hinweis auf Lungenkrebs im Totenschein, wird die Versicherung hellhörig. Sie überprüfte den Fall genau und fand heraus, dass die Frau Raucherin war. Auch die Ärzte der Versicherungsnehmerin wussten von dem Laster, denn ihnen hatte sie die Leidenschaft für Glimmstengel nicht verschwiegen.
Das Landgericht Coburg entschied nun (AZ: 11 O 220/06), dass die Versicherung nicht zahlen muss. Die Erben gehen leer aus. Denn wer raucht, so die Richter, habe keinen Anspruch auf einen vergünstigten Tarif wie Nichtraucher ihn wählen können. Hier zeigt sich wieder einmal: Ehrlich währt am längsten
Posted by Gerald on 03/09 at 04:31 PM
Versicherungen •
Lebensversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Donnerstag, März 08, 2007
Viele Verbraucher wollen eine ethische korrekte Anlage ihrer Gelder bei Versicherungen
Im Bereich der Geldanlagen hat die Ethik in Form entsprechender Fonds, die nach ökologischen oder sozialen Richtlinien arbeiten, schon lange Einzug gehalten. Geht es nach den Verbrauchern, soll das zukünftig vermehrt auch bei Versicherungen der Fall sein. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in vielen Gesprächen festgestellt.
Diesen Kunden kommt es beim Abschluss einer Versicherung nicht einzig auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis an. Sie wünschen sich zusätzlich, dass ihr Kapital durch die Versicherungsunternehmen nachhaltig angelegt wird. Sie sind auf der Suche nach einer „Fairsicherung“. Das Problem, dass sich im Moment noch ergibt, ist die zu geringe Auswahl. Vereinzelte Angebote seien zwar am Markt, erklären Versicherungsmakler und auch die Verbraucherzentrale, doch es dauere noch, ehe diese Entwicklung Früchte trage.
Verbrauchern, die eine faire Versicherung im Sinne der Nachhaltigkeit der Geldanlage suchen, raten sie, sehr genau zu prüfen. Nicht selten zeige sich, dass nur ein Bruchteil der Gelder in entsprechende Investments fließe. Kunden sollten konkret nachfragen und sich, wenn sie es sich selbst nicht zutrauen, an einen Versicherungsmakler wenden.
Posted by Gerald on 03/08 at 01:18 PM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Mittwoch, März 07, 2007
Wenn mit dem Strom auch gleich die Versicherung geliefert wird
Um Kunden für sich zu gewinnen, ist manchen Unternehmen jedes Mittel recht. Solange die Ideen im Sinne der Verbraucher sind, ist dagegen nichts einzuwenden. Allerdings gibt es auch Pakete, bei denen man genauer hinschauen sollte. Dazu rät die Verbraucherzentrale Bayern und bezieht sich dabei auf die Wechselangebote von Stromanbietern, die teils gleich eine Versicherung mit ins Körbchen packen.
Mit der Öffnung des Strommarktes kann nun jeder für sich entscheiden, von welchem Unternehmen er seinen Strom beziehen möchte. Angebote gibt es genug, viele jedoch in Form von so genannten Kopplungsgeschäften. Dazu gehört auch, wenn mit dem neuen Vertrag über die Stromlieferung als Zusatzleistung gleichzeitig eine Versicherung angeboten wird. Ob sich das rechnet, zeigt sich erst, wenn man das Paket in seine Einzelteile zerlegt. Beim Strom lassen sich durchaus ein paar Cent sparen.
Ob das bei der Versicherung, die gleich mitgeliefert wird, auch der Fall ist, zeigt erst ein genauer Vergleich. Allerdings ist es fraglich, ob solche Kombinationen aus Strom und Versicherung überhaupt sinnvoll sind. Denn Stromanbieter können zwar ausführlich über ihr Produkt informieren. In Sachen Versicherung allerdings sollte man sich an einen erfahrenen Versicherungsfachmann wenden. Denn auf dem Gebiet kennt er sich aus.
Posted by Gerald on 03/07 at 12:55 PM
Versicherungen •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Dienstag, März 06, 2007
Auch mit über 30 Jahren kann man sich als Student versichern lassen
Entscheiden sich Arbeitnehmer nach einigen Berufsjahren für den zweiten Bildungsweg und nehmen ein Studium auf, können sie sich auch jenseits des 30. Geburtstages über den Studententarif ihrer Krankenkasse versichern. Das entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund (AZ. S 40 KR 179/05).
In dem Fall ging es um einen 31jährigen Kfz-Elektriker. Er hatte nach der Hauptschule seine Ausbildung absolviert, fünf Jahre im Beruf gearbeitet und nach drei Jahren am Weiterbildungskolleg mit einem Studium begonnen. Sein Wunsch, als Student versichert zu werden, wurde abgelehnt, da er mehrere Jahre seiner Arbeit nachgegangen war und den Entschluss, das Abitur nachzuholen, erst nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsplatzes gefasst hatte. Zudem sei es nur bis zum 30. Lebensjahr möglich, Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten zu sein.
Diese Altersgrenze muss die Kasse im konkreten Fall um drei Jahre nach hinten strecken und den Kläger günstig als Studenten versichern. Drei Jahre, weil es die Zeit benötigt habe, am Kolleg das Abitur zu machen. Und dieser Schritt über den zweiten Bildungsweg setze nun einmal Berufspraxis voraus.
Posted by Gerald on 03/06 at 02:42 PM
Versicherungen •
Krankenversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Sonntag, März 04, 2007
Beratungsrechtschutz / Rechtsauskunft der D.A.S.
Die D.A.S. bietet seit Oktober 2006 im Einzelpaket die Rechtsauskunft für privat Personen an. Für nur 4,99 € im Monat erhalten Sie Rat rund um die Uhr. Wenn bei rechtlichen Problemen gleich die richtigen Wege gezeigt werden, ist das oft für alle beteiligten der bessere, schnellere und günstigste Weg.
Der Rat eines Experten ist nötig – Spezialisierte Anwälte beraten Sie am Telefon
Die richtige Entscheidung muss getroffen werden – Fachkundig Juristen besprechen mit Ihnen das optimal Vorgehen
Ein Rechtsstreit soll vermieden werden – Professionelle Konfliktmanager nennen Ihnen die möglichen Alternativen
Durch das neue Produkt der D.A.S. müssen rechtliche Probleme nicht gleich bei Gericht und/ oder einem Anwalt landen.
Posted by Sabine on 03/04 at 06:57 PM
Versicherungen •
Rechtsschutz •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Next entry: Styropor Häuser erobern den deutschen Immobilienmarkt
Previous entry: Wohn- Riester in Finanzkrisenzeit sinnvoll?
|
 |
|