Berufsunfähigkeitsversicherung muss den neuen Gegebenheiten entsprechen
Für alle 1964 und später Geborenen gibt es die gesetzliche Rente erst ab dem 67. Lebensjahr. Viele Versicherungsverträge sind allerdings noch auf dem Stand vor der Reform. Das kann sich vor allem dann als Problem erweisen, wenn der Versicherungsfall in der Zeit eintritt, die nicht mehr über die private Versicherung gedeckt ist und vor der Rente liegt. Ein Punkt, auf den man besonders bei der Berufsunfaehigkeitsversicherung achten sollte.
Der Bund der Versicherten spricht sich dafür aus, laufende Verträge ohne weitere Gesundheitsprüfung auf den aktuellen Stand, sprich das 67. Lebensjahr, zu bringen und entsprechend zu verlängern, wenn dies vom Versicherungsnehmer gewünscht wird. Neukunden sollten darauf achten, dass Ihr Vertrag schon den veränderten Gegebenheiten angepasst ist und auch nur unterschreiben.
Wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, belegen die Zahlen. Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter ist von Erwerbs- und Berufsunfähigkeit betroffen – und zwar vor dem Rentenalter. Dass jedoch nur knapp ein Viertel sich für diesen Schutz entscheidet, der eintritt, wenn die ausgeübte Arbeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann, zeigt, wie fahrlässig viele handeln.
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