Die private Rentenversicherung für das Neugeborene bringt meist gar nichts
Kaum auf der Welt und schon privat rentenversichert. Die Angst vor der Zukunft lässt immer mehr Eltern Rentenpolicen für ihre Kinder abschließen. An sich eine lobenswerte Entscheidung, schon früh für das Alter vorzusorgen. Doch „Biene Maja“ und Co. - kindgerechte Namen fördern den Verkauf – stoßen nicht nur aufgrund einer Laufzeit von 60 Jahren auf wenig Gegenliebe bei den Verbraucherschützern.
Unflexibel und teuer seien die Verträge, so die Verbraucherzentrale Bayern und der Bund der Versicherten. Und von Rendite könne bei den klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen keine Rede sein. Häufig würden sie nur zusammen mit anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind angeboten. Besser sei es, Geldanlage und Risikoschutz voneinander zu trennen.
Für Familien wird eine Risikolebensversicherung empfohlen, für jedes Kind eine private Unfallversicherung. Stehe dann noch Geld zur Verfügung gebe es weitaus bessere Möglichkeiten, es gewinnbringend anzulegen.
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Andre on 04/04 at 10:28 AM
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Änderungen in der Unternehmenssteuer
Mitte März wurde von der Bundesregierung die schwer umkämpfte Reform zur Unternehmensbesteuerung beschlossen. Ziel der Unternehmenssteuerreform soll es sein, Unternehmen zu Neuinvestitionen zu animieren und deutsche Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten, deswegen wird es ab 2008 auch zu Entlastungen für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften kommen. Im ersten Kassenjahr werden sich die Einnahmeverluste des Staates auf circa 6,47 Milliarden EURO belaufen. Auch in den folgenden drei Jahren sollen die Verluste jeweils in einer ähnlichen Höhe ausfallen.
Für Kapitalgesellschaften ändert sich das Folgende: Die Körperschaftssteuersenkung von 25% auf 15%, der Solidaritätszuschlag sinkt dementsprechend; Gewerbesteuersenkung (der Hebesatz geht auf 3,5% zurück); dadurch die Gesamtbelastung nur noch 29,83% anstatt 38,65%.
Für Personengesellschaften wird der Spitzensteuersatz auf 28,25% von ursprünglichen 42% gesenkt.
Bezüglich der Gewerbesteuer kann erwähnt werden, dass bisher von den Zinsen für Dauerschulden 50% zum Gewinn gezählt worden sind, zukünftig werden alle Arten von Schuldzinsen berücksichtigt, jedoch nur um 25%. Bei der Abgeltungssteuer ist zu sagen, dass Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen ab 2009 pauschal mit eben dieser von 25% belegt werden.
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Sabine on 04/04 at 03:07 AM
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