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Donnerstag, April 05, 2007

Im Streit mit der Versicherung muss man sich nicht alles gefallen lassen

Recht haben und Recht bekommen sind nach wie vor zwei paar Schuhe. Das gilt auch, wenn man von seiner Versicherung Geld haben möchte. Denn es ist inzwischen anscheinend schon gängige Praxis, Kunden am ausgestreckten Arm kurz zu halten. Gut geschult in Jura und Psychologie zögern Versicherungen die vertraglich vereinbarte Leistung möglichst weit heraus oder drücken sich ganz einfach.

Das wenig kundenfreundliche Verhalten fällt auch den Verbraucherschützern auf. Immer mehr Klagen gegen Versicherungen sind anhängig. Mal wird nur ein Teil gezahlt, mal wird ein teurer Gutachter gefordert oder dem Kunden wird ganz einfach Versicherungsbetrug vorgeworfen. Gegen eine normale Prüfung des Schadens spricht nichts – schließlich hat jeder vierte schon mal geflunkert, wenn es um Versicherungsleistungen geht –, doch alles müssen sich die Kunden nicht gefallen lassen.

Ihnen wird geraten, sich an den Ombudsmann als staatlichen Schlichter zu wenden, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Seine Entscheidung ist für die Versicherung, nicht aber für den Versicherungsnehmer bindend. Als erfolgreich hat sich auch die Rechtsschutzversicherung erwiesen, die allerdings grundsätzlich bei einem anderen Konzern abgeschlossen werden sollte. Hilft alles nichts, greifen selbst Versicherungsmakler zum Stift, und beschweren sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Posted by Gerald on 04/05 at 10:05 AM
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Auch mit weniger als 18 Punkten zum „Idiotentest“

Die landläufig als „Idiotentest“ bezeichnete medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist der Alptraum eines jeden Autofahrers. Aber, sagen sich viel, es müssen ja erst einmal 18 Punkte auf dem Konto in Flensburg sein, ehe es soweit kommt. Pustekuchen: Wer innerhalb kurzer Zeit zu viele Eingänge auf seinem Punktekonto hat, erhält die wenig beliebte „Einladung“ zum Test.

Acht Punkte in neun Monaten für zu schnelles Fahren reichten jetzt, um einen Autofahrer aus München zur MPU zu schicken. Gegen den Bescheid der Behörde legte der Mann Widerspruch, allerdings vergeblich. Denn auch das Verwaltungsgericht München bestätigte die Entscheidung (VG München DAR 07, 167), da die Verkehrsverstöße gehäuft auftraten und es somit offensichtlich an Einsicht mangele.

Während der ADAC das Urteil kritisiert, weil das Punktesystem ausgehebelt werde, befürworten die Experten der ARAG-Versicherung die Entscheidung. Schließlich handele es sich bei dem System nur um eine Richtschnur, die Raum für eigene Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden lasse.

Posted by Andre on 04/05 at 10:01 AM
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