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Dienstag, April 17, 2007

Rentenversicherung im Scheidungsfall

Im Todesfall wird bei einer privaten Rentenversicherung im Todesfall meistens der Ehepartner als Bezugsberechtigter eingetragen. Kommt es zur Scheidung, muss sich der Versicherte klar darüber sein, dass der der geschiedene Ehepartner trotzdem weiterhin Bezugsberechtigter bleibt. Begründend wird angeführt, dass die Erklärung zur Bezugsberechtigung im Zweifelsfall auszulegen ist. Abzustellen ist dies allerdings auf den Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung.

Daraus folgt i.a., dass mit der Willenserklärung zu diesem bestimmten Zeitpunkt der Ehepartner gemeint war. Deswegen ist es bei Änderung der Lebenssituation ratsam zu überprüfen, wer die Versicherungszahlung als Berechtigte erhalten würde.

Posted by Sabine on 04/17 at 03:11 AM
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