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Dienstag, Mai 08, 2007

Den Studienplatz per Klage finden

Der Weg an die Uni ist manchmal steinig. Wer zu oft stolpert und somit sein Ziel in weite Ferne rücken sieht, kann auch die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und ganz einfach klagen. Dem Losglück beim Vergabeverfahren von Studienplätzen wird damit zwar nicht auf die Sprünge geholfen, vielleicht aber ein freier Platz angesichts nicht erschöpfter Kapazitäten gefunden.

Gleich gegen 14 Universitäten richtete sich die Klage eines angehenden Medizinstudenten, der aufgrund seines Notendurchschnitts keinen Platz bekommen hatte. Die Rechtsschutzversicherung der Eltern sollte zahlen, weigerte sich aber mit dem Argument, dass eine solche Serienklage schon mutwillig sei und kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz geltend gemacht werden könne.

Da sich der Kläger auf die die nicht ausgeschöpften Ausbildungs-Kapazitäten berief, gab das Oberlandesgericht Celle ihm Recht. Allerdings dürfen je Semester nur zehn Klagen geführt werden und müssen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Häufig enden solche Klagen mit Erfolg. Diesen Weg beschreiten immer mehr, die bei der zentralen Vergabestelle leer ausgegangen sind. Rechtskräftig ist das Urteil aus Celle allerdings noch nicht, auch eine Revision ist noch möglich. (Aktenzeichen 8 U 179/06)

Posted by Andre on 05/08 at 03:12 PM
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Arbeiten bis 67 – welche private Versicherung müsste verlängert werden?

Die Rentenreform ist da. Die gute Nachricht: Mit 65 Jahren kann weiterhin der in Rente gehen, der vor dem 1.1.1947 geboren wurde. Bei allen anderen steigt stufenweise die Altersgrenze der gesetzlichen Rente auf 67 Jahre.

Da dieses eine Neureglung ist, ist davon auszugehen, dass viele private Versicherungen jedoch nur bis zum 65 Lebensjahr oder sogar kürzer laufen. Die Versicherten sollten im Einzelnen prüfen, in wieweit es sinnvoll ist, Verträge umzustellen um die Laufzeiten anzupassen. Bei einigen Versicherungen ist das zum Teil nicht möglich oder aber es entstehen zusätzliche Kosten. Unter Umständen kommt es sogar zu einem Neuvertrag, der im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auch zu einer neuen Gesundheitsprüfung führt.

Laut eines Sprechers des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Verfahren der Laufzeitumstellung faktisch nicht einheitlich. Folglich ist es wichtig die Problematik mit einem Versicherungsberater zu besprechen und sich nach den jeweiligen Modalitäten zu erkundigen.

Beispiel private Rentenversicherung:
Policen die vor 2005 abgeschlossen wurden laufen nur bis zum 65. Lebensjahr. Schon zwei Jahre vor dem Ruhestand wird der Versicherte nun seine Leistungen erhalten. Zweifellos ein Nachteil, denn 18 Prozent der Privatrente müssen, in dieser Zeit, parallel zum Arbeitseinkommen versteuert werden.

Beispiel private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Der Versicherungsschutz der meisten Policen ist bis zum 65 Lebensjahr gewährleistet. Für alle nach 1.1.1947 Geborenen wird also eine immer größer werdende Lücke entstehen. Diese Lücke kann durch einen Neuabschluss geschlossen werden aber da das Risiko erhöht ist, muss man mit einer deutlich höheren Prämie rechnen und im Zweifel auch mit einer Ablehnung, da wie schon erwähnt es erneut zu einer Gesundheitsprüfung kommt.

TIPP: Wer einen Versicherungsvertrag neu abschließen möchte, sollte von vornherein darauf achten, dass die Laufzeit mit dem voraussichtlichen Renteneintrittsalter übereinstimmt.

Posted by Sabine on 05/08 at 01:41 PM
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