Baufinanzierung berechnen
Um ein Haus zu kaufen oder zu bauen, benötigt man Geld. Dieses muß üblicherweise bei einem Kreditinstitut geliehen werden. Dabei sind die Regeln der einzelnen Banken und Institute sehr unterschiedlich, viele haben eigene Modelle, mit denen die maximale Höhe des Kredits errechnet wird. Ein Vergleich lohnt sich hier besonders.
Um die Machbarkeit eines Vorhabens zu umreißen, das heißt herauszufinden, ob das geplante Haus eher klein ausfallen wird oder doch etwas größer werden kann, gibt es Rechenmodelle, die man zuhause durchexerzieren kann. Grundlage für diese Berechnungen ist immer das Einkommen, denn davon hängt ab, wieviel für eine Baufinanzierung übrig bleibt.
Eine Faustregel besagt, dass die Kreditsumme für die Immobilie nicht größer sein darf, als das 110-fache des Nettoeinkommens je Monat ausmacht. Das Ergebnis aus 110 mal monatliches Nettoeinkommen ergibt die maximale Kreditsumme samt den Kaufnebenkosten.
Statt des Monatslohns kann auch das Jahresnettoeinkommen als Basis für die Rechnung genommen werden; dann darf der Kredit nicht höher als das sieben bis neun-fache ausmachen. Die Baufinanzierung sollte sich zwischen diesen beiden Summen bewegen.
Eine dritte Möglichkeit, eine erste Rechnung aufzustellen, ruht auf dem maximalen Kreditaufwand. Er liegt monatlich bei höchstens 50 Prozent des Nettoeinkommens. Beträgt es etwa 3200 Euro im Monat, können 1600 Euro monatlich abgezahlt werden. Umgerechnet auf einen Zinssatz von 4,5 Prozent und eine durchschnittliche Laufzeit kommt man so auf einen Immobilienkredit von rund 325.000 Euro.
Viel leichter allerdings geht das Ganze mit unserem Online Rechner zur Immobilienfinanzierung. Da können Sie sofort die Finanzierbarkeit und Ihren Finanzierungsbedarf feststellen. Für Hausbau, Kauf oder Umschuldung.
Die Hausratversicherung vergleichen
Dass ein Versicherungsvergleich sich durchaus lohnen kann, hat jetzt einmal mehr die Stiftung Warentest nachgewiesen. Sie hat sich 63 Hausratversicherungen angesehen und deutliche Unterschiede beim Preis und in der Leistung festgestellt. Bis zu 266 Euro im Jahr können gespart werden, wenn man vergleicht und sich für einen günstigeren Tarif entscheidet.
Die Hausratversicherung, die bei Feuer, Wasserschäden und Einbruch einspringt und den Schaden in Höhe der vereinbarten Summe begleicht, wird von der Stiftung Warentest nicht als unbedingt notwendig eingestuft. Wichtig sei sie, wenn nicht genug Kapital vorhanden sei, um die Wohnungseinrichtung aus eigener Tasche neu beschaffen zu können. Wenn eine solche Versicherung abgeschlossen werde, müsse darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt ist. Sonst gebe es die Leistung immer nur anteilig.
Ist ein Schaden eingetreten, bieten laut Test viele Versicherungen nicht nur den Ersatz von Möbeln und anderem Inventar, sondern auch Zusatzleistungen wie Unterbringungskosten, sollte das Haus unbewohnbar sein. Soll auch das Fahrrad geschützt werden, gelte es, die Vertragsbedingungen genau zu studieren. Oft werde ein Zuschlag fällig, wenn der Drahtesel auch draußen versichert sein soll.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die R&V- AGG- Police
Aus den Erfahrungen anderer Länder erwartet Deutschland nach Aussagen von Experten eine Klagewelle, denn die Sicherheit in personalrechtlichen Fragestellungen fehlt in vielen internationalen Konzernen wie auch in kleinen und mittelständischen Betrieben. Daher kann damit gerechnet werden das immer mehr Firmen auf Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Diskriminierung verklagt werden.
Die R&V- AGG- Police kann die Folgen aus diesem Risiko minimieren und zielt auf folgende Gruppen
- jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt
- jede Berufsvereinigung
- jede Tarifvertragspartei
- jedem Firmenkunden, der alltägliche Geschäfte abschließt
- jeder Verein, der eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich hat
Der Deckungsumfang der Police ist umfangreich. Einige Deckungsinhalte seien hier genannt:
- Diskriminierungsansprüche nach dem AGG und anderen Gesetzen
- Diskriminierungsansprüche, die sich aus einem Arbeitsverhältnis und / oder alltäglichen Geschäften ergeben
- bei Haftpflichtansprüchen: passiver Rechtskostenschutz, Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen
- alle Instanzen einschließlich Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
- Strafrechtsschutz wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben
- Deckung weltweit
- Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
- 3 Jahre Nachmeldefrist von Schäden (Versicherungsfallbegriff: Anspruchserhebung)
Zu dem versicherten Personenkreis gehören
- Unternehmen, Tochterunternehmen
- Mitglieder der Organe
- leitende Angestellt
- sowie sämtliche Betriebsangehörigen
Die R&V verfügt durch die Mitversicherung von Betriebsangehörigen über eine Alleinstellung am Markt.
Quelle: R&V Versicherungen
AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz)
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verbirgt für den Arbeitgeber viele Risiken. Einige der Richtlinien, an die der Arbeitgeber sich bei Bewerbungen und im Arbeitsalltag halten sollte benannte die R&V wie folgt:
Im Arbeitsalltag sollte beachtet werden
- Mitarbeiter über das AGG informieren
- Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich bezahlen
- sämtliche Personalmaßnahmen lückenlos dokumentieren
- Weiterbildungsangebote allen Beschäftigten zugänglich machen
Bei Bewerbungen liegt das Augenmerk auf folgenden Punkten
- Bewerbungen nicht vor Ablauf der Ausschreibung zurücksenden
- zu keiner Zeit Auskünfte über die Ablehnungsgründe nennen
- Bewerbungsgespräche immer zu zweit führen um notfalls einen Zeugen für die Gesprächsinhalte zu haben
- keine Lichtbilder anfordern
- nicht nachfragen, wenn Angaben zu Geschlecht, Alter, etc. in den Bewerbungsunterlagen fehlen
- auf neutrale Formulierungen der Stellenanzeige achten
- unterschiedliche Geschlechter bei den Bewerbungsgesprächen einladen
- prinzipiell nur Bewerber einladen, die auch exakt auf das ausgeschrieben Stellenangebot passen
- im Vorstellungsgespräch keine Fragen zu Geburtsort, Familienstand oder Religion stellen. Fragen wie „Welche Sprache haben Sie als Kind gesprochen?“ oder „Sind Sie Single? Sollten vermieden werden.
Diese Hinweisen sollte der Arbeitgeber beachten, denn wer sich benachteiligt sieht, muss nur Tatsachen glaubhaft machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt.
Quelle: R&V
Posted by
Sabine on 05/09 at 10:17 AM
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