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Dienstag, Mai 22, 2007

Mehr Sicherheit für Versicherungskunden

Ab heute sollen Versicherungskunden besser vor den schwarzen Schafen der Branche geschützt sein. Gerade jene, die viel versprechen und genau wissen, dass der Vertrag es nie halten kann, sollen ausgebremst werden. Mit dem 22. Mai setzt die Bundesregierung eine Richtlinie der Europäischen Union um, nach der neue Versicherungsberater ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde mit einer Prüfung und einer Haftpflichtversicherung für Fehlverhalten nachweisen müssen.

Die Verbraucherzentralen zeigen sich mit den neuen Regelungen zwar grundsätzlich einverstanden, zweifeln aber daran, dass „Schönredner“ von nun an der Vergangenheit angehören. Denn für alle Berater, die schon lange im Geschäft sind, reicht es, die Registriernummer zu beantragen, da sie mit der Berufserfahrung genügend Sachkunde mitbringen. Auch Vertreter, die nur für ein Unternehmen unterwegs sind, können sich die Prüfung sparen.

Nicht vorbei kommen sie allerdings an einem Beratungsprotokoll. Seit heute müssen die Gespräche schriftlich festgehalten und vom Kunden per Unterschrift bestätigt werden. Bei Falschinformationen haftet der Versicherungsvertreter. Dafür hat man sich auch schon etwas einfallen lassen. Ein „Tippgeber“ informiert den interessierten Kunden, muss aber nicht die Verantwortung für mögliche Falschinformationen übernehmen. Den Sack macht dann später der zugelassene Vermittler endgültig zu.

Posted by Andre on 05/22 at 12:58 PM
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Hohe Pauschalleistungsauszahlung durch Continentale

Ungefähr 110.000 Versicherte der Continentale Krankenversicherung A.G. und somit 14% mehr als im Vorjahr, haben in der letzten Zeit Pauschalleistungen in Höhe von €38 Mio. erhalten.

Von solch einer Pauschalleistung können ca. 80% der Versicherten in entsprechenden Tarifen profitieren. Durchschnittlich erhält jeder Vollversicherte mehr als €1.300, jeder Zusatzversicherte mehr als €40.00. Es profitieren jedoch ausschließlich diejenigen Vollversicherten und Zusatzversicherten von der garantierten Pauschalleistung, die im vorangegangen Geschäftsjahr keine Leistungen ausgezahlt bekamen.

Im ersten leistungsfreien Jahr entspricht die Pauschalleistung drei Monatsbeiträgen und kann sich in vier weiteren Jahren auf sechs Monatsbeiträge steigern. Die garantierte Pauschalleistung wird im Gegensatz zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung unabhängig vom Geschäftsergebnis gezahlt, selbst dann wenn der Versicherungsbeginn sich innerhalb des gegenwärtigen Jahres befindet. 

Posted by Sabine on 05/22 at 12:49 AM
VersicherungenKrankenversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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