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Sonntag, Mai 27, 2007

Die Rechtsschutzversicherung

Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten eines Rechtsstreits übernommen, dazu gehören die Gerichtskosten, die Gebühren von einem frei wählbaren Anwalt, Zeugengelder, Sachverständigen- Honorare und falls diese übernommen werden müssen, auch die Kosten der Gegenseite.

Rechtsschutzversicherungen gibt es für unterschiedliche Bereiche, wobei Privatrechtsschutz- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen die am meisten abgeschlossenen sind. Es hängt allerdings von den individuellen Ansprüchen ab, welche Versicherung die richtige ist. Häufig ist es möglich die Rechtsschutzversicherung modular aufzubauen. Es sind aber auch einige Bereiche miteinander kombinierbar, sodass und man einen den individuellen Bedürfnissen angepassten Versicherungsschutz schaffen kann.

Es muss ein so genannter „tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten“ vorliegen, um von der Versicherung eine Kostenübernahme zu erreichen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass eine Rechtsberatung nicht immer übernommen wird. Die Versicherung prüft immer, ob der Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg hat und ob der Versicherte nicht selbst Schuld hat. Erst nach dieser positiven Klärung tritt die Rechtsschutzversicherung ein. In den Versicherungspolicen selbst ist exakt aufgeführt, wann eine Zahlung gewährt wird, und in welchen Fällen Risikoausschlüsse bestehen, die keine Leistung gewähren.

Posted by Sabine on 05/27 at 03:13 AM
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