Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Samstag, Juni 30, 2007

Live Earth Concert

Die am 7. Juli 2007 auf sieben Kontinenten stattfindende 24-stündige Konzertserie namens Live Earth, die zur Bekämpfung der globalen Erwärmung aufrufen und zur Sensibilisierung für diese Thematik beitragen soll, wird Schätzungen zufolge über zwei Milliarden Menschen erreichen. Live Earth wird Konzerte in New York, London, Sydney, Tokio, Schanghai, Rio de Janeiro, Johannesburg und in Hamburg veranstalten und über 150 der besten Musikinterpreten der Welt bieten - eine Mischung aus legendären Musik von The Police, Genesis, Bon Jovi und Madonna und den neuesten Darstellern wie Kanye West, Kelly Clarkson, Black Eyed Peas und Jack Johnson.

LiveEarth ist der Beginn einer mehrjährigen Kampagne, die Einzelpersonen, Firmen und Regierungen motivieren soll, Massnahmen zu ergreifen. Live Earth hat sich zu diesem Zwecke mit der Alliance for Climate Protection (Klimaschutzbündnis), der Climate Group (Klimagruppe), Stop Climate Chaos (Stoppt das Klima-Chaos) und anderen internationalen Organisationen zusammengeschlossen.

Esurance, Direktunternehmen für Auto-Personen-Policen, ist Live Earth als offizieller Sponsor beigetreten und manifestiert so die jüngste Ausweitung von Esurances Anstrengungen zur Energieeinsparung und Konservierung der wertvollen Ressourcen der Erde. Die Versicherungsnehmer von Esurance unterstützen schon seit ungefähr sieben Jahren die Rettung tausender Bäume, indem sie ihre Kfz-Police mit Hilfe elektronischer Dokumente online abschließen.

Posted by Sabine on 06/30 at 07:01 PM
Interessantes • Kommentar(e): (1) • Trackbacks (0) • Permalink

Die Haftpflicht und Gefälligkeitsschäden

Unter guten Nachbarn ist es so üblich, dass, wenn der eine im Urlaub ist, der andere auf die Wohnung oder das Haus aufpasst. Dazu gehört, die Post aus dem Kasten zu holen, Blumen zu gießen, die Mülltonne an die Straße zu stellen und sich um die Haustiere zu kümmern. Geht dabei etwas zu Bruch und verursacht der Nachbar einen Schaden, ist es nicht an der Haftpflichtversicherung, die Kosten zu übernehmen.

Bei so genannten Gefälligkeitsschäden haften laut aktueller Rechtssprechung weder die Versicherung, noch der Verursacher. Im Sprachgebrauch der Versicherungen und der Gerichte heißt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten. Das muss nun aber nicht das endgültige Aus für nachbarschaftliche Hilfe bedeuten. Denn ganz so bürokratisch ist die Praxis nicht.

In den Bedingungen der HUK-Coburg beispielsweise heißt es, dass für fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufgekommen wird. Ähnlich handhaben es viele andere Versicherungen auch. Bevor man seine Hilfe zusagt, reicht also ein Blick in die Papiere für die Haftpflichtversicherung oder ein einfacher Anruf, damit ein kleines Missgeschick nicht die gute nachbarschaftliche Beziehung zerstört.

Posted by Andre on 06/30 at 02:56 PM
VersicherungenHaftpflicht • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Juni 28, 2007

Körnerkissen in der Mikrowelle kostet Versicherungsschutz

„Lesen Sie die Gebrauchsanleitung, bevor Sie das Gerät anschließen.“ So oder ähnlich lauten die Formulierungen, die Hersteller gerne verwenden. Und man sollte sich tunlichst daran halten. Denn Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung resultieren, werden nicht von der Hausratversicherung übernommen. So passiert bei einem Mann, der nur ein Körnerkissen in der Mikrowelle auf Temperatur bringen wollte.

Das Gerät fing Feuer – so wie in der Gebrauchsanweisung prognostiziert. Doch genau diesen Passus hatte der Mann nicht gelesen und sich vor dem Landgericht Kleve auch darauf berufen. Ein Fehler. Denn nicht nur die Hausratversicherung, sondern auch die Richter warfen dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, weil er sich nicht die Mühe gemacht hatte, sich vorher eingängig mit dem Gerät zu beschäftigen und die Anleitung zu lesen.

Dass er die Mikrowelle, eigentlich gedacht, um Speisen zu erwärmen, mit einem Körnerkissen nun auch noch zweckentfremdet hatte, machte die Sache nicht besser. Das heißt für Verbraucher also: Erst lesen, dann nutzen. Was aber, wenn die Gebrauchshinweise absolut unverständlich sind? Das soll, wie man so hört, bei einigen Herstellern durchaus der Fall sein.

Posted by Andre on 06/28 at 11:20 AM
VersicherungenHausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, Juni 27, 2007

Mehr Online Service der DEURAG

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz Versicherung AG hat ihr Online Service Angebot seit Mai dieses Jahres dahingehend verbessert, als dass die Kunden nun auf unzählige Musterverträge, Musterschreiben, Formulare und Checklisten aus unterschiedlichsten Rechtsbereichen online zugreifen können.

Dieses Angebot, was die DEURAG mit ihrem Kooperationspartner ALEGE§ verwirklicht hat, wird permanent aktualisiert und vervollständigt und soll der Versicherung als auch dem Versicherten die Zusammenarbeit erleichtern. Der Zugang zum Online Service ist nur über die Internet- Seiten der DEURAG zu erreichen und zwar unter www.deurag.de.

Posted by Sabine on 06/27 at 07:40 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Versichert in Indien

Immer mehr Deutsche zieht es ins Ausland, da es für flexible Nachwuchskräfte interessante und gute Jobchancen gibt. In Indien sind nicht nur die beruflichen Aussichten wesentlich besser als hierzulande, sondern man kann auch interkulturell viel dazu lernen. Fraglich ist bei einem solchen Vorhaben allerdings auch, ob bzw. wie man im Ausland abgesichert ist.

Fakt ist, dass z.B. in Indien kein Sozialversicherungsnetz existiert. Ausländer, die langfristig in Indien bleiben möchten, müssen selbst vorsorgen. Deutschen Standards entsprechen nur selten betriebliche Regelungen, die zumindest in einigen großen internationalen Firmen vorhanden sind. In Indien gibt es auch eine gesetzliche Krankenversicherung, es besteht allerdings keine Pflicht, sich dort zu versichern. Empfehlenswert ist dieses zudem nicht, da die Leistungen sehr schlecht sind.

Ist man in Deutschland pflichtversichert und hält sich kurzfristig in Indien auf, bleibt die Pflichtversicherung erhalten und man hat rein theoretisch auch in Indien einen zumindest eingeschränkten Versicherungsschutz. Eine Zusatzversicherung ist sehr sinnvoll. Wer länger in Indien bleiben möchte, sollte sich an indische Gesellschaften wie ICICI Lombard Insurance Direct wenden oder eine internationale Versicherung wählen. Letztgenannte ist wesentlich kostenintensiver, bietet allerdings einen besseren Schutz. Die Allianz Worldwide Care wird als sehr seriös eingestuft.

Posted by Sabine on 06/27 at 01:12 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Dienstag, Juni 26, 2007

Prämien für die Kfz-Versicherung steigen

Autofahren wird demnächst teurer. Das liegt nicht allein an den steigenden Benzinpreisen, sondern auch an höheren Prämien für die Kfz-Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft informierte Anfang der Woche darüber, dass bei neuen Policen tiefer in die Tasche gegriffen werden muss.

Damit markiert die Branche ein Ende der Talfahrt, die zu Mindereinnahmen bei den Beiträgen von 2,4 Prozent geführt hat. Denn im Moment sind die Preise für die Autoversicherung so günstig wie seit 25 Jahren nicht mehr. Der große Konkurrenzkampf ist einer der Gründe für diese Entwicklung. Aktuell liegen die Preise für eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei durchschnittlich 234 Euro (243 Euro in 2006), die Teilkasko kostet 89 Euro, damit zwei Euro weniger als vor einem Jahr, und die Vollkasko 278 Euro im Vergleich zu 291 im Vorjahr.

Dass die Prämien angehoben werden, begründet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft unter anderem mit dem Aufschwung und einem großen Fahraufkommen. Damit gehe ein höheres Unfallrisiko. Deshalb seien Prämienerhöhungen unumgänglich.

Posted by Andre on 06/26 at 04:08 PM
VersicherungenKFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Antragsrücknahme innerhalb von vier Wochen

Wenn die Bearbeitung eines gestellten Versicherungsantrages mehr als vier Wochen dauert und innerhalb dieses Zeitraumes keine Versicherungsbestätigung entsandt wurde, kann der Antragsteller den Antrag auf Versicherung ohne weiteres zurückziehen. So zumindest entschied das Amtsgericht Pfaffenhofen in einem Urteil.

Im dem Gericht vorliegenden Fall hatte der Kunde den Versicherungsantrag zurückgenommen, nachdem er von der Versicherung sechs Wochen nach Unterschrift keine Meldung erhalten hatte. Er ließ daraufhin die von der Versicherung getätigte Buchung zurückgehen und schloss anderweitig einen Versicherungsvertrag ab. Das Gericht wies die Klage der Versicherung ab und begründete es damit, dass es üblich sei, einen Versicherungsantrag innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und abzuschließen. Wenn nicht, sei es dem Kunden offen, den Antrag jederzeit zurückzuziehen.

Posted by Sabine on 06/26 at 02:57 AM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, Juni 25, 2007

Die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unterschätzen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Produkten der Versicherungsbranche, deren Bedeutung leider zu oft unterschätzt wird. Kommt es erst einmal zur Berufsunfähigkeit, aus physischen oder psychischen Gründen, ist die gesamte weitere Lebensplanung aufgrund finanzieller Probleme in Frage gestellt. Die frühzeitige Absicherung bewahrt davor und spart zudem noch Geld.

Denn je eher eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger fährt man, da man in jungen Jahren in der Regel nicht mit Risikozuschlägen rechnen muss. Das ist nur einer von vielen Tipps der Zeitschrift FINANZtest. Sie rät allen Interessenten, sich sehr genau mit der Materie zu befassen. Dazu gehört, sich Gedanken darüber zu machen, wie viel Geld bei Berufsunfähigkeit fehlt, und mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Wichtig sind dabei die Nachversicherungsgarantie, mit der die Leistung ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden kann, und dass keine abstrakte Verweisung im Vertrag vereinbart wird. Dann könnte die Versicherung im Schadensfall fordern, in einem anderen Beruf tätig zu werden. Entscheidend, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen, ist zudem, bei der Wahrheit zu bleiben und im Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung alle Vorerkrankungen anzugeben. Wenn die Entscheidung für einen Anbieter gefallen ist, kann man mit der jährlichen Zahlung der Beiträge zusätzlich ein paar Euro sparen.

Posted by Andre on 06/25 at 06:16 PM
VersicherungenBerufsunfähigkeit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Samstag, Juni 23, 2007

Aktuelles Problem: Absicherung bei Unwettern

Die derzeitigen Unwetter verursachen viele Schäden. Überflutete Straßen und übergelaufene Keller sind häufig die Folge. Jedoch werden Schäden von den Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nur übernommen, wenn die sogenannten Elementarschäden in diesen aufgezählt sind. Beispielsweise werden durch die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude, wie z. B. durchbrechende Wände, abgedeckt. Die Hausratversicherung würde greifen, wenn im Keller Umzugkartons durch Wasser beschädigt würden.

Es kann auch vorkommen, dass die Wohngebäude- und Hausratpolice auch bezahlen, obwohl die Elementarschäden vertraglich nicht festgelegt worden sind, dabei muss es allerdings um Folgeschäden eines Sturmes handeln. Eine Luftgeschwindigkeit von 61km/h oder mehr definiert im Versicherungsbereich einen Sturm. Im Fachjargon entspricht das der Windstärke 8. Häufig kommt es bei solchen Stürmen zur Ablösung von Dachziegeln, die dann weitere Schäden verursachen bzw. das Dach abdecken und so den Regen ins Haus eindringen lassen.

Schäden an Glastüren und -dächern und Fenstern kann man mittels einer Glasversicherung abdecken lassen. Die Bauleistungsversicherung kann für sich noch im Bau befindende Häuser beansprucht werden. problematisch wir des oft in den Fällen, in denen parkende Kfz durch umfallende Bäume und abgebrochene Äste beschädigt werden. Bei offensichtlich kranken Bäumen, die nicht fachgerecht untersucht werden, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn das Auto des Mieters auf einem Parkplatz des Vermieters beschädigt wird (OLG Nürnberg, Az: 4 U 1761/95). Ist ein Vermieter nicht im Spiele, bekommt man Ersatz, soweit eine Teilkaskoversicherung vorhanden ist. Auch mittelbare Schäden durch umher fliegende Gegenstände sind mit abgedeckt. Allerdings ist dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.

Posted by Sabine on 06/23 at 03:25 AM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Freitag, Juni 22, 2007

Spezialist in Sachen Schmuck und Diamanten

“Diamonds are a girl´s best friend”, sang einst Marilyn Monroe. Die glitzernden Steine sind allerdings auch bei Diebesbanden und international agierenden Hehlerringen begehrt. Dem Schutz der edlen Ware hat sich die Jewellers’ Block Versicherung verschrieben. Sie gehört zur Münchener-Rück-Gruppe und versichert alles rund um Schmuck und Diamanten.

Im Kompetenzzentrum in München – das Geschäft läuft von München und London aus – arbeiten Spezialisten. Sie wissen um die immer besser ausgestatteten und leider auch immer brutaleren Diebe. Prävention gehört damit zu einer ihrer vornehmlichen Aufgaben. In Zusammenarbeit mit Sicherheitsexperten sorgt der Versicherer dafür, dass Schmuckhändler in Sicherheitsfragen weitergebildet werden und über moderne Technik verfügen, die Einbrüche verhindern oder zumindest erschweren soll.

Hinzu kommt natürlich die finanzielle Absicherung, sollten die Vorkehrungen einmal nicht ausgereicht haben. Dabei übernimmt die Versicherung den Schutz von der Mine bis hin in den Laden. Auch auf Aufstellungen und während des Transportes sind die Preziosen, für die häufig nur ein kleiner Koffer nötig ist, bestens geschützt.

Posted by Andre on 06/22 at 12:43 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Juni 21, 2007

Lady Invest von Frauen für Frauen

Von Frauen für Frauen lautet das Prinzip des neuen Versicherungspaketes, das die Zurich Versicherung entwickelt hat. Lady Invest nennt sich das Produkt, in dem Pensionsvorsorge, Unfallversicherung und Rechtsschutz enthalten sind. Die Komponenten können einzeln oder als Kombination gewählt werden, ganz nach Bedarf.

Die Markterhebung für Lady Invest erfolgte länderübergreifend. 4000 Personen wurden befragt. Die Entwicklung, Umsetzung und das Marketing wurden komplett von Frauenhand übernommen. Oberste Priorität genoss dabei das Ziel, die Vorsorge auch bezahlbar zu machen.

Das zeigt sich an den Prämien. Für die Pensionsvorsorge liegt der Mindestbeitrag bei 25 Euro im Monat. Investiert wird das Kapital in eine fondsgebundene Lebensversicherung, deren Aufbau im Bezug auf Risiko und Fonds individuell nach Wunsch erfolgt. Der Bedarf für ein solches Produkt ist nach Ansicht der Zurich Versicherung, die in Österreich mit Lady Invest startet, sehr wohl vorhanden. Zumal die Pension von Frauen in der Alpenrepublik rund 41 Prozent unter der von Männern liegt. Ergänzt werden kann die Vorsorge mit einer Rechtsschutz- und Unfallversicherung, die zusammen rund 15 Euro im Monat kosten.

Posted by Andre on 06/21 at 12:52 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, Juni 20, 2007

Eingeschränkter Fragenkatalog der Versicherungen

Versicherungsgebern wird weiterhin empfohlen, die Versicherungsnehmer über ihre ihnen obliegende Wahrheits- und Informationspflicht zu informieren—trotz dem sehr eingeschränkten Erfordernis Fragen bezüglich der Gesundheit beim Versicherungsabschluss zu beantworten. Vielen Kranken-, Unfall-, Lebens-, Todesfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen stellen nur noch vereinfachte Gesundheitsfragen.

Zum einen um ein besseres Neugeschäft zu erreichen, als auch um die Versicherungsbeantragung zu vereinfachen beziehungsweise die Antragsprüfung schneller zu machen, beschränken diese Versicherungen den Abfragezeitraum auf wenige zurückliegende Jahre. Es wird trotzdem erwartet, dass der zukünftige Versicherungsnehmer alle Umstände, die zum Abschluss der Versicherung und für den Versicherer zur Risikobeurteilung relevant sein könnten, anzugeben hat, selbst wenn er nicht explizit nach solchen Umständen gefragt wird.

Diese Wahrheits- und Informationspflicht trotz vereinfachter Modalitäten ist durch den § 16 des VVG gesetzlich geregelt und bedeutet im Umkehrschluss, dass der Versicherungsnehmer sich nach § 22 VVG bei einer Unterlassung wegen arglistiger Täuschung strafbar machen würde. Einige gerichtliche Verfahren sind bereits gegen die Versicherungsnehmer entschieden worden.

Posted by Sabine on 06/20 at 11:44 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mit Flip-Flops am Steuer

Festes Schuhwerk sorgt bei sommerlichen Temperaturen schon mal für „qualmende Socken“. Da wird lieber auf Sandalen oder auch die beliebten Flip-Flops zurückgegriffen, damit es die Füße etwas luftiger haben. Besonders viel Halt bieten die leichten Schlappen nicht. Daher rührt wohl auch das Gerücht, dass bei einem Unfall kein Schadensersatz geleistet wird, wenn mit Flip-Flops an den Füßen gefahren wurde.

Dem sei nicht so, sagt Karin Rüter de Escobar. Die Fachfrau vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beruhigt alle, die mit modischen Tretern das Gaspedal bedienen. „Das Schuhwerk hat keinen Einfluss auf die Leistung der Versicherung“, macht sie deutlich. Lediglich, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel sei, könne die Vollkaskoversicherung sich quer stellen.

Als Ratschlag gibt Karin Rüter de Escobar Autofahrern mit auf den Weg, zumindest Schuhe mit festem Halt zu tragen. Rutschfest sollten sie auch sein. Denn im Fall der Fälle hat man so mehr Kontrolle. Das erweist sich nicht nur bei Bremsmanövern als vorteilhaft, wie Brummifahrer, deren Unfallverhütungsvorschriften auch das Schuhwerk regeln, aus Erfahrung wissen.

Posted by Andre on 06/20 at 11:35 PM
VersicherungenKFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Dienstag, Juni 19, 2007

Bauherren und der Versicherungsschutz

Mit dem Bau des eigenen Hauses erfüllt sich für viele ein lang gehegter Traum. Damit reibungslos Stein für Stein aufeinander gesetzt werden kann, muss nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Absicherung der Baustelle und der freiwilligen Helfer stimmen. Das heißt für angehende Bauherren, sich so früh wie möglich mit dem Thema Versicherungen zu beschäftigen.

Unabdingbar ist die Bauherrenhaftpflicht. Kommt ein Passant durch einen herabfallenden Ziegelstein oder einen Kübel voller Mörtel zu Schaden, übernimmt sie die Kosten. Im Rahmen der Finanzierung häufig vorgeschrieben ist auch eine Versicherung, die gegen Feuer, Explosion oder Blitzschlag schützt.

Gerne vergessen wird, Freunde und Bekannte, die auf dem Bau helfen, entsprechend abzusichern. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen und liegen bei etwa 1,90 Euro für jede Stunde, die freiwillig auf dem Bau geschuftet wird. Damit genießen sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ansprechpartner ist die Berufsgenossenschaft Bau. Sie weist im gleichen Zug darauf hin, dass die Helfer ihre Arbeit nicht im Hinblick auf einen finanziellen Gewinn verrichten dürfen. Denn Schwarzarbeit wird nicht gefördert.

Posted by Andre on 06/19 at 08:36 AM
FinanzenImmobilienVersicherungen • Kommentar(e): (1) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, Juni 18, 2007

Vorkehrungen für den Urlaub

Damit man sich gar nicht erst mit Papierkram und einer Menge Ärger herumschlagen muss, wenn nach dem Urlaub die Wohnung oder das Haus einem Schlachtfeld gleicht und die Wertgegenstände allesamt einen neuen Besitzer haben, sollte man einige Ratschläge der Polizei beherzigen. Das freut die Hausrat-Versicherung und lässt den Urlaub um einiges entspannter werden.

Zwar stellt die Sommerzeit, während der es abends länger hell ist, nicht unbedingt die Hauptsaison für Einbrecher dar. Doch ein überquellender Briefkasten und der Zeitungsstapel vor der Haustür wecken schon mal Gelüste, bei denen selbst lichtscheues Gesinde sich vorwagt. Deshalb wäre es besser, einen Nachbarn oder Bekannten darum zu bitten, Post und Zeitungen reinzuholen. Wenn es sich einrichten lässt, bietet es sich auch an, die Jalousien zumindest ab und an zu nutzen.

Die wirksamste Vorsichtsmaßnahme allerdings sind die Nachbarn. Stimmt das Verhältnis, haben sie während der Reisezeit ein Auge auf das Haus. In diesem Fall sind neugierige Nachbarn durchaus erwünscht. Greifen diese Vorkehrungen nicht und wird eingebrochen, sollte einer der ersten Wege zur Versicherung führen, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert werden kann.

Posted by Andre on 06/18 at 01:15 PM
UrlaubVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 3 pages  1 2 3 >

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?