Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Montag, Juni 04, 2007

G8-Gipfel – Krawalle und der Versicherungsschutz?

Viele Einwohner von Heiligendamm sind in Sorge um Ihr Hab und Gut. Es ist zu befürchten, dass es während des Gipfels zu Krawallen und Ausschreitungen kommen wird und die Frage liegt nahe: “Wer kommt für die eventuellen Schäden auf?“

Für Schäden, die Randalierer anrichten, müssen sie freilich aufkommen, doch selbst wenn der Randalierer ermittelt werden kann, sind Schadensersatzleistungen eher nicht zu erwarten. Die meisten Versicherungsprodukte decken dieses Risiko nicht ab und eine Klage gegen einen Randalierer, der einen Schaden verursacht hat, kann langwierig und teuer werden und dann immer noch nicht zur finanziellen Regulierung führen.

Wer jetzt darüber nachdenkt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, hat diesen Gedanken leider zu spät aufgegriffen, denn bei Rechtsschutzversicherungen gibt es für einige Bereiche eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherer die Streitigkeiten übernimmt. Leider würde auch nicht die Haftpflichtversicherung eines Randalierers den Schaden regulieren, denn vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Sinnlos wäre auch die Forderungsausfallversicherung als Ergänzung zur Haftpflichtpolice, dazu wäre ein vollstreckbarer Titel nötig und das würde als erstes eine Klage gegen den Randalierer voraussetzen.

Vandalismus in der Hausratversicherung ist nur dann mitversichert, wenn der Täter nach einem Einbruch in der Wohnung randaliert. Das heißt, es muss erst ein Einbruch erfolgt sein, dass daraus gehend der Vandalismusschaden reguliert werden kann. Fliegt nur der Stein durchs Fenster, bleibt der Geschädigte auch auf den Kosten sitzen. Zu empfehlen wäre es, bei der Versicherung nachzufragen ob ein separater Schutz gegen Vandalismus auch ohne Einbruch versicherbar ist.

Ein weiteres Beispiel wäre die Gebäudeversicherung. Bei Einbruch oder versuchtem Einbruch werden Kosten für Beschädigungen an Fenstern, Türen oder Rollläden erstattet, jedoch sind Schäden die nur durch Vandalismus entstehen, wieder nicht regulierbar. Ein Einschluss gegen reinen Vandalismusschäden ist bei den meisten Versicherern dennoch möglich. Des weiteren sollten Kunden genau den Versicherungsschutz ihrer Autoversicherung (Kaskoversicherung) überprüfen, denn auch bei diesem Risiko ist nicht alles unter allen Umständen versichert.

Posted by Sabine on 06/04 at 03:01 PM
InteressantesVersicherungenKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages