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Dienstag, Juni 05, 2007

R&V und die neue Umweltschadensversicherung

Weitreichende Konsequenzen haben die neuen Regelungen für die Haftung bei Umweltschäden in Deutschland. Die neuen Regelungen gelten seit dem 30.04.2007 und das neue Umweltschadensgesetz wird voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft treten. Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stufen das Gesetz als einen bedeutenden Fortschritt ein. Durch die Einführung von umweltgesetzlichen Festlegungen sollen Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und Boden geschützt werden.

Anders als bislang werden die Verursacher für Schäden an Böden, Gewässern, Flora und Fauna haftbar gemacht. Dem Gesetz nach können auch Umweltsünder durch Anträge aus der Bevölkerung von der Umweltbehörde belangt und zur Sanierung des Schadens gezwungen werden.

Vor allem für mittelständische Firmen und Landwirte ist das ein kaum zu kalkulierendes Risiko. Mit der neuen R&V-Umweltschadensversicherung-Police bietet die R&V Versicherung ein Produkt an, mit dem Firmen einen Teil dieser Risiken absichern können. Die Police deckt Schäden an Böden, Gewässern und der Biodiversität, also geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen ab. Nicht versichert bleiben weiterhin Umweltschäden, die durch Verschleiß entstehen.

Damit können sich Landwirte und Unternehmen durch den Abschluss einer R&V Umweltschadensversicherung teilweise vor den Folgen des Umweltschadengesetzes schützen.

Posted by Sabine on 06/05 at 11:31 PM
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Blitzeinschlag – Überspannungsschaden in der Hausratversicherung

Gewitter mit Blitz und Donner entstehen zu allen Jahreszeiten. Unter bestimmten Witterungsbedingungen entstehen sie auch häufiger. Vorsichtige Verbraucher schalten bei Gewitter ihre elektronischen Geräte aus. Die Verbraucher, die das nicht tun, können bei einem Blitzeinschlag mit Überspannungsschäden an Ihrem PC, ihrem Fernseher oder anderen elektronischen Geräten rechnen. Wenn es zu einem Überspannungsschaden gekommen ist, bleibt der Ärger meist nicht aus, denn eine Neuanschaffung eines Gerätes oder mehrerer Geräte ist meist teuer. Gut, wer in diesem Falle eine Hausratversicherung hat, die den Schaden anschließend übernimmt.

Aber Vorsicht, bei älteren Hausratversicherungen kann es sein, dass Überspannungsschäden überhaupt noch nicht mitversichert sind. In neuen Hausratversicherungen ist der Überspannungsschaden nahezu obligatorisch mitversichert. Lediglich die prozentuale Höhe der Versicherungssumme bei Überspannungsschäden kann abhängig vom beantragten Schutz variieren.

Für die Schadensmeldung an das Versicherungsunternehmen ist es notwendig, sich sofort den Tag und die Uhrzeit aufzuschreiben, da sonst ein Schaden abgelehnt werden kann. Wichtig ist auch, wie bei allen anderen versicherungstechnisch abrechbaren Schäden, den Schaden sofort dem Versicherungsunternehmen zu melden. Überspannungsschäden können natürlich auch während eines Urlaubes oder einer Geschäftreise entstehen, damit ist die genau Dokumentierung nicht möglich. Jedoch gibt es Möglichkeiten diese Daten rauszufinden. Auf der Website www.unwetter.de werden Gewitter bzw Blitze angezeigt. Aber auch auf anderen Seiten wie www.wetteronline.de können die Blitzeinschläge nachvollzogen werden.

Auch die Versicherungsgesellschaften überprüfen bei Meldung eines Überspannungsschadens, meist auch anhand einer Blitzkarte, ob am Schadensort tatschlich ein Gewitter stattgefunden hat.

Posted by Sabine on 06/05 at 11:46 AM
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